(Quelle: Kauer/DJV)

Sozialwahl: Rücksendefrist für Unterlagen verlängert

5. April 2017 (DJV) Berlin
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Rücksendefristen für die Registrierung zur Sozialwahl verlängert, nachdem sich der Versand der Unterlagen verzögert hatte. Jagdpächter und alle Mitpächter sollten jetzt erst Recht die Gelegenheit nutzen, mit der Stimmabgabe die Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen.
Offizielles Logo der Sozialwahl 2017
Offizielles Logo der Sozialwahl 2017

Viele Jäger beschweren sich dass sie keine Unterlagen zur Sozialwahl bekommen haben oder die Rücksendefristen zu kurz seien. Nun hat die SVLFG reagiert und die Frist zur Rücksendung der Unterlagen verlängert. In dem auf den 8. März datierten Anschreiben, das bei vielen Revierinhabern immer noch nicht eingegangen ist, wird als Rücksendefrist der 7. April genannt. Diese Frist hat die SVLFG nun bis zum 12. April verlängert. Sie hat in einer Pressemitteilung außerdem mitgeteilt, dass auch Antworten, die später eingehen, soweit wie möglich noch bearbeitet würden. Dies begrüßt der Deutsche Jagdverband (DJV) ausdrücklich. Es entspricht auch der Forderung aus einem Schreiben, dass der DJV zeitgleich mit der Veröffentlichung der SVLFG an diese geschickt hat.

Zudem ist die Hotline, die die SVLFG zur Sozialwahl eingerichtet hat, permanent überlastet. So berichtete ein Revierinhaber aus der Nähe von Helmstedt (Niedersachsen), dass die Nummer bei 47 Anrufversuchen innerhalb von zwei Tagen immer besetzt gewesen sei! Der DJV fordert daher auch eine Verstärkung der Hotline.

Viele Revierinhaber vermuteten hinter den Schwierigkeiten eine systematische Benachteiligung, berichtet Dr. Hans-Heinrich Jordan, Spitzenkandidat der Jagdliste und Mitglied des DJV-Präsidiums. "Diese Vermutung kann sich schon aufdrängen, wenn man sich anschaut was alles passiert ist", sagt Dr. Jordan. So wurde die von DJV und Bayerischem Jagdverband eingereichte Liste nur als "Freie Liste" unter dem Namen "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp" zugelassen und nicht als Liste der Jagdverbände.

Die Teilnahme an der Sozialwahl 2017 erfordert die vorherige Beantwortung eines Fragebogens, um überhaupt einen Wahlausweis und die eigentlichen Wahlunterlagen zu erhalten.

Wahlberechtigt sind dabei alle Mitpächter, es müssen sich aber alle gesondert registrieren. Hierzu muss der Original-Fragebogen kopiert werden und an Mitpächter und Ehepartner weitergegeben werden, damit diese ihn ausfüllen können. Diejenigen Pächter, welche die Kopie ausfüllen und nicht selbst angeschrieben wurden, tragen ihre persönlichen Daten im Fragebogen unter Punkt 3 ein. Nähere Hinweise gibt es unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.

Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt. Die Jagdliste ist die Liste 11 - "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp".

 

9. 3. 2017, Berlin

Jagdpächter, geht wählen!

Seit Jahren steigt der Beitrag, den Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entrichten müssen – allerdings ohne, dass die Leistung steigt.

Mehr erfahren

1. 3. 2017

Sozialwahl 2017

Mehr erfahren

7. 2. 2017, Berlin

„Liste Jagd“ heißt „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“

Beschwerdewahlausschuss zur Sozialwahl 2017 weist Antrag des DJV  zurück. Die Liste „Jagd“ darf nicht „Jagd“ heißen. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan gibt sich kämpferisch: „Jetzt erst Recht“.

Mehr erfahren