(Quelle: Kauer/DJV)

Erbrechtliche Beratung für Jäger

7. Oktober 2020 (DJV) Berlin

Die DJV-Informationsmappe "Erbschaften" mit Erbrechtsleitfaden und Broschüre wurde auf dem Bundesjägertag 2019 in Berlin erstmals vorgestellt. Sie zeigt Jägern und Naturfreunden, wie sie durch Schenkungen und Vermächtnisse konkrete Einzelprojekte deutscher Jagdverbände unterstützen können. Die Autoren Rechtsanwalt Andreas Alfred Brandt und Jürgen Semmelsberger ziehen nach einem Jahr Bilanz.

Mitglieder der Landesjagdverbände erhalten kostenfreie Informationen zum Erbrecht.
Mitglieder der Landesjagdverbände erhalten kostenfreie Informationen zum Erbrecht. (Quelle: DJV)

Andreas Alfred Brandt: Das Interesse an der Basis an fachkundiger Beratung zu erbrechtlichen Fragen ist groß. Viele Mitglieder begrüßen, dass sich der DJV dieses Themas angenommen hat. Gleichzeitig gibt es Kritik, dass das DJV-Angebot noch nicht überall durchgedrungen sei. Insbesondere ist den Wenigsten bekannt, dass sie als Mitglieder in einem dem DJV angehörigen Landesjagdverband eine kostenlose telefonische erbrechtliche Erstberatung in Anspruch nehmen können. Diese und viele weitere Informationen, etwa zu erbrechtlichen Fragen, zur Situation bei Pachtverträgen und Jagdwaffen, sind Inhalt der Mappe. Zudem enthält sie verschiedene Mustertexte und konkrete Einzelprojekte der deutschen Jagdverbände.

Jürgen Semmelsberger: Die Erste Auflage der DJV-Informationsmappe "Erbschaften" war schnell vergriffen, eine zweite wurde im Frühjahr aufgelegt. Einzelne Kreisjägerschaften und Hegeringe haben Mappen bei uns angefordert, um sie an ihre Mitglieder zu verteilen. Auch Rechtsanwälte und Notare waren an den Unterlagen interessiert, da sie oft um Rat und Unterstützung in Sachen Erbschaft gebeten werden.

Wie sieht es bisher mit der Nachfrage nach der erbrechtlichen Beratung aus?

AAB: In der Zeit vor Corona wurde ich mehrfach gebeten, über das Thema vor Kreisjägerschaften oder Jägergruppen zu referieren. Einige Termine habe ich noch durchführen können, andere Vorträge wie etwa auf Landesjägertagen wurden vorerst aufgeschoben. Sobald es wieder möglich ist, stehe ich als Referent gern zur Verfügung.

Welche Themen interessierten die Teilnehmer dieser Veranstaltungen am meisten?

AAB: Klarer Schwerpunkt der Nachfragen war das Thema Vererbung von Jagdwaffen. Die Teilnehmer interessierten sich dafür, wem sie zu Lebzeiten den Zweitschlüssel oder den Zahlencode des Tresors aushändigen können und wie es nach dem eigenen Ableben weitergeht.

Wie hat sich die individuelle erbrechtliche Beratung für unsere Mitglieder entwickelt?

AAB: Es gab mehrere konkrete Beratungen: etwa die Testamentsgestaltung mit unter anderem einer Begünstigung von Lernort Natur. In einem anderen Fall wollte ein langjähriges Mitglied noch zu Lebzeiten eine ihm gehörende Wiesenfläche seinem Landesjagdverband schenken. Andere Anfragen beschränkten sich auf Formulierungshilfen, zum Beispiel für das Vermachen von Jagdwaffen.

Wie geht es weiter?

AAB: Wir wünschen uns, dass viel mehr Mitglieder erfahren, dass es das DJV-Angebot gibt. Der Aufbau einer erbrechtlichen Beratung für die eigenen Mitglieder braucht auch bei anderen gemeinnützigen Organisationen oft Jahre. Eine der vielen jagdlichen Tugenden ist und bleibt daher Geduld. 

JS: Das Angebot des DJV muss für unsere Mitglieder präsent sein und bleiben. Nach einem Jahr ist schon viel erreicht, es sind jedoch noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Einzelexemplare der Informationsmappe "Erbschaften" können weiterhin kostenfrei angefordert werden.

Kontakt:

Jürgen Semmelsberger
Telefon: (0 30) 2 09 13 94 45
E-Mail: erbschaft@jagdverband.de

Eine Online-Version finden Sie hier:

Broschüre "Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur"

Erbrechtsleitfaden "Nach dem letzten Halali - Erbrechtsbrevier für Jäger und Naturfreunde"

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