(Quelle: Kauer/DJV)

Alle Menschen sind gleich, doch manche sind gleicher

27. Februar 2013 (ljv sh) Gensingen
Der BUND tritt Grundrechte mit Füßen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert eine Berufseinschränkung für alle Fachgutachter und Sachverständige, wenn sie Jäger sind – Landesjagdverband Schleswig-Holstein protestiert.

Mit der Veröffentlichung des Positionspapiers zur Jagd in Schleswig-Holstein erkennt der BUND Fachgutachtern und Sachverständigen mit Jagdschein die Qualifikation in Fragen des Natur- und Artenschutzes ab.

Bei der Frage, ob die Jagdausübung in bestimmten Gebieten erlaubt sein soll oder nicht, heißt es im BUND-Papier: „Dazu muss ein strikter Nachweis durch unabhängige Sachverständige, die selbst nicht Jäger sind, erbracht werden …“. „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“, so sieht es wohl der BUND und fordert offenbar eine Berufseinschränkung für Sachverständige, die sich fachlich mit der Jagd auseinandersetzten und in diesem Bereich durch eine qualifizierte Ausbildung mit behördlicher Prüfung bei der Erlangung des Jagdscheins weitergebildet haben.

„Es mutet schon sehr merkwürdig an, dass ein Verband, dessen Mitglieder in der Regel weder eine einheitliche Qualifikation noch eine behördliche Prüfung – wie sie jeder Jäger und jede Jägerin hat – nachweisen können oder gar müssen, solche Forderungen in den Raum stellt. Darüber hinaus haben wir in Deutschland die verfassungsmäßigen Rechte der freien Berufswahl und -ausübung und der Gleichstellung, die der BUND hier mit Füssen tritt“, rügt Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

„Wo soll, dass hinführen“, fragt sich Dr. Baasch, „dürfen dann künftig auch alle Mitbürger, die einen Führerschein haben, keine Gutachten und Planungen in Sachen Straßen- und Wegebau mehr erstellen dürfen?“