(Quelle: Kauer/DJV)

taz-Kommentar diskriminiert Jägerschaft

18. Februar 2013 (djv) Berlin

Tageszeitung missachtet eigene Redaktionsstandards

„Der Wolf frisst keine Menschen“ – Mit dieser Behauptung leitet Ulrike Fokken ihren Kommentar in der Tageszeitung taz vom 8. Februar ein und lässt in der weiteren Argumentation journalistische Sorgfaltspflicht und fachkundige Recherche vermissen. Zudem dominieren den Text Diskriminierung der Jägerschaft und falsche Behauptungen. Der DJV ruft dazu auf, sich sachlich bei der Redaktion über den Beitrag „Der Wolf wird dem Menschen nicht gefährlich“ zu beschweren und eine Richtigstellung der Fakten einzufordern.

Die Autorin behauptet, der Wolf fresse keine Menschen. Das stimmt so nicht: Übergriffe von Wölfen auf Menschen sind glücklicherweise selten, jedoch kam es in Europa zwischen 1950 und 2000 zu neun tödlichen Übergriffen. Dies belegt eine Erhebung des NINA Instituts in Skandinavien (Linnell et al. 2002). Fünf der Fälle sind tollwütigen Wölfen anzulasten. In vier weiteren Fällen waren es einzelne, verhaltensauffällige Wölfe.

Weiter bringt die Autorin an, die Hegepflicht habe den Jägern „Reichsjägermeister Hermann Göring 1934 auferlegt“. Das ist völlig falsch. Die Bestandteile des Bundesjagdgesetzes stammen von dem Sozialdemokraten und preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun aus den 1920er Jahren. Nahezu unverändert übernahm Hermann Göring 1934 dieses Jagdgesetz und fügte eine Präambel hinzu, die gespickt war mit Nazi-Ideologie. Damit drängt die Autorin die Jäger in die Ecke des Nationalsozialismus und verstößt zudem gegen das taz-Redaktionsstatut §2(4): „Die taz wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung“. Fokken kreidet im Weiteren an, dass sich „keine Bundesregierung […] bislang an das Jagdgesetz gewagt“ hat. Richtig ist: Das Bundesjagdgesetz, wie auch die Landesgesetze, wurde seit seiner Entstehung mehrfach novelliert und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst, zuletzt im Jahr 2011.

Ferner behauptet die taz, dass Jäger „Problemwölfe abknallen“ dürften, sobald sie im Jagdrecht seien und zieht damit Polemik der gründlichen Recherche vor. Denn erstens bleibt der Wolf in Sachsen, dem einzigen Bundesland, in dem der Wolf im Jagdrecht ist, nach wie vor streng geschützt. Zweitens zeigen Arten wie Seeadler und Fischotter, die dem Jagdrecht unterliegen aber ganzjährig geschont sind, einen Positivtrend und breiten sich aus. Sie sind gute Beispiele für der Hegeverpflichtung: Diese sorgt dafür, dass Jäger die Lebensräume der Arten verbessern. So fließen Gelder aus der Jagdabgabe direkt in deren Erforschung. Viele Jägerinnen und Jäger engagieren sich bundesweit im Wolfsmonitoring. Dieses ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtend und dient dem Artenschutz. Das Monitoring wird nach Richtlinien des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführt. In Schleswig-Holstein haben sich beispielsweise 15 Jägerinnen und Jäger zu Wolfsbetreuern schulen lassen und sind im Auftrag des Monitorings unterwegs.

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