
DJV wehrt sich erfolgreich gegen rufschädigende Falschbehauptung
(Berlin, 10. September 2026) Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat einen wichtigen gerichtlichen Erfolg im Äußerungsrecht erzielt. Das Landgericht Berlin II hat eine einstweilige Verfügung gegen Severin Schneider, Betreiber des YouTube-Kanals Tactical-DadGear, erlassen. Diese verbietet ihm, weiterhin zu behaupten, Vertreter des DJV hätten gegenüber dem Bundesinnenministerium erklärt, sie würden sich gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen nicht wehren. Diese Falschbehauptung ist rufschädigend, weil sie den negativen Eindruck erweckt, der DJV würde sich nicht für die Interessen aller Jägerinnen und Jäger einsetzen, sondern diese sogar proaktiv aufgeben. Schneider hat die Entscheidung des Gerichts mit der Abgabe einer Abschlusserklärung anerkannt.
Schneider schadet Interessen aller legalen Waffenbesitzer
„Herr Schneider hat sich mit seinem Video unglaubwürdig gemacht“, kritisiert DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Er schade mit der Verbreitung von Unwahrheiten der aktiven Interessenvertretung aller legalen Waffenbesitzer. Der DJV wird auch künftig konsequent gegen unwahre und ehrenrührige Äußerungen vorgehen, die seine Interessen und diejenigen seiner Mitglieder berühren.
Gericht folgt Argumentation des DJV
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die den DJV rechtswidrig in seinem Verbandspersönlichkeitsrecht verletzen. Der DJV sei in seinem sozialen Geltungsanspruch betroffen, wenn Jägerinnen und Jäger über die angeblichen Vorgänge getäuscht werden. Damit folgte das Gericht der Argumentation des DJV.
DJV setzt sich für Rechte legaler Waffenbesitzer ein
Der DJV hat sich bereits in der Vergangenheit gegen eine Begrenzung der Anzahl von Langwaffen für Jägerinnen und Jäger ausgesprochen. Der Dachverband der Jäger wird sich im Rahmen der aktuellen Evaluierung und der möglichen Novellierung des Waffengesetzes weiterhin für die Rechte von legalen Waffenbesitzern einsetzen.
