(Quelle: Kauer/DJV)

Landesjagdgesetz muss erneut im Landtag beraten werden

7. Oktober 2016 (LJV NRW) Düsseldorf

Der Landesjagdverband NRW übergibt der Landesregierung nach erfolgreicher Volksinitiative fast 120.000 Unterschriften und zwingt den Landtag somit, sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz zu befassen. 

Jägerpräsident R. Müller-Schallenberg (l.) und H.J. Thies (r.), Vizepräsident des Landesjagdverbandes NRW übergeben der NRW-Landtagspräsidentin C. Gödecke 117 601 amtlich bestätigte Unterschriften
Jägerpräsident R. Müller-Schallenberg (l.) und H.J. Thies (r.), Vizepräsident des Landesjagdverbandes NRW übergeben der NRW-Landtagspräsidentin C. Gödecke 117 601 amtlich bestätigte Unterschriften (Quelle: LJV NRW)

Jetzt ist es amtlich: Der Landtag muss sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz befassen. Der Landesjagdverband hat am Donnerstag (6. Oktober) im Landtag 117.601 Unterschriften der von ihm initiierten Volksinitiative übergeben. Auch juristisch steht das Gesetz auf der Kippe. So gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil das Land mit dem im April 2015 verabschiedeten Jagdgesetz seine Kompetenzen überschritten hat.

„Es ist teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt, richtet sich gegen bewährte jagdliche Praxis und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz“, sagte NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg bei der Übergabe an Landtagspräsidentin Carina Gödecke. Der Landesjagdverband hat mit der Volksinitiative fast doppelt so viele Unterschriften wie erforderlich zusammenbekommen. Erfasst wurden von den kommunalen Behörden bestätigte 117.601 Unterschriften in über 20.000 Listen.

„Das Signal der Volksinitiative ist klar. Der Landtag soll keine Gefälligkeitsgesetzgebung für bestimmte Gruppen gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Mehrheit von Land und Leuten machen“, sagte Müller-Schallenberg und forderte das Landesparlament auf, das Werk aus dem Haus des Ministers Johannes Remmel (Grüne) überhaupt erstmals ordentlich zu beraten. Dies war bekanntlich vor der Verabschiedung durch den Landtag unterblieben. Eine Fachberatung im zuständigen Ausschuss wurde seinerzeit verhindert und hat es nie gegeben.

Unterdessen setzt sich der Landesjagdverband auch bei den Parteien vor der Landtagswahl am 14. Mai 2017 für eine Revision des Landesjagdgesetzes ein. Der LJV verweist darauf, dass die CDU und FDP sich eindeutig gegen das jetzige Landesjagdgesetz ausgesprochen und dagegen gestimmt haben; die CDU hat sogar einen eigenen Gesetzentwurf mit 85 Änderungsanträgen vorgelegt. Die SPD habe dem Landesjagdgesetz erkennbar nur aus Gründen der Koalitionsopportunität gegenüber ihrem bisherigen Regierungspartner von den Grünen zugestimmt. „Wir erwarten daher vor allem von diesen drei Parteien eine klare Positionierung zur künftigen Jagdpolitik des Landes in deren Wahlprogrammen und bei der Bildung der künftigen Landesregierung eine entsprechende Verankerung im Koalitionsvertrag“, so Ralph Müller-Schallenberg.

NRW-Jagdgesetz der politischen, juristischen und praktischen Wirklichkeit anpassen

Forderungen des Landesjagdverbandes an die Parteien zur Landtagswahl 2017

I.

Das im April 2015 vom Landtag verabschiedete Landesjagdgesetz ist politisch nach wie vor heftig umstritten, bei mehreren Gerichten unter erheblichen juristischen Druck geraten und jagdpraktisch untauglich.

Es wird nicht nur in der Jägerschaft, sondern auch bei den Partnerverbänden im Aktionsbündnis Ländlicher Raum massiv abgelehnt, und zwar vor allem aus drei Gründen:

1. Das Landesjagdgesetz ist gegen die gute jagdliche Praxis und bedeutet weniger Artenschutz.

2. Das Landesjagdgesetz ist teilweise verfassungswidrig.

3. Das Landesjagdgesetz ist gegen die Hauptbetroffenen gerichtet und gegen die Mehrheit von Land und Leuten.

Das Landesjagdgesetz kann deshalb in seiner derzeitigen Fassung keinen Bestand haben. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen fordert die zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 antretenden Parteien und deren Kandidaten auf, das Landesjagdgesetz zu revidieren.

CDU und FDP haben sich eindeutig gegen das jetzige Landesjagdgesetz ausgesprochen und dagegen gestimmt; die CDU hat sogar einen eigenen Gesetzentwurf mit 85 Änderungsanträgen vorgelegt. Die SPD hat dem Landesjagdgesetz erkennbar nur aus Gründen der Koalitionsopportunität gegenüber ihrem bisherigen Koalitionspartner zugestimmt.

Wir erwarten daher vor allem von diesen drei Parteien eine klare Positionierung zur künftigen Jagdpolitik des Landes in deren Wahlprogrammen zur Landtagswahl 2017 und bei den Verhandlungen über die Bildung der künftigen Landesregierung eine entsprechende Verankerung im Koalitionsvertrag.

II.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen hat mit seiner im September 2016 erfolgreich abgeschlossenen „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“ seine Forderungen detailliert bekräftigt:

  • Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG
  • Angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten
  • Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden
  • Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit, Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben
  • Stärkung des Jagdschutzes
  • Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung
  • Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild
  • Tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren
  • Wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung
  • Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen
  • Unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber
  • Strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz

III.

Mit der Ausübung der Jagd setzt die Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen im öffentlichen Interesse einen gesetzlichen Auftrag um. Hierzu ist ein in jeder Hinsicht gesetzeskonformer Betrieb von Schießanlagen unabdingbar, um den gesetzlichen Anforderungen an die Jägerschaft nachzukommen.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen betreibt daher seit 2009 ein umfangreiches Projekt zur Ertüchtigung der jagdlich genutzten Schießanlagen in Nordrhein-Westfalen.

Der LJV NRW erwartet insofern ein klares Bekenntnis der Politik dahingehend, dass eine zukünftige Landesregierung sich für eine aktive Unterstützung und Förderung der jagdlich genutzten Schießstände in Nordrhein-Westfalen ausspricht und einsetzen wird.

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