(Quelle: Kauer/DJV)

"Die Änderung hat den Wolf-Mensch-Konflikt entschärft"

20. Februar 2020 (DJV) Berlin

In Schweden darf ein Wolf getötet werden, wenn er im Begriff ist, Schaden an Nutztieren oder Jagdhunden zu verursachen. Das war nicht immer so. Wildökologe Fredrik Widemo von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften erklärt, wie es zu der Regelung kam und warum sie die gesellschaftliche Akzeptanz beim Zusammenleben mit dem Wolf fördert.

Wildökologe Fredrik Widemo von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften
Wildökologe Fredrik Widemo von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (Quelle: Widemo/DJV)

DJV: In Deutschland hat ein holländischer Jagdgast einen Wolf erschossen, als dieser Jagdhunde attackiert hat. Zuvor hatte er versucht, den Wolf durch Rufe, Klatschen und einen Warnschuss davon abzuhalten. Dies bestätigen die Aussagen benachbarter Jagdschützen. Am Jagdhund konnten von einem Tierarzt Kratz- und Bissspuren nachgewiesen werden. Wie würden Sie in Schweden diesen Fall handhaben?

Widemo: Es wäre legal für den Hundebesitzer oder für einen anderen Jäger im selben Jagdteam, den Wolf zu töten. Die schwedische Gesetzgebung sieht in einem solchen Fall vor, den Abschuss an die Kreisverwaltung (County Administrative Board) zu melden, die den Vorfall prüft. Soweit die Kreisverwaltung keine Unregelmäßigkeiten findet, bleibt die Polizei außen vor.
 

Dieses Prozedere gibt es seit 2013. Welche Möglichkeiten gab es vor der Gesetzesänderung?

Zuvor war es nur möglich, einen Wolf zu töten, nachdem dieser angegriffen hat. Heute geht das bereits, wenn dieser im Begriff ist, Vieh oder Jagdhunde anzugreifen. Die Aktion muss unmittelbar bevorstehen. Sollte der Wolf sich dann nicht durch Rufen oder Warnschüsse abhalten lassen, dürfen wir schießen. Zuvor musste jeder Fall, bei dem ein Wolf erschossen wurde, durch die Polizei ermittelt werden. Nach neuer Gesetzgebung ist die erste Prüfungsinstanz die Kreisverwaltung.

Warum wurde das Gesetz geändert?

Ein Schäfer hat einen Wolf getötet, der sich seinem Schafpferch näherte. Dieser hatte zuvor bereits im selben Pferch Schafe gerissen. Der Schäfer wurde rechtskräftig verurteilt. Es wurde jedoch später als unzumutbar erachtet, dass es laut Gesetz erforderlich ist, erst abzuwarten, bis der Angriff stattfindet, obwohl er hätte verhindert werden können. Danach wurde das Gesetz geändert.

Was dürfen schwedische Jäger tun, wenn ein Wolf Nutztiere oder Haustiere angreift?

Wir können unsere Haustiere oder generell Tiere in unserer Obhut schützen. Ein Jagdhund befindet sich unserer Rechtsauffassung nach in der Obhut aller Mitglieder desselben Jagdteams. Ob man die neue gesetzliche Regelung tatsächlich derart auslegen kann, wurde kürzlich wieder diskutiert. Angefochten wurde unser Standpunkt aber nicht. Es wäre jedoch zweifelhaft, ob man einen Wolf töten dürfte, der das Vieh einer anderen Person angreift.

Was dürfen schwedische Jäger tun, wenn sie selbst angegriffen werden?

Was auch immer für notwendig erachtet wird ... .

Wird ein Unterschied zwischen Jagdhunden und Nutztieren gemacht? 

Nein, nicht in Hinblick auf einen Wolfsangriff. Es geht letztendlich darum, seinen Besitz zu verteidigen. Alle Tiere sind demnach gleich.

Wie hoch waren die Zahlen von Wolfsattacken auf Jagdhunde vor und nach der Regelung?

Die Anzahl der Wolfsangriffe auf Jagdhunde hatte den Höchststand erreicht, bevor das Gesetz 2013 geändert wurde. Seitdem gehen sie zurück.

(Weitere Informationen gibt es hier.)

Wie bewerten Sie die aktuelle Regelung?

Die Änderung war und ist sinnvoll. Sie hat den Wolf-Mensch-Konflikt etwas entschärft. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass Jäger, Rentierzüchter oder Schäfer erst mit ansehen, wie ihre Tiere angegriffen werden und erst dann eingreifen. Den abgeschlossenen Angriff behördlich einzufordern, erscheint mir wenig vernünftig. Dazu kommt, dass die Anzahl der Wölfe, die unter Anwendung des neuen §28 in solch einer Notstandssituation getötet wurden, viel zu klein ist, um negative Auswirkungen auf das Populationswachstum zu haben.

14. 2. 2020, Berlin

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen

Die Entnahme von Wölfen wird erleichtert, Konflikte sollen damit besser gelöst werden. Für den DJV ist es nur ein erster Schritt im Sinne von Deichschutz und Nutztieren. Er fordert ein umfassendes Handlungskonzept. Klare gesetzliche Regelungen für den Schutz von Jagdhunden sind notwendig.

Mehr erfahren