(Quelle: Möhring/DJV)

Jäger als Beruf

Wie man Berufsjäger wird wissen die Wenigsten. Der Beruf des Berufsjägers ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung trägt der Absolvent die Berufsbezeichnung „Revierjäger“.

Anschließend gibt es die Möglichkeit, die Meisterprüfung abzulegen. Der Meisterlehrgang wiederum befähigt den Berufsjäger dazu, neue Berufsjäger auszubilden und sich Revierjagdmeister zu nennen.

Die Kriterien dieser beiden Berufsbezeichnungen regeln die vom zuständigen Bundesminister erlassenen Verordnungen.

• Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/Revierjägerin vom 18. Mai 2010 (BGBI. 25 S. 631–638).

• Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und Revierjagdmeisterin (Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung - RevierjagdMeisterPrV) vom 09. April 2019 (BGBI. 2019 Teil I Nr. 14 S. 499-506).

Der DJV und die Berufsjäger informieren gerne über die Ausbildung zum „Revierjäger“.

Seit der Gründung des DJV im Jahr 1949 in Bad Dürckheim ist eine „Abteilung Berufsjäger“ im Rahmen des Verbandes vorgesehen. Die Landesobmänner der Berufsjäger haben auf einer Tagung in Hann.-Münden im Jahr 1950 die Ansiedlung dieser Abteilung beim DJV beschlossen.

In den darauffolgenden Jahren sollen Vorschriften für Ausbildung und Prüfung der Berufsjäger von den Ländern geregelt werden. Der DJV erlässt eine Berufsjägerordnung und regelt dies somit in der Praxis. Dazu zählen z.B. die Einrichtung von Lehr-, Ausbildungs- und Musterrevieren sowie die Einrichtung von Schweißhundstationen.

Später wurde die Abteilung beim DJV in „Hauptabteilung Berufsjäger“ umbenannt, da die Berufsjäger bei den Landesjagdverbänden jeweils in der „Abteilung Berufsjäger“ geführt wurden.

Wo in den Landesjagdverbänden keine Abteilungen Berufsjäger mehr bestehen, arbeiten die Vorsitzenden des jeweiligen BDB-Landesverbandes häufig im Präsidium/Vorstand der Jägerschaft mit. In Einzelfällen gibt es eine Personalunion Landesobmann/Vorsitzender Landesverband der Berufsjäger.

Ab Mitte der 70ger Jahre setzt sich der DJV federführend dafür ein, bei einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes die Festschreibung des Berufes „Berufsjäger“ als staatlich anerkannten Lehrberuf zu erreichen. 1982 traten die entsprechenden Verordnungen in Kraft.

Die Organisation und Durchführung der Lehrgänge liegt in Verantwortung des BDB.

Es findet ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen dem Deutschen Jagdverband (DJV) und dem Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) statt.

Revierjäger/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Revierjäger Northeim 2013
Revierjäger Northeim 2013 (Quelle: DJV)

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird von den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländerin den zugelassenen Betrieben angeboten.

Momentan gibt es eine Berufsschule in Niedersachsen und eine in Bayern, die auf Berufsschüler im Fachbereich Revierjäger ausgerichtet sind.

Genauere Informationen zur Ausbildung findet man unter www.revierjaeger.de

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Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin

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Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Revierjäger/Revierjägerin

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In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) bereitet der DJV Revierjäger auf ihre Meisterprüfung vor.

Revierjagdmeister 2012
Revierjagdmeister 2012 (Quelle: Moehring/DJV)

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Revierjäger und die Vorlage einer schriftlichen Meisterarbeit zu einem berufsbezogenen Thema. Die drei zweiwöchigen Vorbereitungslehrgänge finden im Jägerlehrhof Springe statt und werden vom DJV finanziell unterstützt.

Informationen über die geforderten Inhalte finden Sie hier.

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