(Quelle: Kauer/DJV)

Nachhaltige Jagd im Ausland

12. April 2021 (DJV/CIC) Berlin

Positionspapier des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC), Deutsche Delegation, und des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Auslandsjagd (2021)

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Black-tailed deer (Schwarzwedelhirsch) (Quelle: Martinsohn/DJV)

Die wachsende Unterstützung von Kampagnen gegen die Jagd, die im Ausland ausgeübt wird, erhält insbesondere unter Nicht-Jägern zunehmend Unterstützung. Da Medienkommunikation und koordinierte Kampagnen die öffentliche Meinung wesentlich beeinflussen können, besteht Handlungsbedarf, um den Beitrag der Auslandsjagd zur nachhaltiger Entwicklung aufzuzeigen.

Die nachhaltige Nutzung von Naturgütern ist ein weltweit anerkanntes Konzept zum Schutz und Management natürlicher Ressourcen und damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

• Dieses Konzept wurde auf der Weltkonferenz der UN für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio als Grundprinzip des menschlichen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen der Erde festgeschrieben.

• In Rio wurde die UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity (CBD)) von 192 Mitgliedsstaaten beschlossen. In der CBD haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt insbesondere durch deren nachhaltige Nutzung aufzuhalten und umzukehren.

• Das Prinzip der nachhaltigen Nutzung wird in den Nachhaltigkeitszielen der „Agenda 2030“ der UN aus dem Jahr 2015 bekräftigt. Das Ziel 15 „Life on Land“ der Agenda lautet entsprechend: „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung aufhalten und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen.“

• Auch der Dachverband des internationalen Umwelt- und Naturschutzes, die Internationale Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) hat dieses Prinzip bekräftigt und hebt dabei die Jagd als eine nachhaltige Nutzungsform hervor.

• In Übereinstimmung mit den „Beschlüssen zum Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (CITES)  ist Jagd generell nur unter Beachtung der CITES-Bestimmungen zulässig.

Jagd ist nachhaltig, wenn langfristig gewährleistet ist, dass durch die Entnahme von Individuen die Struktur einer Population, deren Rolle im Ökosystem und ihre Überlebenschance sowie von ihr abhängige Populationen und betroffene Ökosysteme nicht beeinträchtigt werden. Ist sichergestellt, dass ein Teil der Einnahmen aus der Jagd direkt oder indirekt der lokalen Bevölkerung zugutekommt, erhöht sich die Toleranz gegenüber von Wildtieren verursachten Schäden an Menschen, Nutztieren und Feldfrüchten. Dieses In-Wert-Setzen von Wildtieren reduziert die Gefahr von Wilderei, illegaler Verfolgung mit Gift oder Fallen und des illegalen Handels mit Wildtieren.

Die Kriterien für eine nachhaltige Jagd orientieren sich damit an dem seit 1992 von der UN vertretenen und unter anderem auch von der Bundesregierung vertretenen Leitbild der nachhaltigen Entwicklung.

Regulierte und nachhaltige Jagd ist eine umweltfreundliche, wirtschaftlich wettbewerbsfähige Form der Landnutzung, die die biologische Vielfalt fördert und wesentliche Leistungen für den Naturschutz in den Reiseländern und deren lokalen Bevölkerung bietet, z.B. indem sie

  • Einkommen und Arbeitsplätze insbesondere für die ländliche und indigene Bevölkerung bereitstellt, vor allem in Gebieten, in denen es nur wenige andere Einkommensquellen gibt,
  • die Ernährungssicherheit verbessert,
  • Konflikte zwischen Mensch und Wild verringert,
  • Deviseneinnahmen bereitstellt, und
  • die effektivere Bekämpfung der Wilderei durch alle, die an den Einnahmen des Jagdtourismus beteiligt sind, ermöglicht.

Belegt sind unter anderem Erfolge für den Markhor in Tadschikistan, das Breitmaulnashorn in Südafrika, das Dickhornschaf in den USA sowie für Elefant und Spitzmaulnashorn in Namibia. Darüber hinaus bietet regulierte Jagd nicht nur direkte Artenschutzleistungen für die einzelnen Arten, sondern auch über die jeweilige Zielart hinaus.

Wachsende Bevölkerung, schwindender Lebensraum, aber auch Klimawandel und Kriegsfolgen, sowie zunehmende Wilderei erfordern die verstärkte Einbindung der lokalen Bevölkerung und der lokalen Verwaltungen bzw. Kommunen in nachhaltiges Wildtiermanagement.

Zu deutlichen Irritationen in den betroffenen Ländern führen allerdings Spendenkampagnen von Tierrechtsorganisationen für das Verbot der Jagd oder für Einfuhrembargos von Jagdtrophäen in die EU und die USA, ebenso die Tatsache, dass westliche Politiker diesen Kampagnen zunehmend aufgeschlossen gegenüberstehen.

Indigene Völker, wie Inuit oder San, haben durch verhängte Jagd- oder Importverbote Schaden genommen. Diese stehen nicht im Einklang mit Art. 3 der Konvention über biologische Vielfalt (CBD), in der das souveräne Recht der Nationen zur Nutzung von Ressourcen festgehalten ist. Konsequenterweise werden Import- oder Jagdverbote von den betroffenen Ländern, unter anderem in Afrika und Asien, oft als „neokolonialer Eingriff“ in souveräne Rechte zur nachhaltigen Nutzung von Naturressourcen betrachtet.

An alle Jäger, die in der ganzen Welt Botschafter der Jagd sind:

  1. INFORMIEREN Sie sich über die geltenden Jagd- und Wildmanagementregularien des Landes, in dem Sie jagen, sowie über internationale Vorschriften, die für sie bei Reisen oder beim Transport von Ausrüstungsgegenständen vor und nach der Jagd gelten könnten, und halten diese ein. Wenn die Jagd nicht im Einklang mit nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften sowie Zoll- und Artenschutzbestimmungen steht, darf keine Buchung vorgenommen werden.
  2. INFORMIEREN Sie sich über örtliche Gegebenheiten, der natürlichen Umgebung und den bejagten Wildarten vor Beginn der Jagd.
  3. RESPEKTIEREN Sie die religiösen und kulturellen Gewohnheiten des Landes, in dem die Jagd stattfindet.
  4. ACHTEN SIE DARAUF, dass die Jagd auf Wild in einem gesunden und funktionalen Lebensraum ethisch vertretbar ist, in dem sich diese Wildtiere unabhängig ernähren und fortpflanzen können und in dem die Größe des Lebensraums ihnen die Möglichkeit bietet, einem Jäger auszuweichen. Dies gilt insbesondere für die Jagd in umzäunten Gebiet.
  5. BEACHTEN Sie, dass Wild, das in einen bestimmten Lebensraum angesiedelt wird, nur gejagt werden sollte, wenn es genügend Zeit hatte, ein natürliches Vermeidungs- und Fluchtverhalten zu entwickeln.
  6. VERWEIGERN Sie die Jagd auf manipuliertes Wild (z.B. medizinisch oder mechanisch manipulierte Geweihe oder Hörner oder auf unnatürliche Fellfarbe oder andere Merkmale hin gezüchtete Tiere).
  7. BESCHRÄNKEN Sie sich bei der Trophäenjagd auf reife, alte oder kranke Tiere, die aus biologischer Sicht für die Fortpflanzung von untergeordneter Bedeutung sind.
  8. LEHNEN Sie die Jagd aus Kraftfahrzeugen heraus ab.
  9. LEHNEN Sie die Jagd auf zur Aufzucht notwendige Elterntiere ab.
  10. ACHTEN Sie selbstverständlich darauf, geeignete Kaliber, Geschosse oder Pfeile zu verwenden sowie die Genauigkeit und Funktionssicherheit der Waffe, die verwendet werden soll, vor Beginn der Jagd zu überprüfen.
  11. STELLEN Sie die Sicherheit aller an der Jagd beteiligten Personen sicher.
  12. VERMEIDEN Sie unnötiges Tierleid und führen eine Nachsuche nach verletztem Wild durch.
  13. FÖRDERN Sie die sinnvolle Nutzung von erlegtem Wild vor Ort für Nahrung, Kleidung, Medizin, Kunst oder andere Zwecke.
  14. INFORMIEREN Sie sich während der Planung ihrer Jagd, um sicherzustellen, dass Mechanismen vorhanden sind, die das Einkommen und weiteren Nutzen aus ihrer Jagd für die Lokalbevölkerung in fairer und gerechter Weise sichert.
  15. UNTERSTÜTZEN und beachten Sie die Maßnahmen zum Monitoring und Schutz der Wildtiere in dem Gebiet, in dem gejagt wird.
  16. VERHINDERN Sie die öffentliche Verbreitung von Fotos und Videos von erlegtem Wild und Jägern in den sozialen Medien und stellen Sie sicher, dass sich diese zumindest an die auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene verfügbaren Best-Practice-Richtlinien für die Jagd und soziale Medien orientieren.

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CIC/DJV-POSITIONSPAPIER ZUR AUSLANDSJAGD 2021

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