
DJV begrüßt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Die geplante Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht sorgt für den rechtlichen Rahmen, um Konflikte künftig besser zu lösen: Artenschutz, Weidetierschutz und dauerhafte Akzeptanz des Raubtiers im ländlichen Raum werden in Einklang gebracht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung das seit Langem geforderte Zwei-Säulen-Modell aufgreift: ein wissenschaftlich fundiertes Bestandsmanagement durch Jagd sowie eine rechtssichere und schnelle Entnahme von Problemwölfen, die Nutztiere töten.
„Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz. Zugleich stellt sie uns in der dicht besiedelten Kulturlandschaft vor neue Herausforderungen. Die Frage ist nicht, ob wir ihn managen – sondern wie“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke während der gestrigen Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Wildbiologie müsse Grundlage politischen Handelns sein, so Dammann-Tamke weiter.
Jagd nach wildbiologischen Grundsätzen
Der DJV-Präsident betonte vor dem Agrarausschuss, dass sich die geplante Jagdzeit von Juli bis Oktober an wildbiologischen Erkenntnissen orientiert und ausschließlich auf Jungwölfe beschränkt – im Gegensatz zu pauschalen Abschussquoten in anderen europäischen Ländern. Dadurch wird das Wachstum des Wolfsbestandes in Deutschland verlangsamt und gleichzeitig der günstige Erhaltungszustand der Population ebenso gewahrt wie die Sozialstruktur im Rudel.
Schnelle Entnahme von Problemwölfen
Monitoringdaten aus Niedersachsen zeigen, dass ein kleiner Teil der Rudel für einen Großteil der Weidetierrisse verantwortlich ist. Nach bestätigten Rissen muss deshalb laut DJV schnell und unbürokratisch gehandelt werden, um Problemwölfe möglichst zu erlegen. Herdenschutz bleibt weiterhin notwendig und muss dauerhaft gefördert werden. Ein Entweder-oder würde zu kurz greifen. Prävention und Jagd sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich.
Gesellschaftliche Akzeptanz notwendig
Ohne Akzeptanz im ländlichen Raum würde Wolfsmanagement langfristig scheitern. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Jägerinnen und Jäger verstehen sich als ausgebildete Naturschützer mit staatlicher Prüfung, die Verantwortung für Arten- und Lebensraumschutz übernehmen – auch beim Wolf.
