(Quelle: Kauer/DJV)

LJV Baden-Württemberg begrüßt Zulassung von Schalldämpfern

10. Februar 2016 (ljv baden-württemberg) Stuttgart

Das Innenministerium in Baden-Württemberg erleichtert den Erwerb von Schalldämpfern für die Jagdausübung. Der Landesjagdverband begrüßt die Zulassung.  

Jäger mit Schalldämpfer auf der Waffe
Jäger mit Schalldämpfer auf der Waffe

Um ein vielfaches lauter als ein startendes Flugzeug ist der Schussknall eines Jagdgewehres! Bei 120 Dezibel liegt die Schmerzgrenze, ein Gewehrschuss liegt bei über 140 dB. Ein Knall reicht aus, um das Gehör dauerhaft zu schädigen. Kapselgehörschützer können das Risiko zwar reduzieren, aber nicht jeder hat immer und überall diese Hilfen auf den Ohren. Daher begrüßt der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) ausdrücklich den erleichterten Erwerb von Schalldämpfern bei der Jagdausübung durch das Innenministerium.

Jägerinnen und Jäger können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre bei ihrer Waffenbehörde beantragen. Diese Geräte werden auf die Mündung von Jagdgewehren aufgeschraubt. Aber keine Angst: Lautlose Schüsse gibt es nur bei James Bond. Der Schalldämpfer auf dem Jagdgewehr reduziert zwar den Mündungsknall, „zaubert“ ihn aber nicht weg. Dadurch wird die Lärmemission beim Schuss reduziert, die Verletzungsgefahr für Menschen und Hundeohren deutlich gesenkt.

„Erfreulicherweise ist das Innenministerium in seinem Erlass der Anregung des Landesjagdverbandes gefolgt, nicht nur vorgeschädigten Personen mit ärztlichem Attest ein Bedürfnis zuzugestehen“, so der stellvertretende Landesjägermeister Christian Kunz heute in Stuttgart. Somit können gesunde Ohren besser geschützt werden. „Wenn ein Gehörschaden Voraussetzung für die Genehmigung eines Schalldämpfers ist, würde Ursache und Wirkung missachtet. Dann ist es zu spät. Der Schalldruck muss an der Quelle bekämpft werden.“

Positiv ist auch die Entscheidung dahingehend, die Notwendigkeit des Gesundheitsschutzes bei Jägerinnen und Jäger anderen Belangen voranzustellen. Das Bundeskriminalamt hatte zuvor festgestellt, dass mit der größeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern auf Jagdgewehren keine negativen Auswirkungen für die öffentliche Sicherheit verbunden wären. Für sogenannte Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) bleiben Schalldämpfer weiter verboten.