(Quelle: Kauer/DJV)

Mit oder ohne Blei erlegt: Wildbret ist hochwertiges Lebensmittel

15. Dezember 2011 (djv) Berlin
Bericht der Bundesregierung: „Kein erhöhtes gesundheitliches Risiko bei Durchschnitts- und Hochverzehr von Wildfleisch“

Zum Weihnachtsfest können Feinschmecker beruhigt zum Wildbraten greifen. In einem schriftlichen Bericht der Bundesregierung Ende November dieses Jahres an den Ernährungsausschuss des Bundestages heißt es: „Bei Normalverbrauchern sind sowohl Durchschnitts- als auch Hochverzehr von Wildbret, das mit Bleimunition erlegt wurde, mit keinem erhöhten gesundheitlichen Risiko verbunden.“

Die aus dem Normalverzehr ableitbare zusätzliche Bleiaufnahme über Wildbret sei toxikologisch unbedeutend und liege bezogen auf die Gesamtbelastung bei weniger als 0,1 Prozent. Selbst bei Vielverzehrern mit mehr als 10 Wildmahlzeiten pro Jahr sei die Bleiexposition durch Wildfleisch mit einem Anteil von 0,3 Prozent an der Gesamtbelastung vernachlässigbar. Für Risikogruppen wie Schwangere und Kleinkinder hält das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – bei häufigem Wildbretverzehr und bei deutlich erhöhten Bleigehalten – „ein Gesundheitsrisiko für möglich“.

Die Bundesregierung resümiert, dass hinsichtlich der Umwelttoxizität sowie der gesundheitlichen Bewertung von alternativen Munitionsmaterialien noch Forschungsbedarf besteht. Eine wissensbasierte Entscheidung wolle die Regierung nach Ablauf der aktuellen und derzeit noch in Planung befindlichen Forschungsprojekte im Sommer 2012 vornehmen.

Erst im September hatte das BfR in einer Pressemitteilung Risikogruppen vor dem Verzehr von Wildfleisch gewarnt, jedoch im zugrunde liegenden Forschungsbericht die unzureichende Datenlage der Ergebnisse eingeräumt. Im selben Bericht hatte das BfR eine weit höhere Bleibelastung durch den Verzehr von Getreide, Gemüse und Obst festgestellt. Demnach wären Vegetarier besonders gefährdet.

Zahlreiche Medien hatten die BfR-Pressemitteilung aufgegriffen und grundsätzlich vor dem Wildbret-Verzehr gewarnt, offensichtlich ohne den begleitenden 60-seitigen Forschungsbericht zu berücksichtigen.