DJV-Position zum Waffengesetz (2023)
Jäger weiter in der Sozialversicherung vertreten
"Das Potential ist riesig, wir brauchen nur mehr Beteiligung!"
DJV veröffentlicht Erklärvideo für Sozialwahl 2023
Am Rande der Internationalen Grünen Woche haben Deutscher Schützenbund (DSB) und Deutscher Jagdverband (DJV) gegenüber dem FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner die Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser scharf kritisiert: Die geplante Waffenrechtsverschärfung verfehlt das Ziel, Extremisten und Gewalttäter zu entwaffnen. Legale Waffenbesitzer würden indes vorverurteilt – ohne Gewinn an Sicherheit. Die Verbände forderten stattdessen die zeitnahe, im Koalitionsvertrag festgelegte, Evaluierung der bestehenden Gesetze und eine Überprüfung der Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit Jagd- und Schützenverbänden. Der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner bekräftigte bei seinem Besuch am DJV-Stand: „Das Bundesinnenministerium muss zuerst die Wirkung der jüngsten Reformen des Waffengesetzes aus dem Jahr 2020 evaluieren – und zwar gemeinsam mit Jagd- und Schützenverbänden. Das haben wir im Koalitionsvertrag so vereinbart.“
"Wir brauchen keine strengeren Vorschriften, sondern Behörden, die digital gut vernetzt sind und ausreichend Personal haben", sagte DSB-Geschäftsführer Jörg Brokamp. "Derzeit muss ein Legalwaffenbesitzer in Berlin nur alle 360 Jahre damit rechnen, dass die Aufbewahrung seiner Waffen kontrolliert wird", ergänzte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Das zeige beispielhaft, wie überlastet die Behörden bundesweit schon jetzt seien.
Das Attentat von Hanau im Jahr 2020 ist laut DSB und DJV ein weiteres Beispiel für die mangelhafte Ausstattung und Kommunikation der deutschen Behörden: Der Täter war wegen seiner paranoiden, rassistischen und rechtsextremen Ansichten mehreren Ämtern bereits bekannt. Trotzdem hat er weiter legal Waffen besessen. Das zu verhindern, wäre bereits mit den geltenden Gesetzen möglich gewesen.
DSB und DJV begrüßten im Gespräch mit Christian Lindner den Ausbau der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und forderten den Bundesminister gleichzeitig auf, den Fokus in der Bundesregierung auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu legen und künftig bei Straftaten zwischen legalen und illegalen Waffen zu unterscheiden. Nach Schätzungen der Polizeigewerkschaft sind in Deutschland etwa 20 Millionen illegale Schusswaffen im Umlauf. Sie stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
In Deutschland gab es laut polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2021 etwa 5,05 Millionen Straftaten. Lediglich 0,16 Prozent davon wurden mit Schusswaffen begangen. Auch hier ist die Datengrundlage leider mangelhaft: Behörden erfassen heute nicht mehr, ob es illegale Schusswaffen waren oder legale.
Eine breite Allianz von 2,2 Millionen Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern hat sich bereits vor einigen Tagen dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen.
Jägerliste zur Sozialwahl zugelassen
Bundessozialgericht bestätigt Sozialwahl 2017
Im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.
Bundesweit müssen mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden, damit die Liste der Verbände zur Sozialwahl zugelassen wird. Jetzt hat die Sammlung der Unterschriften für die Jägerliste begonnen. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner –, die Beiträge an die SVLFG entrichten. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.
Der DJV bedauert, dass das Verfahren schon für die Unterstützung der Liste sehr kompliziert ist: Unterstützer müssen ihre Wahlberechtigung nämlich nachweisen und dazu Unterlagen übersenden. Das Verfahren ist unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 näher erläutert. Dort informiert der DJV auch laufend zur Wahl im kommenden Jahr und den jeweils aktuellen Stand. Die Unterschriftenliste selbst gibt es auf Anfrage bei den Geschäftsstellen der Landesjagdverbände. Bis Ende des Oktober sollten die Unterstützerunterschriften eingeschickt werden, damit die Liste fristgerecht im November beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht werden kann.
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