EU-Parlament fordert besseres Wolfsmanagement
Deutscher Jagdverband positioniert sich zum Wolf
DJV veröffentlicht neue Position zum Wolf
Gerichtshof stärkt Schutz der Jäger bei Wolfsentnahme
BfN-Wolfszahlen sind von gestern
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt: Durch eine erleichterte Entnahme von auffälligen Tieren sollen Konflikte mit dem Wolf künftig besser gelöst werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht in der Novellierung lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Deichschutz und Schutz von Nutztieren. Angesichts des schnell und dynamisch anwachsenden Bestandes von Wölfen in Deutschland müssen laut DJV weitere Schritte folgen. Ein umfassendes Handlungskonzept fehlt bisher. Der DJV fordert in einem Handlungsvorschlag beispielsweise Wolfausschlussareale: Territoriale Wölfe sollten auf Deichen oder in urbanen Gebieten nicht geduldet sein. Im Hinblick auf den Schutz von Hunden bei der Jagdausübung fordert der DJV klare gesetzliche Regelungen.
Durch die Gesetzesänderung haben die Bundesländer nun bessere Möglichkeiten, eigene Verordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement zu erlassen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für die Mitwirkung von Jägern bei Entnahmen, die jeweils geprüft und genehmigt werden müssen. Der Bundesrat beschloss zudem ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie die Verpflichtung der Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden aus der freien Natur.
Der Bundesrat hat sich zudem auf eine Entschließung geeinigt und fordert die Einführung einer Weidetierprämie. Der DJV begrüßt dies. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Aktives Wolfsmanagement gefordert
Das Bundesumweltministerium hat gestern einem Referentenentwurf zu Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt und mit einer rekordverdächtig kurzen Frist von wenigen Stunden eine Verbändeanhörung durchgeführt. Laut Entwurf sollen Wölfe und Wolfshybriden künftig unter erleichterten Voraussetzungen entnommen werden dürfen. Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden, dass dies zwingend erforderlich ist, wird allerdings im Gesetzentwurf nicht klar. Außerdem soll das Füttern von Wölfen ausdrücklich verboten werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat in seiner Stellungnahme den Gesetzesentwurf zwar als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt, bemängelt aber weiterhin das Fehlen eines umfassenden Handlungskonzepts.
Insbesondere die Vorgehensweise des Ministeriums kritisiert der DJV scharf. "Ernst gemeinter Dialog mit den Betroffenen sieht anders aus", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Bereits seit Anfang 2019 liege dem Bundesumweltministerium ein Handlungskonzept der Nutzerverbände zum Wolf vor, eine Antwort stehe noch immer aus. Auch der Runde Tisch Wolf des Bundesumweltministeriums, in dem alle betroffenen Verbände vertreten sind, habe seit Beginn der Legislaturperiode unter Bundesumweltministerin Svenja Schulz noch nicht getagt.
Der DJV hat die Bundesregierung aufgefordert, beim künftigen Umgang mit dem Wolf das seit Anfang des Jahres vorliegende Handlungskonzept "Wildtiermanagement Wolf" umzusetzen, das das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) gestern bei einer Pressekonferenz erläutert hat. In seiner Stellungnahme hat der DJV seine Forderung wiederholt, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und den europäischen Schutzstatus herabzusetzen. Spielräume der europäischen FFH-Richtlinie sollte Deutschland vollständig ausnutzen, fordert der DJV.
Im Fall Finnland hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof kürzlich Stellung genommen: Demnach könne Finnland von den strengen Schutzbestimmungen für den Wolf abweichen, wenn es Ziel sei, die illegale Tötung von Wölfen zu verhindern, Hunde zu schützen oder das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in Wolfsgebieten zu verbessern.
Der Gesetzentwurf soll bereits morgen von der Bundesregierung beschlossen werden und vor der Sommerpause beim Bundestag eingebracht werden.
„Willkommen Wolf reicht nicht, Politik muss dringend handeln“
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