Laschet kündigt Verbesserungen im Landesjagdgesetz und eine Politik des Dialogs auf Augenhöhe für den ländlichen Raum an.

Armin Laschet, CDU-Parteivorsitzender und designierter NRW-Ministerpräsident, kündigte auf dem Landesjägertag am 10. Juni in Gütersloh neben einer inhaltlichen Überarbeitung des NRW-Landesjagdgesetzes auch eine neue Dialogkultur gegenüber dem gesamten ländlichen Raum an.

Laschet hob die Leistungen der Jäger für die Gesellschaft, den Natur- und Artenschutz und die Bedeutung der Jagd als Kulturgut hervor. Er betonte aber zugleich die Aufgabe der Politik, dieses Engagement zu würdigen und hinreichend zu fördern, anstatt den Versuch zu unternehmen, die Jäger ins gesellschaftliche Abseits stellen zu wollen, wie dies in der jüngeren Vergangenheit geschehen sei.

Ralph-Müller Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes NRW, betonte, dass bei der anstehenden Gesetzesnovelle nicht die Rückkehr zu Altem, sondern die Hinwendung zum Guten und die Zukunftsfähigkeit der Jagd im Vordergrund stehen müssen. „Jetzt besteht die Chance, zu einem modernen Jagdgesetz und zu weiteren neuen Gesetzen für den ländlichen Raum zu kommen – und zwar nicht gegen die Hauptbetroffenen, sondern mit ihnen. Wir arbeiten dafür, dass es weitergeht und wie es weitergeht.“

Johannes Röring MdB, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes ging in seiner Festrede ebenfalls auf die Hoffnungen ein, die der ländliche Raum mit dem Wahlergebnis vom 14. Mai 2017 verbindet.

Im Rahmen des Landesjägertages erhielt der Hegering Vlotho aus der Kreisjägerschaft Herford den Biotophegepreis der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW für die Gründung des „Vlothoer Forums Natur“.

Den Lernort-Natur-Preis der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW erhielt die Kreisjägerschaft Essen für ihr Projekt Lernort Natur in der Kreisjägerschaft Essen.

Beide Preise sind mit jeweils 2000,- Euro dotiert.

Mit mehr als 1000 Teilnehmern war der Landesjägertag 2017 bestens besucht. Hinzu kamen zahlreiche Schaulustige auf den Jägermarkt vor der Stadthalle Gütersloh. Dort informierten Jäger, Falkner, Landwirte und auch Köche über die Jagd, Jäger, die Jägerinitiative Lernort Natur sowie das leckere Produkt der Jagd, Wildbret.

Musikalisch umrahmt wurden der Landesjägertag und der vorgelagerte Jägermarkt von über 100 Jagdhornbläsern.

Seine Forderungen an ein modernes und zukunftsfähiges Landesjagdgesetz hatte der Landesjagdverband NRW bereits mit seiner „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“ benannt. Im Einzelnen sind dies:

  • Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG
  • Angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten
  • Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden
  • Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit, Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben
  • Stärkung des Jagdschutzes
  • Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung
  • Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild
  • Tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren
  • Wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung
  • Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen
  • Unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber
  • Strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz

Das hohe Gras bietet Rehkitzen, jungen Hasen und Bodenbrütern eigentlich Schutz und Versteckmöglichkeiten - doch bei der Gras- und Getreideernte entpuppt es sich oft als tödliche Falle. Hightech und klassisches Absuchen der Wiesen sollen Abhilfe schaffen.

Mit Infrarot-Wildsuchgeräten, Menschenketten oder optischer und akustischer Verbrämung versuchen Landwirte, Jäger und freiwillige Helfer derzeit wieder Rehkitze und andere Tiere von den Wiesen zu vertreiben und sie so vor dem Tod durch den Häcksler zu bewahren.

«Das Problem ist der Drückinstinkt der ganz kleinen Rehkitze aber auch von Hasenjungen und Bodenbrütern, die nicht weglaufen und nicht fliehen», sagte die Sprecherin des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Kirsten Hess. Diese Tiere müssten gesucht und - ohne sie anzufassen - an einen sicheren Ort gebracht werden. Nester würden oft auch einfach markiert, und um sie herum gemäht.

Jäger, Tierschützer und Landwirte wollen die Suchmethoden weiter verbessern. Neben den klassischen Methoden wie Absuchen der Felder mittels Menschenkette wird daher in Schleswig-Holstein seit gut einem Jahr der Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung getestet.

Es gebe mittlerweile einige Anbieter, die den Drohnenflug als Dienstleister anbieten, sagte Marcus Börner vom Landesjagdverband.

Der Verband hatte das Projekt im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Deutsche Wildtier Stiftung initiiert. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Vorhaben. «Flächendeckend werden die Flugroboter aber nicht eingesetzt», sagte Börner. Auch aus Kostengründen.

Die Drohnen seien eine gute Sache, aber noch nicht so verbreitet, sagte auch Hess. Nicht jeder Landwirt könne sich so einen Flugroboter kaufen. Als potenzielle Anbieter von Drohenflügen nennt sie etwa Maschinenringe oder andere Dienstleister, die Felder von verschiedenen Landwirten überfliegen und mittels Wärmebild versteckte Tiere aufspüren. Nach Angaben des Landesjagdverbandes gibt es entsprechende Dienstleister etwa im Kreis Schleswig-Flensburg und im Plöner Raum.

In den kommenden Wochen werden die Jäger und Landwirte also vor allem weiter zu Fuß Wiesen wenige Stunden vor der Mahd absuchen - auch mit tragbaren Infraorotwildrettern. Sie suchten ebenfalls Wärmequellen im Feld, sagte Hess. Allerdings muss das Feld Spur für Spur zu Fuß abgesucht werden. Bei späteren Grasernten, wenn der Wildnachwuchs größer und der Fluchtinstinkt entwickelt ist, wird es einfacher. Dann mähen viele Landwirte ihre Flächen von Innen nach Außen, um den Tieren die Flucht zu ermöglichen, wie Hess sagte. Denn ein Tier im Häcksler ist für Landwirte ein Albtraum. «Das ist fürchterlich, das ist ganz schrecklich», sagte Hess.

 

Wie Landwirte und Lohnunternehmer tierschutzgerecht mähen, zeigt das DJV-Video:

Wildpflanzen sind eine echte Alternative zum Mais, wenn es um die Gewinnung von Biomasse geht. Um sich über Erfahrungen bezüglich Anbau, Pflege und Ernte auszutauschen, trafen sich Anfang Mai Landwirte, Biogasanlagenbetreiber und Jäger in Paderborn.

Wer Artenvielfalt in der Feldflur will, muss Insekten mögen. Wer Insekten will, muss wilde Blühpflanzen anbieten und wer Wildpflanzen sähen und sie später auch nutzen will, der muss wissen, wie das geht. Aus diesem Grund trafen sich etwa 80 Landwirte, Jäger und Biogasanlagenbetreiber in Paderborn auf einer Praktikertagung mit anschließender Exkursion.

Vorzeigeobjekt waren die Praxisflächen des Geflügelhofes Schulte in Delbrück/Nordrhein-Westfalen. Diese beeindruckten alle Teilnehmer durch eine bunte und abwechslungsreiche Feldflur und eine immense Artenvielfalt. Zwischen klassischen Nutzflächen verliehen Blühstreifen und Wildpflanzenmischungen der Landschaft immer wieder neue Struktur.

Erst seit kurzer Zeit sind Wildpflanzen auf dem Geflügelhof Schulte ein fester Baustein zur Biomasseerzeugung und unterstützen so auch die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Landwirtschaft. Die Teilnehmer der Exkursion konnten sich selbst überzeugen, dass der Anbau von Wildpflanzenmischungen die Artenvielfalt in den Agrarlandschaften erhöht: Offenlandarten, wie Feldhase, Kaninchen, Kiebitz und Fasan waren zahlreich vertreten. Im Anschluss an die Blühflächenbesichtigung demonstrierte Landwirt Richard Schulte auf einem frischen Acker die Ansaat einer Wildpflanzenmischung.

Die mittlerweile mehrjährigen Anbausysteme aus ertragreichen Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion sind auch aus ökonomischer Sicht eine Alternative zum Mais: Sie verursachen geringe Investitions- und Pflegekosten und sind in der Lage, hohe Stickstoffmengen im Boden zu binden. Gleichzeitig können Wildpflanzenmischungen heute einen wettbewerbsfähigen Ertrag in der Biomassegewinnung erzielen.

Am 09. Mai 2017 veranstaltete das Netzwerk Lebensraum Feldflur eine Praktikertagung zum Thema „Biomasse aus Wildpflanzen“ in Paderborn. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem Austausch von Erfahrungen mit Blick auf Anbau, Pflege und Wirtschaftlichkeit ertragreicher Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion.

Wildpflanzenmischung

Von nun an heißt es: Leinenzwang für Drohnen. Das Bundeskabinett hat die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” verabschiedet. Was das für Jäger bedeutet:

Drohnen sind beliebt wie nie zuvor. Schätzungen zufolge werden derzeit in Deutschland rund 400 000 Multicopter privat genutzt. Die Deutsche Flugsicherung schätzt, dass allein zu Weihnachten 2016 weitere 100 000 Drohnen dazugekommen sind. Im Jahr 2020 könnten es nach Expertenschätzungen bereits über eine Million Stück sein! Dieser Fakt zwingt die Politik zum Handeln. Laut Deutscher Flugsicherung behinderten die Geräte im vergangenen Jahr beispielsweise über 60-mal den regulären Flugverkehr – fast fünfmal so oft wie im Vorjahr. Außerdem stürzten zahlreiche Drohnen ab, zum Beispiel bei einem Skirennen, als eine kiloschwere Kameradrohne einen Abfahrtsläufer nur um wenige Meter verfehlte. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen”, warnte Verkehrsminister Dobrindt.

Ein Punkt, der nur hinter vorgehaltener Hand diskutiert wird, sind Kriminalität und Terrorismus. Denn mit Multicoptern lassen sich (je nach Größe) Dinge aller Art über relativ große Strecken transportieren, absetzen oder abwerfen. So sollen mithilfe der wendigen Flugobjekte schon Mobiltelefone, Drogen und Waffen in Gefängnisse geschmuggelt worden sein. Das fiel nur auf, weil nicht alle ihr Ziel erreichten und im Gefängnishof abgestürzt waren.

Drohne starten und losfliegen war gestern

DrohneneinsatzDie neue Verordnung (18.1.2017 dem Kabinett vorgestellt) soll nun für mehr Ordnung am deutschen Himmel sorgen. Grundsätzlich gilt: Wer eine Drohne steuert, muss Sichtkontakt zu ihr haben – und zwar mit bloßem Auge. Demzufolge ist die Kontrolle mit technischer Geräte wie Display, Smartphone, Fernglas oder Nachtsichtgerät nicht ausreichend. Die Flugüberwachung mithilfe einer Videobrille ist nur erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfindet, das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist und/oder eine andere Person es ständig im Auge behält und in der Lage ist, den Piloten auf Gefahren aufmerksam zu machen. Während des Fluges müssen die Nutzer zudem ständig das Wetter im Auge behalten und den Luftraum überwachen. Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen. Wer in einem entsprechenden Verein ist, und das Fluggerät auf dem Gelände des Vereins fliegen lässt, für den gelten andere Regeln. Einzige Ausnahme: Auch er muss sein Fluggerät, sofern es mehr als 250 Gramm auf die Waage bringt, mit einer „dauerhaften, feuerfesten Plakette“ ausstatten, auf welcher Name und Adresse des Eigentümers steht. Das soll sicherstellen, dass nach Unfällen der Eigentümer ermittelt werden kann. Wer Drohnen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwei Kilogramm fliegen möchte, muss diese kennzeichnen und besondere Fähigkeiten nachweisen. Die Prüfung soll bei einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle abgelegt werden können. Wie ein derartiger Nachweis aussehen soll, ist der Verordnung nicht zu entnehmen. Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, benötigen (wie bisher) zusätzlich eine spezielle Aufstiegsgenehmigung. Diese wird von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde erteilt.

Höhe beachten!

Flüge über 100 Meter Höhe sind zukünftig verboten! Wer höher hinaus möchte, benötigt eine Ausnahme- Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde oder muss einen Modellflugplatz besuchen. Überflüge von „sensiblen Bereichen“ wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, Kontrollzonen von Flugplätzen (Abstand: mind. 1500 Meter), Industrieanlagen und Gebäude von Verfassungsorganen, Bundes- und Landesbehörden sind ebenfalls verboten. Der geplante Sicherheitsabstand: mindestens 100 Meter. Einsatzkräfte (Polizei, Bundespolizei und andere Behörden) sind von dieser Vorschrift ausgenommen.

Ferner verbietet der Gesetzgeber, Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über fremde Wohngrundstücken fliegen zu lassen. Selbiges gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von dessen Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Damit soll der Schutz der Privatsphäre gewahrt beziehungsweise wieder hergestellt werden. Beim Einsatz von Kameradrohnen müssen weitere Vorschriften beachtet werden. Hierbei ist allen voran das Kunsturhebergesetz zu nennen, welches jedermann davor schützt, dass sein Bildnis ohne Einwilligung „verbreitet“ oder „öffentlich zugänglich“ gemacht wird. Weil von Drohnen erhebliche Gefahren ausgehen können, ist jeder Betreiber verpflichtet, eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kosten: etwa 60-120 Euro pro Jahr!

Kein Aufstieg ohne Haftpflicht

Drohnen werden immer öfter auch im heimischen Revier eingesetzt. Denn Dank der fliegenden Augen lassen sich schnell Wildschäden aber auch Wild erkennen beziehungsweise bestätigen. Auch bei der Kitzrettung im Frühjahr leisten sie gute Dienste. Wer zukünftig nicht auf diese Technik verzichten möchte, sollte die Erlaubnis des Eigentümers (Jagdgenossen) einholen oder sie im Pachtvertrag festschreiben lassen. Mit einer derartigen Überfluggenehmigung in der Tasche ist der Jäger auf der sicheren Seite. Unabhängig davon, sollten sich Weidmänner nach Inkrafttreten penibel an die neuen Vorschriften halten. Auch wenn noch nicht klar ist, wie die Behörden 400 000 oder 1 000 000 Drohnen überwachen sollen, so ist damit zu rechnen, dass es Polizeikontrollen geben wird und Verstöße geahndet werden. Die Verordnung soll nach Bestätigung des Bundesrates in Kraft (Ende Februar) treten.

Mit freundlicher Genehmigung von unsere Jagd

Link zur Verordnung: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

Wissenschaftler der Uni Dresden haben einen Wolf besendert. Ziel des Projektes: Das Raum-Zeit-Muster von Damwild und Wolf im selben Lebensraum erforschen. Der DJV unterstützt das Projekt.

Anfang April haben Wissenschaftler in der Ueckermünder Heide den alten Wolfsrüden WR4 „Torben“ gefangen und mit einem GPS-Halsbandsender markiert. Ob es sich dabei um den seit 2007 dort lebenden Rüden handelt, der aus der Lausitz stammt, sollen nun genetische Analysen klären. Der Rüde wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes besendert, das das Raum-Zeit-Muster von Damwild und Wölfen im gemeinschaftlichen Lebensraum untersucht. Das Vorhaben wird durch den Fachbereich Forstzoologie der Technischen Universität Dresden in enger Abstimmung durchgeführt mit Landesjagdverband, Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Forstamt Jasnitz der Landesforstanstalt und Land Mecklenburg-Vorpommern. Finanziell unterstützt wird das Projekt bisher aus Mitteln der Jagdabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie durch den Deutschen Jagdverband und den Freundeskreis freilebender Wölfe.

„Jetzt können auch in diesem Gebiet, ähnlich wie schon im Forstamt Jasnitz westlich von Ludwigslust, Wölfe und Damwild parallel untersucht werden. Anhand der Peildaten von Wölfen ist vorgesehen, Risse zu lokalisieren und diese hinsichtlich Präferenz der Wölfe bei Alter, Geschlecht und Kondition zu analysieren. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Schalenwild. Auch geben die GPS-Daten von Wölfen Aufschluss über die Lebens- und Aktionsräume der Tiere. Diese wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse sind für die Planungen zum weiteren Umgang mit dem Rückkehrer von unschätzbarem Wert“, betonte Backhaus. Die ersten Peildaten belegen die Vermutung, dass das Ueckermünder Rudel sein Territorium nicht nur in der Ueckermünder Heide, sondern auch angrenzend in Polen hat.

Der Minister ruft die Bevölkerung erneut dazu auf, Wolfssichtungen oder Hinweise auf Wölfe zu melden. Adressaten sind unter anderen das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), der Fachbereich Forstzoologie der TU Dresden oder das Nationalparkamt. Die genauen Kontaktdaten können auf der Internetseite www.wolf-mv.de unter dem Stichwort „Monitoring“ abgerufen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, Wolfsbeobachtungen, Spuren, Losungen oder Risse online mitzuteilen. Kontaktformular unter: http://wolf-mv.de/pages/eingabe.html

Link zur Pressemitteilung:

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=126703&processor=processor.sa.pressemitteilung

Nachdem in der vergangenen Woche ein Wolf im hessischen Waldeck gesichtet und fotografiert wurde, bestätigt das Umweltministerium, dass es sich um einen Wolf handelt. Die Bevölkerung wird um besondere Aufmerksamkeit gebeten.

Am Donnerstag, 27. April, wurde abends in Nordhessen ein Wolf gesichtet. Er war auf einem Feld zwischen Dehringshausen und Nieder-Waroldern unterwegs. Zwei Privatpersonen hatten das Tier entdeckt, fotografiert und die Polizei verständigt. Das Umweltministerium hatte daraufhin die Prüfung der Aufnahmen durch Sachverständige veranlasst. Heute kam die Bestätigung, dass es sich um einen Wolf handele. Vorsorglich wurden das zuständige Forstamt sowie Schafhalterinnen und Schafhalter informiert.

Die Bevölkerung wird gebeten, aufmerksam zu sein und etwaige Sichtungen mitzuteilen. Besonders hilfreich ist dabei ein Foto. Bei einer Begegnung mit großen Hunden oder Wölfen wird empfohlen, ruhig zu bleiben und einen respektvollen Abstand zu halten.

Auch wenn in Hessen in den vergangenen Jahren keine Wolfsrisse nachgewiesen werden konnten, sollten Tierhalterinnen und Tierhalter regelmäßig die Funktionsfähigkeit ihrer Elektrozäune überprüfen. Denn diese sind das sicherste Mittel, um Raubtiere von Schafherden fernzuhalten. Aus diesem Grund stellt das Umweltministerium 50.000 Euro jährlich zur Verfügung, um den zusätzlichen Kontrollaufwand zu unterstützen. Die Förderung kann mit der Agrarförderung beantragt werden.

Erst vor wenigen Wochen war in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zum Landkreis Waldeck-Frankenberg ein Wolf fotografiert worden. Hinweise auf Zusammenhänge zwischen beiden Sichtungen gibt es nicht.

Weitere Verhaltenshinweise finden Sie auf der folgenden Internetseite des Umweltministeriums: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/arten-biotopschutz/wolfsmanagement

DJV legt Monitoring-Daten für Waschbär, Marderhund und Mink vor. Innerhalb von neun Jahren hat der Waschbär sein Vorkommen im Kerngebiet um 32 Prozentpunkte gesteigert. Auch Marderhund und Mink breiten sich weiter aus, allerdings weniger ausgeprägt. Artenschutz: DJV fordert Erleichterungen für die Jagd auf die nachtaktiven Fleischfresser.

Seit dem Jahr 2006 überwachen Jäger systematisch die Ausbreitung von Waschbär, Marderhund und Mink in Deutschland. Wissenschaftler haben jetzt Datenreihen aus über 24.000 Revieren bis zum Jahr 2015 für das Wildtier-Informationssystem der Länder (WILD) ausgewertet. Das deutschlandweit umfangreichste Monitoring umfasst 13 Millionen Hektar - das entspricht etwa 40 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche. Die wichtigsten Ergebnisse hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Waschbär bricht alle Rekorde

Besonders auffällig ist die Entwicklung beim Waschbären, einem nordamerikanischen Kleinbären: Er hat sich bundesweit ausgebreitet und kommt inzwischen in 43 Prozent der Reviere vor. Das sind 19 Prozentpunkte mehr als bei der ersten Erfassung im Jahr 2006. Die historisch bedingten Hochburgen Brandenburg und Hessen sind zwischenzeitlich Teil eines größeren Kerngebiets (Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern). Dort haben Jäger den Waschbär 2015 in 74 Prozent der Reviere nachgewiesen. Im Jahr 2006 haben nur 42 Prozent ein Vorkommen gemeldet.

Besonders weit verbreitet ist der Kleinbär in Sachsen-Anhalt (91 Prozent der Reviere), in Brandenburg (88 Prozent) und in Hessen (78 Prozent). Der größte Zuwachs von 2006 bis 2015 ist in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen (plus 47 Prozentpunkte). Selbst in Baden-Württemberg (plus 14 Prozentpunkte seit 2006) und Nordrhein-Westfalen (plus 18 Prozentpunkte) ist der Waschbär auf dem Vormarsch. Die Ausbreitung macht sich auch in der Jagdstatistik bemerkbar. Bundesweit haben Jäger in der Jagdsaison 1995/96 rund 3300 Tiere erlegt. In der vergangenen Jagdsaison (2015/16) waren es 128 100, eine Rekordzahl.

Marderhund auf konstant hohem Niveau

Den aus China stammenden Marderhund haben Jäger 2015 deutschlandweit in über einem Viertel aller teilnehmenden Reviere bestätigt - eine Steigerung um 6 Prozentpunkte gegenüber 2006. Sein Vorkommen konzentriert sich hauptsächlich auf ein Kerngebiet, das Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt umfasst. Dort kommt der Marderhund in 80 Prozent der Reviere vor, das sind 16 Prozentpunkte mehr als neun Jahre zuvor.

Am häufigsten haben Jäger den Marderhund in Mecklenburg-Vorpommern (92 Prozent der Reviere) angetroffen, gefolgt von Brandenburg (84 Prozent). In Sachsen-Anhalt hat sich der Marderhund zwar nur in 64 Prozent der Reviere gezeigt, der Zuwachs war mit 29 Prozentpunkten allerdings am größten.

Gewässerspezialist Mink breitet sich langsam aus

Der Mink oder amerikanische Nerz ist als Fleischfresser an den Lebensraum Wasser gebunden. Dementsprechend ist seine flächenmäßige Ausbreitung in Deutschland begrenzt: Jäger haben ihn 2015 in 7 Prozent der Jagdbezirke nachgewiesen, das entspricht einer Steigerung von 2 Prozentpunkten gegenüber 2006.

Aus Nerzfarmen entlaufene oder von Tierschützern "befreite" Tiere haben sich unter anderem entlang der Elbe ausgebreitet und fressen bedrohte Krebse, Amphibien und Vögel. Das Hauptverbreitungsgebiet erstreckt sich von Sachsen-Anhalt über Brandenburg bis Mecklenburg-Vorpommern. Dort kommt er in 24 Prozent der Reviere vor, das sind 10 Prozentpunkte mehr als 2006.

Jäger fordern Unterstützung bei der Bejagung

Jegliche Einschränkung, die eine effektive Bejagung von gebietsfremden Arten erschwert, ist laut DJV kontraproduktiv für den Artenschutz. Dies gilt insbesondere für den Waschbären, den die Europäische Union (EU) kürzlich in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen hat. Primäres Ziel: die Eindämmung. „Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der DJV eine flächendeckende Bejagung. Dies schließt insbesondere Naturschutzgebiete, befriedete Bezirke nach §6a BJagdG sowie urbane Räume ein.

Eine drastische Einschränkung der Jagdzeit für den Waschbären - wie derzeit in Hessen praktiziert - lehnen Jäger ab, sprechen sich jedoch gegen einen Vernichtungsfeldzug aus: Der Elterntierschutz gilt auch für invasive Arten. Waschbärmütter, die Junge versorgen müssen, dürfen demnach nicht bejagt werden. Ebenso unsinnig für den Artenschutz ist ein Verbot der Fallenjagd wie in Berlin oder deren Einschränkung. Denn Waschbär, Marderhund und Mink sind nachtaktiv und können mit tierschutzgerechten Fanggeräten effektiv bejagt werden.

Im Falle des Waschbären geht Dr. Ellenberger noch einen Schritt weiter: "Öffentliche Aufträge bedürfen öffentlicher Mittel, wir fordern eine finanzielle Unterstützung der Jäger.“ Dies könnten Zuschüsse für Fallen und elektronische Fallenmelder oder Fahrtgeld sein. Denn Fangjagd sei zwar eine äußerst effektive Jagdart, aber eben auch sehr kosten- und zeitaufwändig.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Rücksendefristen für die Registrierung zur Sozialwahl verlängert, nachdem sich der Versand der Unterlagen verzögert hatte. Jagdpächter und alle Mitpächter sollten jetzt erst Recht die Gelegenheit nutzen, mit der Stimmabgabe die Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen.

Viele Jäger beschweren sich dass sie keine Unterlagen zur Sozialwahl bekommen haben oder die Rücksendefristen zu kurz seien. Nun hat die SVLFG reagiert und die Frist zur Rücksendung der Unterlagen verlängert. In dem auf den 8. März datierten Anschreiben, das bei vielen Revierinhabern immer noch nicht eingegangen ist, wird als Rücksendefrist der 7. April genannt. Diese Frist hat die SVLFG nun bis zum 12. April verlängert. Sie hat in einer Pressemitteilung außerdem mitgeteilt, dass auch Antworten, die später eingehen, soweit wie möglich noch bearbeitet würden. Dies begrüßt der Deutsche Jagdverband (DJV) ausdrücklich. Es entspricht auch der Forderung aus einem Schreiben, dass der DJV zeitgleich mit der Veröffentlichung der SVLFG an diese geschickt hat.

Zudem ist die Hotline, die die SVLFG zur Sozialwahl eingerichtet hat, permanent überlastet. So berichtete ein Revierinhaber aus der Nähe von Helmstedt (Niedersachsen), dass die Nummer bei 47 Anrufversuchen innerhalb von zwei Tagen immer besetzt gewesen sei! Der DJV fordert daher auch eine Verstärkung der Hotline.

Viele Revierinhaber vermuteten hinter den Schwierigkeiten eine systematische Benachteiligung, berichtet Dr. Hans-Heinrich Jordan, Spitzenkandidat der Jagdliste und Mitglied des DJV-Präsidiums. "Diese Vermutung kann sich schon aufdrängen, wenn man sich anschaut was alles passiert ist", sagt Dr. Jordan. So wurde die von DJV und Bayerischem Jagdverband eingereichte Liste nur als "Freie Liste" unter dem Namen "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp" zugelassen und nicht als Liste der Jagdverbände.

Die Teilnahme an der Sozialwahl 2017 erfordert die vorherige Beantwortung eines Fragebogens, um überhaupt einen Wahlausweis und die eigentlichen Wahlunterlagen zu erhalten.

Wahlberechtigt sind dabei alle Mitpächter, es müssen sich aber alle gesondert registrieren. Hierzu muss der Original-Fragebogen kopiert werden und an Mitpächter und Ehepartner weitergegeben werden, damit diese ihn ausfüllen können. Diejenigen Pächter, welche die Kopie ausfüllen und nicht selbst angeschrieben wurden, tragen ihre persönlichen Daten im Fragebogen unter Punkt 3 ein. Nähere Hinweise gibt es unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.

Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt. Die Jagdliste ist die Liste 11 - "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp".

 

Jäger in Mecklenburg-Vorpommern können künftig auf der Pirsch mit Schalldämpfer schießen. Damit soll das Gehör der Jäger und der Jagdhunde besser geschützt werden, wie das Innenministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte. Bisher durfte nur mit Schalldämpfer schießen, wer bereits einen Gehörschaden hat.

Die Regelung betrifft jedoch nur Jagdausübungsberechtigte und Inhaber eines entgeltlichen Begehungsscheins. (Die Jagdmöglichkeit des Beantragenden muss also in den gültigen Jagdschein eingetragen sein.)

Schalldämpfer mindern den Mündungsknall, indem sie die an der Mündung plötzlich austretenden Gase nur nach und nach entweichen lassen. Der Überschallknall des Geschosses werde davon nicht berührt, betonte das Ministerium. Der Schuss bleibe für die Umgebung laut und weithin hörbar.

Dass gefräßige Waschbären eine Gefahr für viele kleine Tiere sind, wird von Umweltschützern schon lange beklagt. In diesen Tagen gehen sie sogar an Krötenzäunen auf Beutezug. Der NABU fordert die ganzjährige Jagd auf Waschbären. Die Jäger weisen allerdings im Sinne des Tierschutzes auf den Muttertierschutz hin, der gewahrt bleiben muss.

Überall in Niedersachsen haben Tierfreunde in diesen Tagen Krötenschutzzäune errichtet, damit Amphibien bei der Wanderung zu ihren Laichgewässern nicht von Autos überrollt werden. Von freiwilligen Helfern werden die Tiere in Eimern aufgefangen und über die Straße getragen, damit sie ihren Weg gefahrlos fortsetzen können.

Im Raum Hessisch Oldendorf im Weserbergland zum Beispiel kümmert sich Rudolf Meyer vom Umweltverband NABU seit Jahren ehrenamtlich um den Krötenschutz. An den Fangzäunen gebe es aber immer öfter ungebetene Gäste, sagt Meyer. «Waschbären machen sich dort über die Kröten her.» Teilweise töten sie die Tiere reihenweise.

Nachdem die NABU-Helfer zahlreiche tote Kröten entdeckt hatten, stellten sie Wildkameras auf. Damit konnten sie dokumentieren, wie Waschbären die Tiere häuten und sich dann das Muskelfleisch schmecken lassen. Darüber hatte zuerst die «Deister- und Weserzeitung» berichtet.

Laut NABU finden Amphibienschützer vielerorts immer wieder tote und angefressene Erdkröten, Molche, Gras- und Moorfrösche. Oft seien die Tiere stark verstümmelt, es fehlten Gliedmaßen, die Haut sei auseinandergerissen.

«Waschbären fressen generell auch Frösche und Kröten», sagte der NABU-Amphibien-Experte Christian Höppner. Dabei würden Kröten wegen ihrer giftigen Hautdrüsen vor dem Fressen von den Waschbären gehäutet. «Wir haben schon viele tote Grasfrösche, Erdkröten und Kreuzkröten gefunden», sagte Höppner. Alleine bei einer Studie im Kreis Schaumburg waren es rund 150. Nahe Wernigerode am Harz, so berichtet der NABU, hätten Waschbären vor einigen Jahren die Hälfte der dort laichenden Kröten verspeist.

Die Beutegreifer seien immer wieder auch an Amphibienzäunen aktiv, sagte Experte Höppner. Dort seien Waschbären für Kröten eine massive Gefahr. Im Weserbergland sei das Problem allgegenwärtig. 

Die Landesjägerschaft sei für eine intensive Bejagung der Waschbären, sagte Sprecher Florian Rölfing. Dies gelte auch für andere invasive Arten, wie den Marderhund. Allerdings muss nach Meinung der Jäger bei der Bejagung aus Gründen des Tierschutzes immer der Muttertierschutz beachtet werden: Für die Jungenaufzucht notwendige Tiere dürfen nicht gejagt werden. Waschbären fräßen Singvögel, die Gelege von Bodenbrütern, aber auch kleine Säugetiere und eben Amphibien. «Dadurch haben sie einen negativen Einfluss auf die Artenvielfalt», sagte Rölfing.

Da Waschbären vor allem in der Dämmerung und in der Nacht unterwegs seien, sei auch die Jagd mit Fallen von großer Bedeutung, sagte der Sprecher der Jägerschaft. «Wir wenden uns daher entschieden gegen Versuche, die Fangjagd einzuschränken.»

Der Waschbär hat sich mittlerweile in Niedersachsen stark ausgebreitet. Im vergangenen Jagdjahr wurde die Rekordzahl von mehr als 10 000 Waschbären erlegt. Vor zehn Jahren waren nur 2400. Bundesweit weist die Jagdstatistik für das Jagdjahr 2015/16 über 128.100 Waschbären auf - das sind vier mal so viele wie zehn Jahre zuvor. 

Waschbären seien im übrigen nicht die einzigen Plünderer am Krötenzaun, sagte NABU-Tierschützer Meyer. «Auch Wildschweine suchen dort nach Amphibien und fressen dann sogar die Fangeimer leer.» Nach Angaben des Deutschen Jagdverbands frisst auch der aus China stammende Marderhund Amphibien und kann zur Gefahr werden. Auch der heimische Fuchs kann gezielt Amphibienzäune nach Beute absuchen und so zur Gefahr werden.

 

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