Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft - 06. bis 10. September 2022

Schleswig-Holstein
5. September 2022

Ausschreibung zum Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft vom 06. - 10. September 2022 in Buke Für die Qualifikation zur Bundesmeisterschaft werden drei Ausscheidungsschießen mit der Langwaffe sowie zwei Ausscheidungsschießen mit der Kurzwaffe durchgeführt. Es gibt kein Streichergebnis! Anhand der Qualifikationsergebnisse wird die leistungsbezogene Startberechtigung durch den Landesschießobmann ermittelt. Zum Zweck der optimalen Mannschaftsaufstellung wird diese in Absprache mit den Betreuern erst kurz vor Meldeschluss zur BM ermittelt. In der Offenen Klasse werden die besten vier Mannschaftsschützen aus dem Jahr 2019 gesetzt, sofern sie 320 Punkte erzielt haben. Schützen, die nicht mannschaftsdienlich agieren, können in Absprache mit den Betreuern aus der Mannschaft genommen werden. Sollte ein Jagdschütze aus nachvollziehbarem, beweisbarem und triftigem Grund an einem der Qualifikationsschießen nicht teilnehmen können, kann ihm kurzfristig ein Ausweichtermin auf demselben Stand zugeteilt werden. Etwaige Kosten, die daraus entstehen, sind von dem Betreffenden selbst zu zahlen. Das Ergebnis vom Ausweichtermin muss bis zum 10.07.2022 dem Landesobmann vorliegen. Für die Teilnahme an den Qualifikationsschießen ist der Besitz der DJV-Schießnadel Gold Voraussetzung (ausgenommen Junioren und Damen). Qualifikationstermine: 7. Mai 2022 in Westre (Langwaffe) 9. Juli. 2022 in Kasseedorf (Langwaffe und Kurzwaffe) 18. Juni 2022 Landesmeisterschaft der Junioren in Heede (zweite Qualifikation Kurzwaffe für Junioren) bzw. 24. - 25. Juni 2022 Landesmeisterschaft aller Klassen (außer Junioren) Wolfsberg Hasenmoor (zweite Qualifikation Kurzwaffe). Offene Klasse: Jahrgang 1968 bis 1994 Altersklasse: Jahrgang 1958 bis 1967 Seniorenklasse: Jahrgang 1957 und älter Jugendklasse: Jahrgang 1995 und jünger Damenklasse: Ohne Altersbegrenzung. Die Teilnahme am Kurzwaffenschießen setzt die Teilnahme am Langwaffenschießen voraus. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied im Landesjagdverband Schleswig-Holstein sein. Bei Nichtvorlage des Jagdscheins oder der Mitgliedskarte muss der Schütze eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und das fehlende Dokument innerhalb von sieben Tagen beim Landesjagdverband vorlegen oder als beglaubigte Fotokopie einreichen. Sollte der Zeitraum überschritten werden, erfolgt eine nachträgliche Disqualifikation. Geschossen wird nach der DJV Schießvorschrift neuester Fassung. Zugelassen sind alle Flinten Kaliber 12 und kleiner. Das Schrotgewicht wird auf maximal 24 Gramm begrenzt. Beim Büchsenschießen sind nur die Kaliber .22 Hornet, .222 Rem und .223 Rem zugelassen. Tritt ein Schütze ohne Büchse an, so muss er die von der ausrichtenden Kreisjägerschaft angebotene Büchse akzeptieren. Abrufen der Tauben: Bei der Bundesmeisterschaft 2022 werden die Tauben akustisch abgerufen. Aus diesem Grunde erfolgt das Abrufen der Tauben bei den Qualifikationsschießen und den Landesmeisterschaften ebenfalls akustisch. Soweit ein Stand über eine entsprechende automatische Abrufanlage verfügt, wird diese eingesetzt, andernfalls erfolgt das Auslösen der Taube durch einen Drücker, welcher ebenfalls auf ein akustisches Signal des Schützen reagiert. Anschlagmarkierung: Diese muss ca. 25 cm lang, ca. 2cm breit und dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung), sie muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein. Wird der Unterarm an den Oberarm gezogen, so ist der Ellenbogen der tiefste Punkt und unter diesem hat sich die Anschlagsmarkierung zu befinden. Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert! Persönliche Schutzausrüstung: Für alle Schützen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind beim Taubenschießen Kopfbedeckung und Gehörschutz Pflicht, sowie beim Skeetschießen zusätzlich eine Schutzbrille. Ausgeschlossene "Hilfsmittel": Zu den in der DJV-Schießvorschrift ausgeschlossenen "Hilfsmitteln" werden Waffen mit Schalldämpfern und beim Tontaubenschießen jegliche Art von "Reflex -Visieren" ausgeschlossen. Corona: Es gelten folgende pandemiebedingte Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Wettkampf: Es gilt "2G plus". Das bedeutet: Grundsätzlich dürfen nur Personen teilnehmen, die keine coronatypischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) haben und die einen Impf- oder Genesenennachweis sowie einen tagesaktuellen Test vorlegen. Geboosterte müssen keinen Test vorlegen. Gültig sind Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen. Ebenfalls gültig sind die sogenannten Selbsttests. Der Test muss vor Ort unter Aufsicht derjenigen Person stattfinden, der der Schutzmaßnahme unterworfen ist. Bei den oben aufgeführten Teilnahmebedingungen, handelt es sich um die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein (Stand 10.02.2022). Sollten sich diese ändern, gelten die geänderten Bestimmungen. Dies kann letztendlich auch zu Absagen der gesamten Veranstaltung führen. Mit der Meldung zum Wettkampf stimmt der Schütze diesen Bestimmungen zu. Sollte der Schütze bei Antritt des Wettkampfes die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können, so liegt dies in seiner eigenen Verantwortung und berechtigt nicht zur Rückzahlung der Meldegebühren (Startgeld ist Reuegeld). Anmeldung bis zum 10. April 2022: Nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Gleichzeitig mit der Anmeldung wird das Startgeld fällig, dieses wird per Rechnung eingefordert. Mit der Anmeldung wird die Ausschreibung anerkannt (Startgeld ist Reuegeld). Das Startgeld für das Qualifikationsschießen (ohne Landesmeisterschaft) beträgt 70.- € für die Langwaffe und 15.- € für die Kurzwaffe. Protest und Schiedsgericht: Protestgebühr beträgt 50.-€, die bei Ablehnung des Protestes verfallen. Das Schiedsgericht besteht aus dem Landesobmann oder dessen Vertreter und zwei von ihm zu benennenden erfahrenen Jagdschützen. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Schütze, der an den Qualifikationsschießen teilnimmt, auch an der Bundesmeisterschaft teilnehmen möchte. Somit wird es bei Meldung zur Bundesmeisterschaft durch den Landesschießobmann auch bei den Einzelschützen keine gesonderte Abfrage des Willens geben, sofern noch Startplätze frei sind. Sollte der Schütze nicht an der Bundesmeisterschaft teilnehmen wollen, so bedarf es einer expliziten Abmeldung beim Landesobmann. Sollte jemand nicht als Mannschaftsschütze starten wollen, so ist dies dem jeweiligen Betreuer mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass bei dieser Veranstaltung Bilder gemacht werden, die für Veröffentlichung in unseren Medien vorgesehen sind. Ebenfalls werden wir die Ergebnisse dieser Veranstaltung veröffentlichen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um entsprechende Mitteilung in der Anmeldung oder an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Landesobmann

Details

Zeit: 6.9.2022, 0:00 - 10.9.2022, 0:00 Uhr
Ort: Noer, 24214 Schleswig-Holstein, Deutschland
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