(Quelle: Kauer/DJV)

Jagd auf Katzen zum Vogelschutz stößt auf Kritik

2. Oktober 2013 (dpa/lni) Berlin/Damm
Landesjägerschaft Niedersachsen äußert sich zum Aufruf der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer

Auf Borkum sollen Jäger Katzen schießen, um Vögel zu schützen – das sorgt für Wirbel. Was viele aber nicht wissen: Katzen dürfen bundesweit unter bestimmten Bedingungen geschossen werden – und Hunde auch.

Ein Aufruf der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer zur Jagd auf wildernde Katzen sorgt für Wirbel. Nach Protesten von Tierfreunden versuchte die Parkverwaltung am Mittwoch, die Wogen zu glätten. „Keine Katze wird wahllos getötet“, hieß es in einer Erklärung der Nationalparkverwaltung und des Ortes Borkum. Zum Schutz gefährdeter Wiesenvögel auf Borkum und Langeoog müssten die Beutegreifer aber reduziert werden – neben Ratten und Igeln eben Katzen. So sehe es das vom Land Niedersachsen und der EU initiierte Projekt Life vor.

Geschützt werden sollen so europaweit gefährdete Vögel wie Uferschnepfe, Wachtelkönig oder Rotschenkel. Es sei auch sonst gängige Praxis, wildernde Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu erlegen. Eine gesonderte Genehmigung müsse nicht erteilt werden. Und das gilt bundesweit: Jäger dürfen laut Bundesjagdgesetz Hunde und Katzen töten, wenn es dem Schutz des Wildes dient.

Für viele Bodenbrüterarten sei der Schutz vor Beutegreifern wie Füchsen oder verwilderten Hauskatzen überlebenswichtig, sagte der Sprecher der Landesjägerschaft Florian Rölfing. „Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, so gehen die Jäger dabei äußerst zurückhaltend vor“, betonte er. Vor allem bei Hunden werde das Recht nur in seltenen Ausnahmefällen genutzt. „Schließlich sind viele Jäger selbst Hundebesitzer.“

In Niedersachsen dürften Katzen erschossen werden, wenn sie sich weiter als 300 Meter vom nächsten Wohngebäude entfernt haben, bestätigte Rölfing. Auch wildernde Hunde könnten getötet werden, wenn sie nicht unter Kontrolle einer für sie verantwortlichen Person stünden und nicht etwa als Diensthunde wie Blinden- oder Polizeihund zu erkennen seien. In Hausgärten oder anderen sogenannten befriedeten Bezirken wie Ortschaften dürfe aber nicht geschossen werden.

Bei dem aktuellen Projekt gehe es nur um streunende und verwilderte Katzen in den Inseldünen, betonen die Organisatoren. Verwechslungsgefahr mit den streng geschützten Wildkatzen besteht an der Küste nicht: „Auf den ostfriesischen Inseln leben keine Wildkatzen“, sagte Sprecher Jens-Peter Kiel von der Nationalparkverwaltung. „Für uns geht es um ein Schutzprogramm für bedrohte Arten“, verteidigte zudem ein Sprecher des Umweltministeriums in Hannover die Maßnahmen.

Der Deutsche Tierschutzbund und der ihm angeschlossene Landesverband Niedersachsen sprachen sich am Mittwoch gegen die Tötung freilebender Katzen aus. Die Verantwortlichen sollten stattdessen auf Lebendfang und ein flächendeckendes Kastrationsprogramm setzen.

Eine Kampagne zur Förderung der Katzenkastration solle zusätzlich gestartet werden, hieß es bei den Projektverantwortlichen. Die Landesjägerschaft appelliert darüber hinaus an die Verantwortung der Katzenbesitzer: „Stubentiger sollten draußen nicht unkontrolliert umherstromern“, so Rölfing.