Landesjagdverband MV organisiert Großdemo gegen geplanten Gesetzentwurf
Handlungsempfehlungen für Jagd auf Reh, Rot- und Damhirsch
Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) hat das Gutachten „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert eindringlich eine grundlegende Überarbeitung des Kapitels "Wirbeltiere im Waldschutz". Insbesondere die Handlungsempfehlungen für Wildschäden sind kritisch zu sehen. Das Gutachten lässt leider vernünftige Konzepte vermissen und bedient sich stattdessen alter "Wald-vor-Wild"-Lösungsansätze. Es wird nicht berücksichtigt, dass Wildschäden von vielen Faktoren beeinflusst werden und der Versuch, diese allein durch die Reduzierung des Schalenwildes vermeiden zu wollen, ist nicht zielführend. Das Gutachten lässt damit eine bedauerliche Parallele zum WBW-Gutachten zur Waldstrategie 2050 erkennen, denn es fehlt die Fachexpertise zum Wildtiermanagement.
Waldumbau und Wildtiermanagement
Der wissenschaftliche Beirat skizziert ein Zwei-Klassen-Jagdrecht. Waldbesitzern, die das Jagdrecht selbst ausüben, schlägt der Beirat vor, sich bei der Bejagung des Schalenwildes an der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu orientieren. Schalenwild wird de facto zum seuchenhaft auftretenden Schädling degradiert. Es wird völlig die Populationsbiologie rudelbildender Arten wie Rot- und Damwild vernachlässigt. Nicht umsonst werden diese Arten auf der Ebene von Hegegemeinschaften und im Rahmen gemeinsamer Abschusspläne großräumig bewirtschaftet.
Die Entstehung von Wildschäden sowie deren Verhütung wird entscheidend vom Lebensraum beeinflusst. Die Vermeidung von Wildschäden kann daher maßgeblich mit fachgerechtem Waldbau erreicht werden. Die DJV-Waldbroschüre und der "Praxisratgeber Waldumbau und Jagd" geben Handlungsempfehlungen, die den komplexen Zusammenhängen – sowohl bei der Entstehung wie auch der Lösung von Wildschäden – gerecht werden.
Waldumbau nur mit der Büchse hat bislang nicht funktioniert und wird auch zukünftig nicht funktionieren. Der wünschenswerte Umbau von Nadelholz dominierten Altersklassenwälder, die zudem im Winter von ausgeräumten Feldfluren umgeben sind und somit einem Fehlen geeigneter Äsung, ist alleine durch die Reduktion von Schalenwild nicht erreichbar.
Biotopverbundplanung
Die im Gutachten empfohlene systematische Biotopverbundplanung sollte nicht nur unter dem Aspekt Klimawandel gesehen werden. Im Sinne der Lebensraumverbesserung auch für Wildwiederkäuer, ist dies ebenfalls ein Lösungsansatz zur Schadensprävention.
GAK Mittel sollten auch zur Wildschadensprävention eingesetzt werden. Der Gestaltung von Waldinnen- und Waldaussenrändern kommt eine besondere Bedeutung zu. Flankierende Maßnahmen, wie alternatives Äsungsangebot und die Ausweisung von Ruhezonen, helfen Wildschäden zu reduzieren. Damit junge Bäume auch für den Waldumbau aufwachsen können, müssen Konzepte erarbeitet werden, die waldbauliche und jagdliche Maßnahmen standortangepasst sinnvoll kombinieren.
Es ist bedauerlich, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik gerade mit Blick auf die im Gutachten hervorgehobene Raumplanung, den innovativen Ansatz der wildökologischen Raumplanung vermissen lässt.
Videos, Positionspapiere und aktuelle Informationen zum Wald-Wild-Thema gibt es im Internet.
Wild auf Kollisionskurs
Jagdform
Drückjagden sollten vornehmlich in Form von Ansitzdrückjagden durchgeführt werden, die folgende Vorteile bieten:
1. Einmal beunruhigtes Wild kann bei revierübergreifender Organisation auch im Nachbarrevier erlegt werden, was die Effektivität der Jagd bei gleichzeitiger Minderung des Jagddrucks erhöht.
2. Eine sichere Ansprache des oft langsam anwechselnden Wildes, auch auf Schneisen, ist möglich.
3. Da das Wild langsam ziehend ins Schußfeld kommt, ist eine im Sinne des Tierschutzes sicherere Schußabgabe möglich.
4. Durch erhöhte Ansitze mit Vorteilen beim Kugelfang und besserem Geländeeinblick bietet diese Form der Bewegungsjagd eine insgesamt höhere Sicherheit.
Durchführung und Organisation
1. Zeitpunkt der Drückjagd:
1.1 Eine Drückjagd auf Rot-, Dam-, Muffel- und Sikawild sollte tunlichst nicht vor Abschluß der Brunft abgehalten werden. Gamsriegler sind nach regionalen und wildbiologischen Gegebenheiten anzupassen.
1.2 Jede Bewegungsjagd auf Schalenwild hat aus Gründen des Tierschutzes während der Notzeit, Tiefschnee oder Harsch zu unterbleiben.
1.3 Die Jagd muß ausreichend früh beendet werden, damit genügend Zeit für Kontroll- und Nachsuchen verbleibt.
2. Geeignete erhöhte Ansitzeinrichtungen an den geeigneten Wechseln sind, sofern nicht vorhanden, einzurichten.
3. Dem Wildlebensraum und der Revierstruktur entsprechend sollte möglichst großflächig und bei Bedarf revierübergreifend gejagt werden. Auf alle Fälle sollte der Jagdnachbar – schon wegen des bisweilen unvermeidlichen Überjagens von Hunden – von der Jagd informiert werden.
4. Die Schützen sollten, möglichst an bekannten Wechseln, weiträumig abgestellt werden. Dies begünstigt das langsame Anwechseln, das Sichern und Verhoffen des Wildes und
ermöglicht somit einen sicheren Schuß. Stände mit gutem Wind sind möglichst als erste zu besetzen!
5. Die Freigabe von Wild durch den Jagdleiter muß die Sozialstruktur des Wildes und die Erfordernisse des Tierschutzes berücksichtigen. Ziel muß es sein, führende weibliche Stücke nicht vor zugehörigem Jungwild zu erlegen. Vor der Schußabgabe ist das Wild präzise anzusprechen.
6. Die Schützen müssen über die erforderlichen Kenntnisse für eine schnelle und sichere Ansprache des Wildes verfügen sowie eine den speziellen Verhältnissen gerecht werdende Schießfertigkeit besitzen.
7. In der Regel kann nach dem Anstellen geladen und geschossen werden. Beginn und Ende der Jagd werden wegen der Weiträumigkeit zweckmäßigerweise nach Uhrzeit festgelegt. Dies schließt selbstverständlich ein zeitgleiches An- bzw. Abblasen nicht aus.
8. Das Durchdrücken erfolgt in Form des “Anrührens” ohne großen Lärm – zunächst ohne Hunde, die ggf. erst dann freilaufend eingesetzt werden, wenn das Wild die Treiber umgeht und nicht zum Auswechseln aus dem Einstand zu bewegen ist. Über den Einsatz von geeigneten Hunden ist aufgrund örtlicher Erfahrung, Wildart und Witterung zu entscheiden.
9. Aus Gründen des Tierschutzes und der Wildbrethygiene sollte das Wild verhoffend, aber auch ziehend oder im Troll, dann jedoch nur breit, beschossen werden. Schüsse, die nach den gegebenen Umständen keine hinreichende Treffsicherheit erwarten lassen, sind zu unterlassen. Rehwild darf nur beschossen werden, wenn es verhofft. Auf offensichtlich angeschossenes Wild ist jeder mögliche Schuß, der der Erlegung dient, abzugeben.
10. Bei Bewegungsjagden sollten bevorzugt einzeln jagende Hunde eingesetzt werden, die vom Wesen und Körperbau her geeignet sind, wenn sie auf Grund ihrer Ausbildung und ihres Wesens nicht zu weit jagen und das Wild nicht zu stark bedrängen. Das Wild muß sich den Hunden zeitweise entziehen können.
11. Für Kontroll- und Nachsuchen müssen qualifizierte Hunde in ausreichender Zahl gesondert bereitgehalten werden. Nachsuchen sind nur von den von der Jagdleitung beauftragten Personen durchzuführen
12. Zur Einhaltung der bestehenden wildbrethygienischen Vorschriften muß für fachgerechtes Aufbrechen, ausreichendes Auskühlen und sachgerechtes Transportieren des Wildes Sorge getragen werden. Ggf. sind bereits bei der Organisation entsprechende Aufbrechpausen vorzusehen. Eine gute Wildbretqualität ist auch ein Kriterium für die jagdethische Vertretbarkeit einer Bewegungsjagd.
13. Eine Drückjagd sollte in den dazu bestimmten Revierteilen in der Regel nur einmal pro Jahr stattfinden.
14. Es empfiehlt sich, bei jeder Drückjagd Aufzeichnungen zu machen über die Art der Durchführung, Anzahl, Name und Standort der Schützen, Anzahl und Erlegungsort des Wildes, Hundeeinsatz, Datum und Wetter am Jagdtag usw., um auf diese Weise für künftige Jagden örtliche Erfahrungen zu gewinnen. Dazu dienen auch Standkarten, in denen die Schützen ihre Beobachtungen, abgegebene Schüsse und erlegtes Wild eintragen.
15. Bei der Planung und Durchführung sind, wie bei jeder Jagd, die Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift Jagd in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
