Der Bundesrat hat heute über die hessische Initiative beraten. Demnach sollen künftig fest montierte Nachtzielgeräte ebenso wie Infrarot-Aufheller oder Lichtquellen an Waffen erlaubt sein. Der DJV begrüßt den Vorstoß – als Teil der geplanten Reform des Waffengesetzes.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bundesratsinitiative Hessens, das Waffengesetz zu ändern: Künftig sollen fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels ebenso für Jäger erlaubt sein wie die Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen. Dies würde laut Ministerium die Handhabung bei der Nachtjagd erleichtern, insbesondere auf Wildschweine. Der Fokus liegt auf einer wirksamen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und gleichzeitiger Steigerung des Tierschutzes.

Der DJV fordert, dass die Änderungsvorschläge aus Hessen jetzt Einfluss finden in die geplante Evaluierung und die umfassende Reform des Waffengesetzes. Darauf hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Die hessische Initiative wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten, bevor das Plenum darüber entscheiden wird. Über eine tatsächliche Änderung des Waffengesetzes müsste schließlich der Bundestag entscheiden.

Schon 2020 wurden durch eine Änderung des Waffengesetzes die Möglichkeiten von Jägern, Nachtzieltechnik bei der Jagd einzusetzen ausgeweitet, in dem Vorsatz- und Aufsatzgeräte zugelassen wurden. Dabei wurden allerdings künstliche Lichtquellen außen vor gelassen, sodass Geräte mit Infrarot-Aufheller nach wie vor nicht bei der Jagd auf der Waffe montiert eingesetzt werden dürfen. Sie sind nur zur Beobachtung von Wild zugelassen. Auch Nachtzielgeräte, bei denen die Nachtsichttechnik und die Visiereinrichtung in einem Gerät kombiniert sind, sind bislang nicht zugelassen.

Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Waffengesetz im Frage-Antwort-Papier zu Jagdwaffen, Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

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