(Quelle: Kauer/DJV)

Wolf erschossen - Nach Freispruch für Jäger wird Fall neu verhandelt

28. Juni 2021 (dpa) Berlin

Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein.

Bundestag beschließt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein aktives Management fehlt weiterhin. Die Zahl der Wölfe steigt 2020 auf 1.800, Nutztierrisse nehmen zu. (Quelle: Rolfes/DJV)

Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein (Az: 82 Ds 82/20), wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Fall werde in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem eine neue Beweisaufnahme. Zunächst hatte der RBB berichtet.

Das Amtsgericht hatte den Jäger am 21. Juni im Prozess um den Abschuss des Wolfes freigesprochen. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, hatte der Richter die Entscheidung begründet.

Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt.

21. 6. 2021, Berlin

Wolfsschütze freigesprochen

Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.

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