(Quelle: Kauer/DJV)

Bundesrat will Bundesjagdgesetz schwächen

18. Dezember 2020 (DJV) Berlin

DJV kritisiert Stellungnahme der Länderkammer zur geplanten Novelle. Die Empfehlungen konterkarieren einheitliche Vorgaben für Jägerausbildung, Munition und Schießübungsnachweis. Die Forderung nach einer generellen Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen ist wildtierfeindlich.

Der DJV setzt sich für eine Vereinheitlichung bei den Themen Jägerausbildung, Schießnachweis und Munition ein.
Der DJV setzt sich für eine Vereinheitlichung bei den Themen Jägerausbildung, Schießnachweis und Munition ein. (Quelle: Grimm/DJV)

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Die Beschlüsse konterkarieren das Ziel der Bundesregierung, einheitliche Vorgaben für Schießnachweis, tierschutzgerechte Tötungswirkung von Jagdmunition und Jägerprüfung zu etablieren - sie widersprechen damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Die Stellungnahme des Bundesrats hat allerdings nur Empfehlungscharakter im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Sie widerspricht der DJV-Position in zahlreichen Punkten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) lehnt die empfohlene Schwächung des Bundesgesetzgebers entschieden ab: Die Anforderungen für Jägerprüfung und Schießnachweis müssen bundesweit einheitlich sein. Der DJV lehnt die vom Bundesrat empfohlene Streichung von tierschutzrelevanten Vorgaben für Jagdmunition gleichfallls entschieden ab.

Weiterhin kritisiert der DJV, dass der Bundesrat den Umbau zu standortgerechten Mischwaldbeständen weitgehend ohne Wildschutzmaßnahmen fordert. Bezogen auf 27 Prozent der Waldfläche Deutschlands würde dies einen Wald ohne Wild bedeuten: Dort wachsen nämlich derzeit anfällige Nadelholzmonokulturen - hinzugepflanzte Laubbäume wirken auch auf das letzte Reh wie ein Magnet. Der Umbau der durch Dürre, Stürme und Borkenkäfer geschwächten Monokulturen über Pflanzung und Saat kann nur mit Schutzmaßnahmen gelingen - schon allein zum Schutz vor konkurrenzstarken, unerwünschten Pflanzen wie Brombeere oder Birke. Zweifelsohne muss zeitgleich auf Aufforstungsflächen die Jagd intensiviert werden. 

Bereits vor der Bundesratssitzung hat sich der DJV gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme an Politik und Öffentlichkeit gewandt: Die Balance zwischen den forstwirtschaftlichen Zielen und den Ansprüchen der Wildtiere werde durch die geplante Novelle gefährdet. Die Verbände halten den derzeitigen Entwurf des Bundesjagdgesetzes in Teilen für wildfeindlich und äußern sich besorgt, dass wildbiologische Erfordernisse hinter rein wirtschaftlichen Interessen zurückbleiben. Vor allem der von Bundesregierung und Bundesrat formulierte Anspruch, dass sich jedwede Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen etablieren können muss, ist praxisfern.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Empfehlungen zu weiteren Themen ausgesprochen. Unter anderem fordert der Bundesrat eine Verschärfung der Anforderung an die Schießprüfung. Zudem soll es eine generelle Duldungspflicht für überjagende Hunde bei Bewegungsjagden geben. Das DJV-Präsidium wird sich noch vor Weihnachten mit der Stellungnahme eingehend befassen. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Bundesratsempfehlungen äußern, bevor sich dann der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befasst und abschließend darüber entscheidet. Mit einem Inkrafttreten der Neuregelung ist frühestens im Herbst 2021 zu rechnen.