(Quelle: Kauer/DJV)

Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

21. April 2021 (DJV) Berlin

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der ASP.
Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der ASP. (Quelle: Rolfes/DJV)

Der Bundestag hat heute eine bundesweite "Notbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke" sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines "veterinärmedizinischen Notfalls" vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

"Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

16. 4. 2021, Berlin

Keine Ausgangssperre für Jäger

DJV fordert: Einzeljagd muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Ausnahmeregelung sollte im Gesetz stehen. Bundesministerien haben Bedeutung der Jagd bereits im Frühjahr 2020 hervorgehoben.

Mehr erfahren

9. 4. 2020, Berlin

Bundesregierung bestätigt Notwendigkeit der Jagd

Bundesregierung: keine allgemeine Ausgangssperre für Jäger. Trotz Corona-Pandemie ist Jagd wichtig zum Schutz vor Wildschäden und der Afrikanischen Schweinepest. DJV erachtet Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern als rechtswidrig.

Mehr erfahren

18. 3. 2020, Berlin

Jagd trotz Corona-Krise notwendig

DJV-Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest macht Jagd notwendig. Jäger müssen von Einschränkungen wie Ausgangssperren ausgenommen sein. Sonst drohen zudem Ernteausfälle durch Wildtiere.

Mehr erfahren