(Quelle: Kauer/DJV)

DJV lehnt Rücknahme von Widersprüchen gegen die SVLFG ab

17. April 2020 (DJV) Berlin

Die SVLFG fordert derzeit Revierinhaber auf, ihre Widersprüche gegen Beitragsbescheide zurückzunehmen. Der DJV rät davon ab.

Über die entscheidenden Fragen wurde noch nicht abschließend entschieden.
Über die entscheidenden Fragen wurde noch nicht abschließend entschieden. (Quelle: Grimm/DJV)

Zahlreiche Revierinhaber haben sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gewehrt. Diese fordert nun dazu auf, Widersprüche gegen Bescheide zurückzunehmen. Der DJV rät hiervon ab und hält die Widersprüche für gerechtfertigt. Das zu Grunde liegenden Musterverfahren ist zwar beendet - aber nicht durch ein bindendes Urteil, sondern durch einen gerichtlichen Vergleich. Über die entscheidenden Fragen wurde noch nicht abschließend entschieden.

In dem Verfahren ging es um einen Beitragsrabatt, der Revierinhabern gewährt wird, die gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Die Kosten für diesen Rabatt werden allein von den Jägern, die keine Landwirte sind getragen. Der DJV hält diesen Rabatt für ungerechtfertigt und ist daran interessiert, die Frage in einem Musterverfahren vor den Sozialgerichten klären zu lassen. Der Dachverband der Jäger bittet Betroffene, sich zu melden, wenn die SVLFG in der Folge einen Widerspruchsbescheid erlässt. Unabhängig von der Frage der Beiträge fordert der DJV weiterhin das Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese ist jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.