
EU-Verordnung zum Tierschutz: Was kommt auf Jäger zu?
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-und-Antwort-Papier zur neuen EU-Verordnung zum Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihrer Rückverfolgbarkeit veröffentlicht. Darin erläutert der Verband die für Jäger wichtigsten Neuerungen und beantwortet Fragen wie: Welche Zuchtpraktiken sind künftig untersagt? Welche Regeln gelten für das Kupieren von Hunden? Und welche Folgen drohen bei Verstößen?
Die Verordnung legt Mindeststandards für Haltung und Zucht fest, die EU‑weit für bessere Lebensbedingungen sorgen sollen. Enthalten sind Regelungen für Zucht, Handel und Einfuhr von Hunden und Katzen. Besonderes Augenmerk gilt dem Handel, insbesondere im Internet: Verkäufe werden künftig stärker kontrolliert und müssen eindeutig überprüfbar sein. Damit einher geht eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Dadurch wird die Herkunft der Hunde und Katzen lückenlos nachvollziehbar.
Klar unterscheidet die Verordnung zwischen privaten Haltern und gewerblichen Zuchtbetrieben. Für Züchter gelten strengere Regelungen und Dokumentationspflichten. Eingriffe am Tier sind grundsätzlich untersagt, bleiben jedoch in begründeten Einzelfällen möglich. Dazu zählt – neben medizinischen Gründen – insbesondere das Kupieren der Rute bei Jagdhunden, sofern es aus Gründen des Verletzungsschutzes erforderlich ist. Für diese für die Jagd besonders wichtige Ausnahme hatte sich der DJV stark gemacht.
Die neuen Regelungen gelten überwiegend nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Für einzelne Regelungen, beispielsweise zur Kennzeichnung und Registrierung, gelten längere Fristen.
Das vollständige Frage-Antwort-Papier gibt es hier.
Frage-Antwort-Papier zur EU-Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihrer Rückverfolgbarkeit
Herunterladen
