(Quelle: Kauer/DJV)

Fundbüros müssen Katzen aufnehmen

4. August 2016 (ljv nordrhein-westfalen) Münster

Erneute Schlappe für die Lansdesregierung in Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: Kommunale Fundbüros müssen Katzen aus Lebendfangfallen aufnehmen.

Katze mit Vogel
Katze mit Vogel (Quelle: www.GdeFon.ru)
Die nordrhein-westfälische Landesregierung tappt mit ihrem umstrittenen Landesjagdgesetz von einer juristischen Falle in die nächste. Nun stellt sich heraus, dass die Städte und Gemeinden eine Folge ausbaden müssen, mit der sie nie gerechnet haben und für die sie nicht gerüstet sind. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat soeben entschieden, dass die kommunalen Fundbüros Katzen annehmen müssen, die ihnen von Jägern als Beifang in Lebendfangfallen gebracht werden (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster).
 
„Die nächste Pleite der Landesregierung mit ihrem Jagdgesetz vor Gericht“, kommentierte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat das Paragraphenwerk aus dem Haus des Ministers Johannes Remmel bereits wegen einer anderen Regelung als verfassungswidrig beurteilt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
 
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf sieben Seiten begründet, dass die Fundbüros von Jägern überbrachte Katzen annehmen müssen. Liegen keine konkreten Umstände vor, die auf einen Willen des Katzenbesitzers zur Eigentumsaufgabe schließen lassen, dann könne nicht von einer herrenlosen Katze ausgegangen werden. Befindet sich die Katze vielmehr in einem guten Allgemeinzustand und zeigt sie kein besonders scheues Verhalten gegenüber Menschen, dann spreche dies für die Annahme, dass die Katze aus menschlicher Obhut entlaufen sei. Auch deren Auffinden in einer Lebendfangfalle sei ein Indiz für die Annahme eines Fundtieres. Den Einwand der Gemeinde, sie könne die Katze nicht tierschutzgerecht unterbringen, ließ das OVG nicht gelten. Als Fundbehörde sei die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, bei der Aufbewahrung von Tieren die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und für eine tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung eines gefundenen Tieres zu sorgen.
 
Eine solche Entscheidung war zuvor bereits durch das Verwaltungsgericht Münster in der Auseinandersetzung zwischen einem Jäger und der Gemeinde Ascheberg (Kreis Coesfeld) ergangen. Dagegen war die Gemeinde vor das höchste Verwaltungsgericht des Landes gezogen und hat nun das Verfahren endgültig verloren. Damit müssen alle Städte und Gemeinden die von Jägern aufgegriffenen Fundkatzen annehmen, die als Beutegreifer eine immer größere Gefahr für die heimische wildlebende Tierwelt darstellen. „Die finanziell arg belasteten Kommunen in NRW müssen nun ausbaden, was ihnen der Herr Remmel da ins Nest gelegt hat“, so Müller-Schallenberg. Das Problem freilaufender Katzen wird von Jägern und anderen Naturschützern bekanntlich als immer bedrohlicher vor allem für Bodenbrüter gesehen. 
 
Angekündigte Chip- oder Kastrationsprogramme für Katzen hat Remmel bisher nicht in die Tat umgesetzt, von der rot-grünen Landtagsmehrheit aber ein Tötungsverbot beschließen lassen. „Das neue Jagdgesetz löst keine Probleme, sondern schafft welche“, so Müller-Schallenberg.
 

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