(Quelle: Kauer/DJV)

Jäger sind keine „Wald-Sheriffs“

1. Juli 2013 (vjs) Gargellen (Österreich)
Jäger des Saarlandes bekennen sich zum Waldgesetz

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) hat heute Kenntnis von einem Bericht des „Saarländischen Rundfunks“ erhalten, in dem es hieß, dass zwei Jäger im Bereich Wadgassen-Differten (Landkreis Saarlouis) Wald-Spaziergängern den Zutritt zum Wald hätten verwehren wollen.

Der VJS ist das Vorkommnis unbekannt und kann deshalb zur Sache keine Angabe machen.

Die VJS bekennt sich allerdings zum saarländischen Waldgesetz und dem darin enthaltenen Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung.

Jedermann ist es demnach zu jeder Zeit gestattet, sich zum Zwecke der Erholung im Wald aufzuhalten. Dies ist auch an keine Uhrzeit gebunden. Insofern ist auch die angegebene 18.00 Uhr – Grenze frei erfunden.

Die saarländischen Jägerinnen und Jäger würden sich dennoch freuen, wenn sich gerade in der jetzigen Brut- und Setzzeit die Erholungssuchenden bemühen, sich selbst die Frage zu beantworten, ob die Erholung auch ausreichend auf Waldwegen stattfinden kann oder ob unbedingt „querwaldein“ das Waldesinnere aufgesucht werden muss.

Dazu erklärt Landesjägermeister Dr. Daniel Hoffmann, von Beruf Wildbiologe: „Von Jägerinnen und Jägern, die sich tatsächlich so verhalten, wie dies in dem Rundfunkbericht geschildert wurde, distanziert sich die VJS in jeder Form. Naturschutz und Tierschutz sollten für alle Mitglieder der Gesellschaft nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Die Jägerinnen und Jäger bemühen sich um Lebensräume für Wildtiere und um angepasste Wildbestände. Wildtiere sollten möglichst wenig gestört und beunruhigt werden, zum einen in Zeiten, in denen ihr Körper auf Sparflamme steht, um einen Winter zu überstehen, zum anderen auch gerade jetzt, wo Jungtiere großgezogen werden. Alle sollten sich bemühen, einen Interessenausgleich zwischen ihrem Bedürfnis und dem Bedürfnis ihrer Haustiere einerseits und den Bedürfnissen der freilebenden Tiere anderseits herzustellen. Jägerinnen und Jäger sind allerdings keine „Wald-Sheriffs“, die sich wie im „Wilden Westen“ aufführen und Erholungssuchende maßregeln dürfen. Dies deckt sich nicht mit unserem Leitbild und unseren Vorstellungen von Waidgerechtigkeit.“