(Quelle: Kauer/DJV)

Betrübte Luchspaten

11. Juni 2013 (ljv/bw) Berlin
Jäger bedauern den Tod des Luchses im Südschwarzwald

„Zugewanderte Luchse sind uns jederzeit willkommen. Deswegen übernahm der Landesjagdverband gerne die Patenschaft für den Neuankömmling“, sagte Landesjägermeister Jörg Friedmann. „Dass dieser Besuch so ein Ende nimmt, stimmt mich traurig. Wesentlich für den Schutz des Luchses war die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Luchsexperten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie allen Beteiligten in der AG Luchs. So konnte das Tier durch Information der Jäger vor Ort überwacht und vor zu großem Rummel geschützt werden. Unser Luchs stand unter dem besonderen Schutz des Landesjagdgesetzes.“

Immer mehr Jäger beteiligen sich am Monitoring, dem Sammeln von Nachweisen und Beobachtungen. Einige Jäger haben sich in Zusammenarbeit mit den Luchs-Spezialisten zu Experten auf diesem Gebiet ausbilden lassen. Der Landesjagdverband hat eine Entschädigungsregelung für seine Mitglieder geschaffen, wenn diese am Monitoring teilnehmen. Durch die Meldung von Beobachtungen und Funden unterstützen sie die Erfassung möglicher Zuwanderer, die nach Baden-Württemberg einwandern.

„Seit dem Jahr 2000 wissen wir von mindestens drei, eher vier wohl zugewanderten Luchsen, die sich alle nicht dauerhaft hierzulande niedergelassen haben. Eine Zuwanderung von Luchsen findet also statt und ist trotz vieler Hindernisse für die Tiere noch möglich“, so Wildbiologe Klaus Lachenmaier vom Landesjagdverband. Der Landesjagdverband hofft daher auf eine natürliche Zuwanderung, die zwar langsam verläuft, aber den Vorteil hat, dass keine künstliche Ansiedelung notwendig ist. Selbst bei einer Wiedereinbürgerung von Menschenhand komme es entscheidend auf den Kontakt zu angrenzenden Populationen an, sagt Lachenmaier: „Eine isolierte Population, egal welcher Tierart, unterliegt immer einem hohen Aussterberisiko. Genetischer Austausch fördert die Überlebensfähigkeit und ist genauso wichtig wie die Akzeptanz dieses Großraubtiers. Deshalb müssen die Wildtierkorridore zu den angrenzenden Populationen gesetzlich abgesichert werden.“

Der Landesjagdverband bittet seine Mitglieder weiterhin um die schnelle Meldung von verdächtigen Fährten, Rissen oder Sichtungen an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt.