Vielfältige Einsatzmöglichkeiten aber zum Teil schwierige jagdethische Fragen

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt seine Position zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd veröffentlicht. Sie werden beispielsweise seit Jahren erfolgreich zur Jungwildrettung eingesetzt. Das Einsatzspektrum ist jedoch potenziell größer, etwa für Nachsuchen oder Seuchenbekämpfung. Der DJV hält den Einsatz von Drohnen für sinnvoll, wenn jagdliche Mittel im Sinne des Tier-, Arten- und Hochwasserschutzes unterstützt werden. Der Einsatz von Drohnen, um Wild zu treiben, anzurühren sowie die Treiberwehr oder einen pirschenden Schützen zu dirigieren, verstößt allerdings gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.

Das Positionspapier soll als Entscheidungsgrundlage dienen. Die Geschwindigkeit der technischen Entwicklung ist allerdings hoch. Es ist deshalb kaum absehbar, welche weiteren Einsatzmöglichkeiten es für Drohnen geben wird – und welche jagdethischen Herausforderungen. Deshalb müssen Richtlinien laufend weiterentwickelt werden. Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit sollten jeweils die tragenden Pfeiler für den möglichen Drohneneinsatz sein – auch wenn kein ausdrückliches Verbot besteht.

Die DJV-Position zum Drohneneinsatz gibt es hier: https://www.jagdverband.de/djv-position-zum-einsatz-von-drohnen-bei-der-jagd.

DJV-Position zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd

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