(Quelle: Kauer/DJV)

Minister Backhaus macht Grenzen dicht für Jäger

26. März 2020 (LJV M-V/DJV) Berlin

LJV und DJV stellen klar: Jagd ist kein Tourismus. Jäger sollten trotz Corona-Krise von Beschränkungen ausgenommen werden. Sie verhindern Wildschäden auf Feldern. Verstärkte Wildschweinjagd ist notwendig wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest.

Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Einzeljagd problemlos durchzuführen, die behördlichen Kontaktbeschränkungen werden eingehalten
Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Einzeljagd problemlos durchzuführen, die behördlichen Kontaktbeschränkungen werden eingehalten (Quelle: Kauer/DJV)

Mecklenburg-Vorpommern plant ein komplettes Einreiseverbot für Jäger, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat bereits entsprechend gehandelt: Jagdreisen seien unzulässig. Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern und der Deutsche Jagdverband protestieren gegen dieses Vorhaben. In einem Brief an Landwirtschaftsminister Till Backhaus stellte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning klar: Jagdpächter, bestätigte Jagdaufseher und Erlaubnisscheininhaber werden gerade im Frühjahr dringend gebraucht - auch wenn sie nicht dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern wohnen. Die intensive Jagd ist im Frühjahr notwendig, um Schäden durch Wildtiere auf Feldern und Wiesen zu verhindern. Zudem müssen Jäger verstärkt Wildschweine bejagen, da die Afrikanische Schweinepest nur noch wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist.

"Ein Jagdaufenthalt hat rein gar nichts mit Tourismus zu tun. Er ist ein triftiger Grund, schließlich unterstützen wir Jäger die systemrelevante Daseinsvorsorge der Landwirtschaft", sagte Dr. Böhning. Über den Jagdschein, ein amtliches Dokument, könne sich jeder Jäger ausweisen. Pachtvertrag und Begehungsschein dokumentieren genau, wo gejagt werde. Auch das Urlaubsland Schleswig-Holstein hat zwischenzeitlich klargestellt, dass Jagd eine notwendige Tätigkeit ist und die Anreise ins Revier zulässig.

Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Einzeljagd problemlos durchzuführen, die behördlichen Kontaktbeschränkungen werden eingehalten. Bereits Mitte März hat DJV-Präsident Dr. Böhning gegenüber Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner deutlich gemacht, dass Jäger wegen ihrer gesellschaftlich relevanten Aufgaben generell von weitergehenden Beschränkungen ausgenommen werden müssen. Entsprechende Hinweise gingen anschließend aus dem Ministerium an alle Bundesländer. Ein Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern wäre ausgesprochen kontraproduktiv.