(Quelle: Kauer/DJV)

Staatsgerichtshof: Jagdverordnung teilweise nicht verfassungskonform

12. Februar 2020 (dpa/lhe) Wiesbaden

Es ist ein Teilerfolg für die FDP-Landtagsfraktion: Nach ihrer Klage vor Hessens höchstem Gericht muss die Jagdverordnung für einige Tierarten gelockert werden.

 

Die Vorgaben für Jagd- und Schonzeiten in Hessen sind teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar.
Die Vorgaben für Jagd- und Schonzeiten in Hessen sind teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar. (Quelle: Rolfes/DJV)

Die Vorgaben für Jagd- und Schonzeiten in Hessen sind teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar. Das urteilte der hessische Staatsgerichtshof am Mittwoch in Wiesbaden.
Unter anderem sei die Jagdverordnung für junge Waschbären, junge Marderhunde und junge Füchse mit Blick auf Eigentumsrechte unverhältnismäßig streng. Der Elternschutz könne für eine Schonzeit nicht geltend gemacht werden, da diese Tiere noch nicht geschlechtsreif seien.

Für den Steinmarder sei ein Jagdverbot im Februar nicht gerechtfertigt, erklärte der Präsident des Staatsgerichtshofes, Roman Poseck. Hier greife der Schutz von Elterntieren ebenfalls nicht, da Steinmarder laut aktuellem Stand der Wissenschaft nicht vor März ihre Jungen bekommen. Auch das komplette Jagdverbot für Blässhühner, das bis Ende 2019 galt, sei nicht mit der Verfassung vereinbar, da der Bestand der Tierart nicht gefährdet sei.

Die hessische FDP-Landtagsfraktion war vor Hessens höchstes Gericht gezogen, weil sie die Schonzeiten für Waschbären, Marderhunde, Dachse und für junges Damwild für zu lang hält. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Landesjagdverordnung das Recht auf Eigentum insgesamt über Gebühr beschneide und damit verfassungswidrig in das Jagdrecht eingreife.

Dieser Argumentation folgte der Staatsgerichtshof nicht. Die Jagdzeitbestimmungen überschritten in ihrer Gesamtheit nicht das Maß des rechtsstaatlich Hinnehmbaren, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Vorgaben für den Dachs und junges Damwild hielten die Richter für nachvollziehbar.

Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) erklärte, sie sei mit der Entscheidung zufrieden. «Das Hessische Jagdgesetz und die Jagdverordnung haben im Grundsatz Bestand. Wir haben auch weiterhin einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum bezüglich der Jagd- und Schonzeiten», erklärte sie. Sie kündigte Änderungen bei den Schonzeiten für Fuchs, Marderhund und Steinmarder an. «Die Aufhebung der Schonzeit des Jungwaschbären haben wir bereits auf den Weg gebracht», sagte Hinz. Diese Tiere dürfen künftig ganzjährig bejagt werden.

Die FDP-Abgeordnete Wiebke Knell zeigte sich «hochzufrieden» über das Urteil. «Der Staatsgerichtshof hat damit willkürlichen und fachlich nicht begründeten Schonzeiten ein Ende gesetzt», erklärte sie. «Deshalb ist heute ein guter Tag für alle, die eine waidgerechte Jagd und das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht
unterstützen.»

Die SPD-Landtagsfraktion forderte ein modernes Jagdrecht, dass sich «nicht auf Pseudowissenschaften» stütze und die vom Gericht festgestellten fachlichen Mängel der Jagdverordnung beseitige. «Derartige Verordnungen setzen sowohl Naturschutzverbände als auch Jagdverbände der Beliebigkeit aus», teilte der jagdpolitische
Sprecher Heinz Lotz mit.


Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des LJV-Hessen.