(Quelle: Kauer/DJV)

Informationen und Handlungsempfehlungen des DJV zum EGMR-Urteil

26. Juli 2012 (djv) Berlin
Keine Möglichkeit aus Jagdgenossenschaft auszutreten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat in manchen Revieren für große Unruhe gesorgt. Vereinzelt haben Jagdgenossen ihren Austritt aus der Genossenschaft erklärt und die Revierinhaber aufgefordert, die Bejagung einzustellen. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat in einer Handlungsempfehlung für Jagdpächter und Jagdgenossenschaften zusammengefasst, wie die Betroffenen darauf reagieren können.

Die Handreichung umfasst sowohl Informationen für Revierinhaber als auch für Vorstände von Jagdgenossenschaften. Sie kann aber auch für Jagdbehörden hilfreich sein. Der DJV stellt klar: Trotz des EGMR-Urteils gibt es derzeit keine Möglichkeit für Grundstückseigentümer, die Jagd auf ihrem Grundstück aus Gewissensgründen zu untersagen. Gerichte und Behörden in Deutschland sind weiterhin an das geltende Recht gebunden.

Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert die Jagdgesetzgebung dem Urteil anzupassen. Der DJV fordert dabei aber nicht über das Ziel hinauszuschießen, sondern die Anpassung auf begründete Einzelfälle zu beschränken und die Grundrechte anderer Betroffener ebenfalls zu berücksichtigen – etwa der Nachbarn.