(Quelle: Kauer/DJV)

Verbände unterstützen Klage: Gericht soll Jagdzeitenverordnung prüfen

16. September 2014 (ljv sh) Rendsburg

Am Montag (8.9.2014) haben in Rendsburg Vertreter des Landesjagdverbandes, des Arbeits­kreises Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, des Bauernverbandes, des Wald­besitzerverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Grundbesitz beschlossen, ein Klag­verfahren gegen die im März von Landwirtschaftsminister Robert Habeck erlassene Jagd- und Schonzeitenverordnung zu unterstützen.

Die Verbände sehen in der darin erfolgten Herausnahme einzelner Tierarten aus dem Jagdrecht, in der für andere Tierarten festgelegten Vollschonung sowie in der Verkürzung von Jagdzeiten einen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht. Dieses ist nach ihrer Auffassung jedoch rechtlich nur zulässig, wenn besondere Gründe eine derartige Be­schränkung rechtfertigen. Dem werde jedoch die vom Ministerium vorgelegte Verord­nung nicht gerecht. Nachdem auf politischem Wege alle Bemühungen um eine Ent­schärfung der Neuregelungen gescheitert seien, könne jetzt nur noch der Weg eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht beschritten werden, so die Verbandsvertreter.

Sogar der Deutsche Fischerei-Verband hat sich der Initiative angeschlossen. Eben­falls beteiligt sind der Verband der Binnenfischer und Teichwirte sowie der Landes­fischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden. Gemeinsam befürworten sie ein geschlossenes Vorgehen gegenüber Minister Habeck als Signal der sogenannten Nutzerverbände, die über 45.000 Mitglieder vertreten.

Anlass für die Entschließung ist die Einschränkung der Jagdzeiten für zahlreiche Tierarten. Während diese für das Rot-, Dam- und Sikawild im Winter nur teilweise verkürzt wird, entfällt bei diesen Tierarten die mögliche Sommerjagdzeit auf Schmal­tiere und Schmalspießer im Juni und Juli bzw. Juli und August. Auf weibliches Reh­wild und Kitze ist die Jagd vom 1. September bis 31. Januar zulässig. Die Bejagung von Schmalrehen ab dem 1. Mai entfällt somit. Weiter dürfen nach der Verordnung nur noch Jungfüchse ganzjährig bejagt werden. Altfüchse haben vom 1. Juli bis zum 28. Februar Jagdzeit. Auch die bisherige ganzjährige Jagdzeit des Wildkaninchens ist auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember beschränkt worden. Schließlich wurden die Jagdzeiten für zahlreiche Tierarten vollkommen aufgehoben. So darf etwa die Jagd auf Rebhühner, Fasanenhennen, Höckerschwäne sowie Ne­belkrähen und Elstern überhaupt nicht mehr ausgeübt werden. Keine Jagdzeit haben außerdem zahlreiche Gänse-, Enten- und Möwenarten sowie Türkentauben.

K0ntakt
Landesjagdverband Schleswig-Holstein
Marcus Börner
Tel. 04347-90870
m.boerner@ljv-sh.de

Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden
Hans-Heinrich von Maydell
Tel. 04331-127723
vonmaydell@bvsh.net