(Quelle: Kauer/DJV)

Schüsse gehören zum Wald

25. März 2013 (dpa/lnw) Berlin
Keine Entschädigung für totes Pferd

Von einer Treibjagd durch einen Wald müssen entfernt wohnende Anlieger nicht unbedingt unterrichtet werden. Ein Pferdehalter, der aufgrund einer solchen Treibjagd Verluste unter seinen Tieren zu beklagen hatte, unterlag vor dem Oberlandesgericht Hamm. Er fand, er hätte gewarnt werden müssen: Seine Pferde standen in einiger Entfernung vom Wald auf der Weide. Sie gerieten durch die Schüsse der Jäger in Panik und verletzten sich, eines musste getötet werden.

Gut 23.000 Euro wollte der Pferdehalter deshalb von dem Jagdveranstalter haben. Die Richter wiesen ihn mit ihrem jetzt veröffentlichten Urteil ab: Schüsse im Wald müssten als typische Geräusche hingenommen werden, entschieden sie. Zwar sei der Veranstalter grundsätzlich verpflichtet, eine Schädigung Unbeteiligter zu vermeiden. Aber die Schüsse bei der Treibjagd habe er dem Pächter der etwas entfernt gelegenen Weide nicht ankündigen müssen.