(Quelle: Kauer/DJV)

Abschusserhöhung ist kein Allheilmittel

29. Juli 2013 (ljvbw) Berlin
Baden-Württembergs Landesjagdverband reagiert auf landesweites Gutachten zum Wildverbiss des ForstBW

Zunehmender Wildverbiss an empfindlichen Baumarten wie Tanne und Eiche trotz steigender Abschusszahlen, in allen Waldbesitzarten, auch im Staatsforst – für den Landesjagdverband zeigt dies eindeutig, dass Abschusserhöhung kein Allheilmittel gegen Wildverbiss ist. Die Jäger fordern flankierende Maßnahmen wie mehr Ruhezonen und Wildäsungsflächen im Wald.

„Rehe sind eigentlich Waldrandbewohner und bevorzugen zarte Kräuter. Wenn sie aber rund um die Uhr durch Waldbesucher beunruhigt werden, suchen sie ihre Nahrung nicht mehr auf Freiflächen, sondern bleiben im Waldbestand und fressen das, was sie dort finden – vor allem Knospen junger Waldbäume“, erklärt Ulrich Baade, forstlicher Sachverständiger des Landesjagdverbandes.

Der Landesjagdverband begrüßt, dass das Forstliche Gutachten den Dialog zwischen Waldbewirtschafter und Jäger in den Vordergrund stellt und ausdrücklich flankierende Maßnahmen wie Nahrungsverbesserung für das Wild vorsieht. Dies müsse aber auf lokaler Ebene auch umgesetzt werden. Der Landesjagdverband fordert deshalb Jäger, Waldbesitzer und Förster auf, vermehrt den angebotenen Dialog wahrzunehmen und gemeinsam praktikable Lösungen zu erarbeiten. Die Möglichkeiten hierfür sind noch lange nicht ausgeschöpft, stellt Baade fest: „Überhöhte Wildbestände sind inakzeptabel – Waldbau Marke Sorgenfrei im wildleeren Raum aber auch. Hier fordern wir Jäger Kompromissbereitschaft.“

Die Jäger verzeichnen als klaren Erfolg ihrer bisherigen Bemühungen, dass eine Naturverjüngung auf doppelt so viel Fläche wie vor 25 Jahren möglich ist – bei gleichzeitigem Rückgang der erforderlichen Schutzmaßnahmen auf weniger als ein Viertel. Zäune verursachen den Waldbauern nicht nur Kosten, sondern engen auch den Lebensraum des Wildes ein. Ein Waldbau ohne Zäune wäre ohne die Jäger nicht möglich.

Lesen Sie hier die Pressemeldung des ForstBW “Landesweites Gutachten zum Wildverbiss an Waldbäumen” vom 25. Juli 2013.