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"Allein für diesen Moment lohnt sich die Organisation"
Sozialwahl: Stimmauszählung hat begonnen
Der Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorgestern mitgeteilt hat. Bislang sind nach SVLFG-Angaben lediglich rund 215.000 Wahlunterlagen versandt worden. Die Berufsgenossenschaft hat jetzt angekündigt, über die gesetzlich vorgesehene Frist hinaus (18. Mai) eingehende Anträge auf Wahlunterlagen zu bearbeiten und – soweit zeitlich noch möglich – Wahlunterlagen zu verschicken. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.
Die SVLFG weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, diesen über die Telefonhotline (030) 889 117 117 anfordern können. Nach Informationen, die dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegen, ist die Erreichbarkeit der Hotline allerdings stark eingeschränkt. Insgesamt knapp 300 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl haben Revierpächter dem DJV in fünf Tagen gemeldet. Der Dachverband der Jäger bittet darum, auch weiterhin Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu melden und prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Revierpächter und Eigenjagdbesitzer, die immer noch keine Unterlagen erhalten haben, sollten sich ungeachtet dessen dringend an die Hotline wenden.
Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (jeweils alle Mitpächter) sowie deren Ehepartner. Angeschrieben mit einem Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung wurde aber meist nur derjenige (Mit-)Pächter, an den auch der jährliche Beitragsbescheid geschickt wird. Der vorliegende Fragebogen kann entweder für die anderen Mitpächter kopiert oder bei der Hotline erneut angefordert und jeweils separat ausgefüllt werden. Außerdem muss in diesen Fällen als Nachweis eine Kopie des Pachtvertrages mitgeschickt werden. Für Ehepartner wird kein eigener Fragebogen benötigt, sie müssen aber extra angegeben werden. Nähere Informationen hat der DJV im Internet veröffentlicht unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.
Der DJV hat gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband eine Liste zur Sozialwahl eingereicht, die aber nicht als „Liste Jagd“, sondern als „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“, Liste 11, zugelassen wurde.
Bitte beachten:
Falls Wahlunterlagen für die Sozialwahl eingegangen sind, auf denen jedoch nicht die Liste 11 („Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“) angegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Sozialwahl eines anderen Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden im Moment bei jedem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung als separate Wahlen statt. Auch andere Sozialversicherungsträger verschicken derzeit Unterlagen zur Sozialwahl.
Weiterhin Schwierigkeiten bei der Sozialwahl der SVLFG
Viele Jäger beschweren sich dass sie keine Unterlagen zur Sozialwahl bekommen haben oder die Rücksendefristen zu kurz seien. Nun hat die SVLFG reagiert und die Frist zur Rücksendung der Unterlagen verlängert. In dem auf den 8. März datierten Anschreiben, das bei vielen Revierinhabern immer noch nicht eingegangen ist, wird als Rücksendefrist der 7. April genannt. Diese Frist hat die SVLFG nun bis zum 12. April verlängert. Sie hat in einer Pressemitteilung außerdem mitgeteilt, dass auch Antworten, die später eingehen, soweit wie möglich noch bearbeitet würden. Dies begrüßt der Deutsche Jagdverband (DJV) ausdrücklich. Es entspricht auch der Forderung aus einem Schreiben, dass der DJV zeitgleich mit der Veröffentlichung der SVLFG an diese geschickt hat.
Zudem ist die Hotline, die die SVLFG zur Sozialwahl eingerichtet hat, permanent überlastet. So berichtete ein Revierinhaber aus der Nähe von Helmstedt (Niedersachsen), dass die Nummer bei 47 Anrufversuchen innerhalb von zwei Tagen immer besetzt gewesen sei! Der DJV fordert daher auch eine Verstärkung der Hotline.
Viele Revierinhaber vermuteten hinter den Schwierigkeiten eine systematische Benachteiligung, berichtet Dr. Hans-Heinrich Jordan, Spitzenkandidat der Jagdliste und Mitglied des DJV-Präsidiums. "Diese Vermutung kann sich schon aufdrängen, wenn man sich anschaut was alles passiert ist", sagt Dr. Jordan. So wurde die von DJV und Bayerischem Jagdverband eingereichte Liste nur als "Freie Liste" unter dem Namen "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp" zugelassen und nicht als Liste der Jagdverbände.
Die Teilnahme an der Sozialwahl 2017 erfordert die vorherige Beantwortung eines Fragebogens, um überhaupt einen Wahlausweis und die eigentlichen Wahlunterlagen zu erhalten.
Wahlberechtigt sind dabei alle Mitpächter, es müssen sich aber alle gesondert registrieren. Hierzu muss der Original-Fragebogen kopiert werden und an Mitpächter und Ehepartner weitergegeben werden, damit diese ihn ausfüllen können. Diejenigen Pächter, welche die Kopie ausfüllen und nicht selbst angeschrieben wurden, tragen ihre persönlichen Daten im Fragebogen unter Punkt 3 ein. Nähere Hinweise gibt es unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.
Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt. Die Jagdliste ist die Liste 11 - "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp".
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