(Quelle: Kauer/DJV)

Position des Deutschen Jagdschutzverbandes zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

Grundsätzliches:

Der DJV bekennt sich zu einer starken Europäischen Agrarpolitik und unterstreicht die wichtige Rolle der Landwirte in der Gesellschaft und im ökologischen System.

Bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 sollte berücksichtigt werden, dass der Erhalt bzw. die Förderung der Biologischen Vielfalt zur allgemeinen Akzeptanz der Landwirtschaft in der Gesellschaft maßgeblich beiträgt und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnt. Eine flächendeckende Bewirtschaftung mit Schutz- und Erholungsfunktionen der Landschaft sowie die Pflege einer vielfältigen unverwechselbaren Kulturlandschaft sind nur durch eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen daher einen adäquaten finanziellen Ausgleich für mögliche Einkommensverluste für die Landwirte bieten. Die Gesellschaft muss daher bereit sein, diese Leistungen der Landwirtschaft zu honorieren und für zusätzliche Leistungen finanzielle Anreize zu schaffen. Bereits erbrachte gesellschaftliche Leistungen müssen aber auch künftig angemessen finanziert werden. Dies ist durch eine entsprechende Ausgestaltung der I. Säule sicher zu stellen.

Die Jägerschaft sieht sich als Verbündeter der Landwirtschaft. Die GAP nach 2013 muss weiter die Multifunktionalität der Landwirtschaft berücksichtigen und fördern. Das Verständnis der Öffentlichkeit für die daraus folgenden finanziellen Erfordernisse einer Europäischen Agrarpolitik ist zu stärken.

Alle GAP-Maßnahmen sollen ausreichend finanziert, flexibel, vielfältig, nachhaltig, leicht anwendbar und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden sein. Im Rahmen der künftigen II. Säule der GAP bietet sich die Chance, dem Verlust an Biologischer Vielfalt durch konkrete Maßnahmen erfolgreich entgegenzuwirken. Dazu ist eine Reihe von Voraussetzungen zu schaffen.

Die Weiterentwicklung der GAP nach 2013 soll insbesondere dazu dienen, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Finanzielle Einsparungen dürfen nicht auf Kosten der Biologischen Vielfalt gehen.

„Die GAP soll einen entscheidenden Beitrag für den Erhalt der Biologischen Vielfalt leisten“

Voraussetzungen:

Im Bereich der II. Säule müssen die Agrarumweltmaßnahmen und darunter Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biologischen Vielfalt Priorität haben und mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Dabei sind insbesondere die Fördermöglichkeiten im Bereich des Ackerbaus auszuweiten. Im Verhältnis zu anderen Umweltqualitätszielen sind hierfür ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Kofinanzierungsmöglichkeiten müssen auf eine breitere Basis gestellt werden. Aufgrund von Haushaltskonsolidierunsvorgaben muss die Kofinanzierung um weitere Möglichkeiten wie z.B. durch kommunale Mittel, durch Drittmittel oder andere zweckgebundene Mittel erweitert werden, um eine nationale Kofinanzierung überhaupt erst sicherzustellen oder deren finanzielle Ausgestaltung zu verbessern. Auch die Einbindung von Stiftungsmitteln unter Einrichtung von Ausschreibungs-verfahren sind denkbare Alternativen.

Für die Beantragung der Agrarumweltmaßnahmen muss der Verpflichtungszeitraum flexibel gestaltet werden. Auch einjährige Verträge müssen zulässig sein, um die Akzeptanz insbesondere von Maßnahmen im Ackerbau zu steigern.

Auch müssen die Förderanträge vereinfacht und die überbordenden Kontrollen zurückgeführt werden. Die teilweise geringe Akzeptanz bei den bisherigen Maßnahmen der II. Säule zeigen die finanziellen Schwächen und die hohen bürokratischen Hürden für den Antragsteller auf.

Agrarumweltmaßnahmen: (vorhandene beibehalten und neue etablieren)

Ackerland:

  • Förderung von ökologischen Netzen und Schaffung eines regional funktionierenden Biotopverbundes in Abhängigkeit von regionalen Besonderheiten und in Kooperation mit der Landwirtschaft, insbesondere in der vorwiegend ackerbaulich genutzten Agrarlandschaft
  • Förderung von Feldrainen, Blühstreifen, Blühflächen etc., allerdings mit der Möglichkeit der Durchführung entsprechender Pflegemaßnahmen bis hin zur eingeschränkten wirtschaftlichen Nutzung dieser Flächen.
  • Förderflächen für Agrarumweltmaßnahmen müssen innerhalb des Betriebes rotieren können.
  • Die freiwillige Neuanlage von Biotopen oder Landschaftselementen sollte dadurch gesteigert werden, dass diese nicht den cross compliance – Regelungen unterworfen werden.
  • Die Höhe der finanziellen Förderung muss für Landwirte finanzielle Anreize schaffen und auch bei verändertem Marktgeschehen interessant bleiben (Sicherung der Langfristigkeit der Maßnahme). Die Förderhöhen sollten flexibel an die jeweiligen Standorte angepasst werden, damit auch in landwirtschaftlichen Intensivregionen Agrarumweltmaßnahmen die erforderliche Akzeptanz finden.
  • Förderung von möglichst weiten Fruchtfolgen.
  • Förderung:
    • des Zwischenfruchtanbaus zur Winterdeckung,
    • der Stoppelbrache als hohes Potenzial zur Äsung,
    • von Untersaaten im Mais, eventuell sogar nutzbar nach Aberntung des Maises für Biogas- oder Biomasseerzeugung,
    • der Einsaat von Sommerungen in Maisbestände – Erntezeitpunkte nach Brutzeit entscheidend,
    • von Lerchenfenstern,
    • des extensiven Getreideanbaus (doppelter Reihenabstand),
    • ein- oder mehrjähriger Brachen, die eventuell sogar bei Erntezeitpunkt August/September für die Biogaserzeugung zur Verfügung stehen könnten – eingeschränkte Nutzung zulassen,
    • von Sukzessionsbrachen auf ärmeren Standorten,
    • der Nutzung von Landschaftselementen zur Energieholzgewinnung

Grünland:

  • Förderung
    • der Neuanlage von Grünlandflächen,
    • der Erhaltung der Grünlandstandorte durch eine standortangepasste Nutzung. Dazu zählt auch, dass die Produktionstechniken mit Blick auf den Tier- und Umweltschutz (z. B. Mähverluste) zu überprüfen und anzupassen sind.

Allgemein:

Förderung der Entwicklung und des Einsatzes wildtierschonender Ernteverfahren (Technik) im Marktfrucht- und Futterbau.

Der DJV sieht außerdem Forschungsbedarf zu den Auswirkungen einzelner Produktionsverfahren auf die Biologische Vielfalt. Um eine Bewertung und Überprüfung der getroffenen Maßnahmen durchführen zu können, sollte auf bestehende Monitoringprogramme zurückgegriffen werden.

Der DJV hält die vorgeschlagenen Forderungen für entscheidend, um die Biologische Vielfalt insbesondere in der ackerbaulich genutzten Agrarlandschaft sicher zu stellen und deren Verlust einzudämmen.

Bonn 7. Oktober 2010