Trotz der Corona-Pandemie bleibt die Jagd weitgehend möglich – aber es gelten Besonderheiten

Auch unter den Pandemiebedingungen bleibt die Jagd notwendig, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und der Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Abschüssen. Bereits im Frühjahr hatten das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium dem DJV bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer hohen Bedeutung, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, von Ausgangssperren ausgenommen sein sollten. Sie unterliegt aber natürlich besonderen Bedingungen, ähnlich wie fast alle Lebensbereiche. Die Achtung der Hygienebestimmungen ist noch wichtiger als sonst. Und vor allem dann, wenn mehrere Personen beteiligt sind, gelten besondere Vorschriften.

Nach der neuerlichen Änderung der Bestimmungen zu Corona-Bekämpfung ab dem 10. Januar gelten weiterhin - und zum Teil jetzt erst Recht - unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Gesellschaftsjagden sind weiterhin bundesweit möglich - natürlich unter Auflagen und zum Teil nur mit Ausnahmegenehmigung. Unterschiede gibt es vor allem bei den "Ausgangssperren", die nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom 5. Januar 2021 bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Fällen pro 100.000 Einwohner die Bewegungsfreiheit auf einen Umkreis von 15 km um den Wohnort begrenzt. Diese Maßgabe wird in den Ländern sehr unterschiedlich (und zum Teil gar nicht) umgesetzt. In der Regel sind Jäger davon nicht betroffen. So wird in NRW und Mecklenburg-Vorpommern die Ausgangssperre von den einzelnen Kreisen festgelegt. In Brandenburg bezieht sie sich ausdrücklich nur auf "Sport und Bewegung an der frischen Luft". Bei nächtlichen Ausgangssperren gibt es in der Regel Ausnahmen für die Jagdausübung.

Maßgeblich sind aber immer die Verordnungen der Länder und Landkreise. Daher ist es unerlässlich, sich jeweils aktuell über die örtlich geltenden Regelungen zu informieren. Der DJV aktualisiert seine Übersicht fortlaufend. Darin wird auch auf die entsprechenden Internetseiten der LJV verwiesen, die zu den regionalen Bestimmungen näher informieren.

Kein Tier polarisiert mehr als der Wolf – er wird geliebt oder gehasst! Da er in Deutschland wieder heimisch geworden ist, gilt es, künftig mit dem Wolf zu leben und das Miteinander so konfliktfrei wie möglich zu gestalten. Managementpläne sollen dabei helfen.

Erscheinungsbild des Wolfes

  • Der Wolf kann mit Hundeartigen, die in Größe und Erscheinungsbild ähnlich sind (z.B. Schäferhund) oder dem Goldschakal verwechselt werden.
  • Er ist aber hochbeiniger und hat einen kräftigeren Körperbau, die Ohren sind klein, der Schwanz wird zumeist herabhängend getragen.
  • Der Schädel ist breiter als der eines Hundes, die Augen sind leicht schräg gestellt.
  • Das Haarkleid variiert von grau bis graugelb oder sandfarben.
    Gewicht: Rüde bis zu 50 kg, Fähe bis zu 45 kg.

Lebensraum des Wolfes

  • Ursprünglich war der Wolf in ganz Europa verbreitet. Direkte Konkurrenzsituationen zwischen Mensch und Wolf führten zur Ausrottung in vielen europäischen Ländern. Vorkommen gibt es heute wieder in Portugal, Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien, dem Balkan, Polen, Baltikum, Russland, Skandinavien.
  • Seit den 1990er Jahren sind immer wieder Wölfe über die polnische Grenze nach Deutschland eingewandert. Mittlerweile ist der Wolf in vielen Bundesländern wieder heimisch geworden. Die Hauptvorkommen liegen in Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen.
  • Wölfe sind sehr anpassungsfähig und leben in Rudeln. Sie sind nicht zwangsläufig an Waldhabitate gebunden. Oftmals werden Truppenübungsplätze als Primärlebensräume besiedelt.
  • Die Reviergrößen sind von der verfügbaren Nahrung abhängig: Polen: 150-350 km², Oberlausitz ca. 150 km².

Bestand und Stellung im zoologischen System

  • Mit Stand November 2022 sind in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere bestätigt. Die Populationsentwicklung verläuft sehr dynamisch. Beigefügte Karte zeigt die Wolfsvorkommen in Deutschland im Monitoringjahr 2021/2022 (Quelle: BfN, Stand: 28. November 2022)
  • Klasse: Säugetiere (Mammalia); Ordnung: Raubtiere (Carnivora); Familie: Hundeartige (Canidae); Gattung: Echte Hunde (Canis); Art: Grauwolf (Canis lupus)

Rechtsstatus des Wolfes

Der Wolf hat in Deutschland folgenden gesetzlichen Schutzstatus:

Internationales Recht: Washingtoner Artenschutzabkommen (Anh. II); Berner Konvention (Anh. II)

Europäisches Recht: FFH-Richtlinie (Anh. II und IV); EG-Verordnung 338/97 (Anh. II)

Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz (streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i.V. mit § 44 Abs. 1; Zugriffs- und Besitzverbote); Tierschutzgesetz

Lebende oder tote Wölfe oder deren Teile in Besitz zu nehmen und deren Verarbeitung, z.B. das Präparieren, ist strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe (§ 71a Abs. 1 Nr. 2a BNatSchG). Wer lebende oder tote Wölfe oder deren Teile zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht ebenfalls eine Straftat (§ 71 Abs. 2 BNatSchG) und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Landesrecht: In Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit!

Siehe hierzu Sächsisches Jagdgesetz und Sächsische Jagdverordnung; Sächsisches Naturschutzgesetz; Sächsische Wolfsmanagementverordnung

Nahrung des Wolfes

  • Erwachsene Wölfe benötigten etwa 2-3 kg Fleisch/Tag.
  • Wölfe besitzen ein breites Nahrungsspektrum, von Aas über Kleinsäuger bis zu großen Huftieren. Diese sind in Mitteleuropa vor allem Reh-, Rot- und Schwarzwild.
  • Abhängig von der regional vorherrschenden Nutztierhaltung werden zunehmend Schafe und Ziegen gerissen, vermehrt in jüngster Zeit Rinder und auch Pferde.

Fortpflanzung und Lebensweise des Wolfes

  • Wölfe leben im Familienverband (Rudel), bestehend aus dem Elternpaar, Jährlingen und Welpen,
  • Paarungszeit (Ranz) ist Januar bis März, nach etwa 63 Tagen werden 4 bis 7 Junge in einem Bau geboren,
  • Die Jungen sind in den ersten 14 Tagen blind und werden 6 bis 8 Wochen gesäugt.
  • Bereits im 3. Lebensmonat begleiten sie die Eltern bei den Beutezügen. Im Sommer des Folgejahres verlassen sie die Eltern und wandern auf der Suche nach einem eigenen Revier ab.
  • Geschlechtsreife: im 2. Lebensjahr.
  • Wölfe haben ein hoch entwickeltes Sozialverhalten mit ausgeprägtem Kommunikationsverhalten.

Krankheiten/Gefahren für den Wolf

  • Tollwut, Hundestaupe, Parvovirose, Räude, Borreliose u.a. (vgl. Hunde)
  • Lebenserwartung: ca. 10-13 Jahre. Die Sterblichkeit bis zum 2. Jahr beträgt unter mitteleuropäischen Verhältnissen etwa 20-30 Prozent.
  • Verkehrsunfälle sind die häufigste unnatürliche Todesursache


Weiterführende Informationen

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Beiträge des DJV zum Thema Coronavirus.

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Wildunfall.

Nach den Anschlägen in Paris plant die EU eine Verschärfung des Waffenrechtes. Verbände von Sportschützen, Sammlern und Jägern trafen sich in Berlin zum Austausch mit dem Bundesinnenministerium.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte für Freitag, den 11. Dezember 2015, die von Änderungen waffenrechtlicher Regelung betroffenen Verbände zu einem Gespräch über den Entwurf der EU-Kommission zur Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie eingeladen. Vertreten waren neben dem Forum Waffenrecht insbesondere die Vertreter der anerkannten Schießsportverbände, der Jäger und von Industrie und Handel sowie weiterer Interessengruppen.

Hinsichtlich der den Beteiligten bekannten EU-Vorschläge zu Verschärfungen des legalen Waffenbesitzes kam es zu einem konstruktiven, aber auch teilweise kontroversen Meinungsaustausch. In der etwa zweieinhalbstündigen Besprechung hatten die Vertreter der Verbände Gelegenheit, dem BMI ihre Sorgen im Hinblick auf die von der EU-Kommission beabsichtigten Verschärfungen darzulegen.

Die Vertreter der Verbände brachten unmissverständlich zum Ausdruck, dass terroristische Akte wie die fürchterlichen Taten von Paris nicht missbraucht werden dürften, um die Rechte der Sportschützen, Jäger und Sammler immer wieder erheblich zu beschneiden. Sie machten auch keinen Hehl daraus, dass sie eine Änderung der EU-Richtlinie in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form, ablehnen und sich zur Wehr setzen werden, weil sie das eigentlich verfolgte Ziel der Terrorismusbekämpfung eindeutig verfehle. Die Vertreter des BMI erläuterten den weiteren Verfahrensgang und stellten klar, dass mit einer Umsetzung der beabsichtigten Änderungen bereits Anfang kommenden Jahres, wie es teilweise kolportiert wurde, keineswegs zu rechnen sei. Den Ausführungen des BMI war deutlich zu entnehmen, dass man auch dort nicht mit allen Änderungsvorschlägen der EU-Kommission einig geht.

Die Vertreter des BMI erklärten, die Verbände auch in den weiteren Verfahrensgang einzubinden. Die Verbände brachten ihrerseits klar zum Ausdruck, dass sie den bereits eingeschlagenen Weg der informativen Einflussnahme sowohl über die Institutionen in Brüssel (DG Home und DG Growth) als auch über die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und ebenso im nationalen Bereich weiterhin mit Nachdruck beschreiten werden.

Bei aller Brisanz des Themas wurde das Gespräch in einer sehr offenen und konstruktiven Art geführt. Die Verbände werden auch weiterhin die Entwicklung sachlich und politisch begleiten und vor allem gegen widersinnige Änderungsvorhaben geschlossen auftreten.

Landwirte wollen ihre Weidetiere vor dem Wolf geschützt wissen.

Nachdem sich der Umweltausschuss in einem Fachgespräch bereits mit dem Wolf befasst hat, steht das Tier am Mittwoch, 25. November 2015, auch im Mittelpunkt eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Geht es im Umweltausschuss um Artenschutz und Management, so richtet der Agrarausschuss seinen Fokus unter dem Titel „Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft und Jagd“ auf den Herdenschutz. Die Sitzung unter Vorsitz von Alois Gerig (CDU/CSU) beginnt um 8 Uhr im Sitzungssaal 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.

Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Erhebliches Konflikt- und Gefährdungspotenzial“

Der Deutsche Bauernverband sieht in der Rückkehr des Wolfes ein erhebliches Konflikt- und Gefährdungspotenzial. Nicht akzeptabel seien Forderungen, nach denen sich die Nutztierhaltung auf der Weide den neuen Gegebenheiten anzupassen habe. Dies werde dem Ernst der Lage nicht gerecht und verkenne, dass die Rückkehr des Wolfes die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Kühen im Grundsatz infrage stellen könne.

Statt sich weiterhin nur auf die Wiederansiedlung des Wolfes zu fokussieren, müssten die Belange der Weidetierhaltung und der Landwirte stärker in den Blickpunkt rücken, so der Bauernverband. Die Bedürfnisse und Sorgen der Landwirte und Grundeigentümer sowie der Bevölkerung im ländlichen Raum dürften nicht weiter ignoriert werden. Es sei dringend erforderlich, auf Bundesebene durch Schaffung eines Kompetenzzentrums unter “ausgewogener Beteiligung von Landwirten und Weidetierhaltern“ ein koordiniertes und zwischen den Bundesländern abgestimmtes Vorgehen beim Umgang mit dem Wolf zu gewährleisten.

„Berechtigte Anliegen der Jägerschaft“

Auch der Deutsche Jagdverband fordert, die Argumente der ländlichen Bevölkerung ernst zu nehmen. Dies gelte auch für die „berechtigten Anliegen der Jägerschaft“, natürliche Ressourcen nachhaltig nutzen zu wollen. Der Jagdverband fordert einen nationalen Wolf-Managementplan, der auch die Bestände der Beutetiere des Wolfes mit einbezieht und Handlungsempfehlungen für bekannte Konfliktszenarien einschließlich Seuchenprophylaxe enthält. Wissensdefizite zur Raumnutzung des Wolfes in der Kulturlandschaft müssten abgebaut werden, um möglichst realitätsnahe Habitatmodelle entwickeln zu können. 

Der Jagdverband fordert Bund und Länder auf, sich damit auseinanderzusetzen, wie die zunehmende Wolfspopulation auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepassten Niveau gehalten werden kann. (vom/20.10.2015)

Zeit: Mittwoch, 25. November 2015, 8 bis 9.30 Uhr
Ort:  Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37986, Fax: 030/227-36022, E-Mail: el-ausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Norman Stier, Technische Universität Dresden - Forstzoologie
  • Frank Faß, Wolfcenter GbR
  • Gesa Kluth, LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung
  • Jürgen Körner, Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde e.V.
  • Markus Bathen, NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.
  • Projektbüro Wolf

Der Landesjagdverband NRW und die Messeleitung Dortmund haben sich gegen das so genannte "Canned hunting", die Jagd auf in Gefangenschaft groß gezogene Tiere, positioniert. Im Vorfeld der Messe "Jagd&Hund" fordern beide Einrichtungen die Aussteller auf, die Jagdmethode nicht anzubieten.

Der Abschuss gezüchteter Löwen in Gattern („Farm-Löwen, captive bred lions“) hat mit dem Wesen der Jagd nichts zu tun und fügt dem Ansehen von Jagd und Jägern in der Öffentlichkeit schweren Schaden zu. Insofern passen solche Angebote auch nicht zur Messe "Jagd & Hund". 

Gleiches gilt für den Abschuss künstlich gezüchteter Farbvarianten und -mutationen von Wildtieren, die in freier Wildbahn überhaupt nicht vorkommen („artificial breeding“).

Der Landesjagdverband NRW als ideeller Träger der Messe "Jagd & Hund" und die Westfalenhallen Dortmund GmbH als Veranstalter distanzieren sich ausdrücklich von Praktiken wie dem Abschuss von „captive bred lions“ und „artificial breeding“, weil solche Handlungsweisen mit dem ethischen Anspruch an die Jagd nicht zu vereinbaren sind.

Darauf hat die Messeleitung, in einem mit dem Verband abgestimmten Schreiben, die Jagdreiseanbieter auf der "Jagd & Hund" hingewiesen und ihnen nahe gelegt, solche ethisch fragwürdigen Praktiken auf der Messe 2016, falls sie überhaupt im Portfolio der Ausstellers enthalten sind, im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung nicht anzubieten.

Zugleich wird angekündigt, die Teilnahmebedingungen im Hinblick auf eine Änderung intensiv zu prüfen, um derartige Angebote für die Zukunft auf der Messe "Jagd & Hund" möglichst nicht mehr zuzulassen.

 

Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Tierschutzpreis Falkner Ferdinand Baer verliehen. Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Falkenordens eine wunderbare Ausszeichnung, für die gesamte Falknerei eine Anerkennung der professionellen Arbeit.

Den Tierschutzpreis der Bayerischen Staatsregierung erhielt in diesem Jahre der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Falkenorden e.V., Ferdinand Baer, der seit seinem 14. Lebensjahr Falkner ist. Er ist ehrenamtlicher Leiter der LBV-Pflegestation Regenstauf und wurde für sein Engagement im aktiven Greifvogelschutz ausgezeichnet. "Tierschutz hat viele Facetten. Und gerade der Tierschutz im Bereich Wildtiere und insbesondere Greifvögel und Eulen setzt ein hohes Maß an Wissen über die Lebensweise und den Umgang und die Haltung dieser Tiere voraus, weshalb gerade Falkner sich gut in diesem Bereich einbringen können", so Baer.

Eine Vorbereitung zur Auswilderung in der Natur ist nur dann erfolgversprechend, wenn Arten wie Habicht, Wanderfalke oder Sperber mit falknerischen Methoden auf ihr Leben in Freiheit vorbereitet werden. Die auf die Aufnahme von verletzten Greifvögeln spezialisierten Auffangstationen, die oft im Ehrenamt von Falknern und Jägern betrieben werden, pflegen mehrere Hundert Patienten pro Jahr und leisten mit ihrer professionellen Arbeit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland.Bayerische Staatsministerin Ulrike Scharf übergibt den Tierschutzpreis an Ferdinand Baer

Der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Falkenorden unterstützen seit langem die Pflege- und Auswilderungsstationen in den Ländern und gratulieren dem Geehrten. "Der Preis erkennt den hohen Grad an Professionalität im Bereich des Tier- und Artenschutzes durch Falkner an", sagt Dr. Gert Dittrich, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Falknerei. Staatsministerin Ulrike Scharf übergab den mit 10.000 Euro dotierten Preis, der in diesem Jahr auf drei Preisträger aufgeteilt wurde.

Verwaltungsgericht Münster gibt Jägern Recht

Fundbüros der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen von Jägern aufgenommene streunende Katzen annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 15. Oktober in einem Musterprozess entschieden (Az. 1 L 1290/15). Ein Jagdaufseher hat mit Unterstützung des Landesjagdverbandes NRW den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung gegen die Gemeinde Ascheberg (Kreis Coesfeld) erstritten. Das Fundbüro der Gemeinde hatte sich geweigert, eine von dem Jäger aufgenommene Katze anzunehmen. Nach Feststellung des Gerichts muss die Gemeinde die gefangene Hauskatze vorläufig als Fundkatze in Verwahrung nehmen und die Verfahrenskosten tragen.

Der Jagdaufseher hatte die Katze in einer Lebendfalle, die zum Fang von Raubwild, z.B. von Füchsen und Waschbären, in seinem Revier aufgestellt war, aufgefunden und dann versucht, das Tier beim örtlichen Fundbüro abzugeben.

Streunende und zumeist wildernde Hauskatzen sind für zahlreiche Tierarten, darunter auch seltene Bodenbrüter, eine akute Bedrohung. „Von Jägern, Tier- und Naturschützern gleichermaßen geforderte landesweite Chip-, Registrierungs- und Kastrationsprogramme zur Abmilderung des Katzenproblems wurden vom zuständigen NRW-Umweltministerium immer noch nicht angegangen“, sagte LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies nach dem Prozess. Verlierer dieser Politik des Wegsehens seien die Natur und jetzt eben auch die Kommunen, die offenbar eine Katzenflut und die damit verbundenen Kosten auf sich zukommen sähen.

Nach LJV-Einschätzung hatten sich die NRW-Kommunen darauf verständigt, keine Fundkatzen anzunehmen. Diese reflexartige Abwehrhaltung habe das Gericht nunmehr beendet, wie LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies betonte. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes sei die Verwahrungspflicht für Fundsachen eine öffentlich-rechtliche Aufgabe der Gemeinde des jeweiligen Fundortes. Bei der Auslegung des Begriffs „Fundtier“ müsse das grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes gem. Art. 20 a GG berücksichtigt werden. Eine Auslegung und Verwaltungspraxis, die entgegen den Vorschriften des Tierschutzgesetzes davon ausginge, dass aufgefundene Tiere in aller Regel ausgesetzt worden und damit herrenlos seien, stünde im Widerspruch zu diesen tierschutzrechtlichen Zielen. Vielmehr bestehe eine Regelvermutung rechtstreuen Verhaltens mit der Folge, dass zunächst grundsätzlich ein Fundtier anzunehmen sei.

Aus Sicht des Landesjagdverbandes, der derzeit auch gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Anerkennung als Tierschutzverband klagt, ist diese Entscheidung des VG Münster zu begrüßen. Sie schafft Klarheit für die Jäger und weist den Gemeinden in NRW die Verantwortung für den Umgang mit streunenden Hauskatzen zu. Unbeschadet dessen weist der Landesjagdverband aber auch darauf hin, dass es nicht zu den Aufgaben und Zielen der von Jägern betriebenen Fangjagd gehört, streunende Hauskatzen einzufangen. Vielmehr stellen Hauskatzen einen unerwünschten Beifang dar, um den sich künftig die Gemeinden kümmern müssen.

Landesjagdverband Hessen übergibt Umweltministerin Priska Hinz (B90/Die Grünen) geballte Ladung Protest

Der Präsident des Landesjagdverbands Hessen, Dr. Jürgen Ellenberger hat gemeinsam mit weiteren Präsidiumsmitgliedern insgesamt 15.181 Unterschriften gegen die neue Jagdverordnung an Umweltministerin Priska Hinz übergeben. Die Unterschriftenaktion wurde im Februar auf der Jagdmesse in Alsfeld ins Leben gerufen. In der vergangenen Woche hatten in Wiesbaden über 3.500 Jägerinnen und Jäger gegen die geplanten Einschränkungen des Jagdrechts demonstriert.

Der Verband fordert keine Einschränkung der Jagdzeiten ohne Zählung der Bestände und ohne wissenschaftliche Begründung. Außerdem soll die Jäger- und Falknerprüfung mit einem Ausbildungsrahmenplan praktische Gesichtspunkte berücksichtigen und die Vorgaben der Prüfung müssen erfüllbar sein. Die Fangjagd mit der Falle muss weiterhin ohne unnötige Bürokratie möglich sein.

Dr. Jürgen Ellenberger: „Die Ministerin hat unsere 15.181 Unterschriften entgegen genommen. Sie hat signalisiert, dass sie nun bereit ist - aufgrund unserer Proteste und unserer fundierten Stellungnahme - auf die sachliche Ebene zu gehen und mit uns sachlich über die Jagdverordnung zu diskutieren. Ich glaube, dass wir mit unseren Argumenten noch etwas erreichen können mit dieser Jagdverordnung."

 

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