(Quelle: Kauer/DJV)

DJV lehnt ideologisch motivierte Beschränkung der Fangjagd ab

27. April 2012 (djv) Berlin

Zwei-Klassen-Tierschutz beim Einsatz von Fallen darf nicht in Kauf genommen werden

Anlässlich des internationalen Fangjagd-Symposiums in Kaisersesch (Rheinland-Pfalz) machte der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) auf die Bedeutung der Fangjagd für den Artenschutz aufmerksam. Räuberische Arten wie Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär verbreiten sich immer schneller und gefährden seltene heimische Vogelarten (*). Eine Ursache ist die erfolgreiche Tollwutimpfung bei Füchsen zum Schutz des Menschen. Mit der Fangjagd können Jäger Beutegreifer effektiv regulieren, und Wiesen-, Küsten-, Baum- und Bodenbrüter schützen. Landesregierungen wie Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt Niedersachsen haben Jäger bereits um Hilfe gebeten.

In einigen Bundesländern gibt es allerdings Bestrebungen, die Fangjagd abzuschaffen. “Ideologisch motivierte Versuche, Jägern den Einsatz von Fallen zu verbieten und dann unter der Obhut des Naturschutzes als ‘Prädatorenmanagement’ weiterzuführen, lehnen wir entschieden ab”, betonte DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann anlässlich der Eröffnung des Fangjagd-Symposiums. Es sei schon verwunderlich, dass beispielsweise der Naturschutzbund Deutschland immer wieder mit emotionalen Appellen die Fangjagd geradezu ächte und gleichzeitig in Naturschutzgebieten Fallen einsetze, so Leppmann. Jäger haben die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. “Als kompetente Partner im Naturschutz bringen sie ihre Fähigkeiten gerne ein”, so Leppmann. Bestehende gesetzliche Vorgaben für die Fangjagd seien vorbildlich, weitere Einschränkung machten diese ineffizient.

Auf dem Symposium in Kaisersesch stellte der DJV ein Eckpunktepapier zur Fangjagd vor und rief zu mehr Sachlichkeit bei deren Bewertung auf. Es ist beispielsweise gesellschaftlich akzeptiert, dass Haus- und Grundbesitzer Tiere fangen und töten, die Schäden anrichten – etwa Mäuse, Ratten, Kaninchen oder Marder. Dabei stehen Sicherheitsaspekte und ökonomische Interessen im Vordergrund. Für Jäger gelten bei der Fangjagd zuallererst strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben zudem die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. “Die Fangjagd für Jäger verbieten zu wollen, hieße, zuallererst das Fangen von ungeliebten Plagegeistern auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Das kann keiner wirklich wollen”, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann.

Der DJV berichtet auf seiner Internet-Seite www.jagdnetz.de über einen Live-Ticker vom Fangjagd-Symposium. Vertreter von Schädlingsbekämpfern und Fallenjägern aus vier Ländern sowie vom europäischen Dachverband der Jäger, FACE, stellen ihre Arbeit vor und tauschen Erfahrungen aus.

Das DJV-Eckpunktepapier zur Fangjagd gibt es hier

“(*)” Torsten Langemach und Jochen Bellebaum (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland

Wolf Teunissen et al (2008): Identifying predators of eggs and chicks of Lapwing Vanellus vanellus and Black-tailed Godwit Limosa limosa in the Netherlands and the importance of predation on wader reproductive output