(Quelle: Kauer/DJV)

Bundestag stimmt für Wolf im Jagdrecht

5. März 2026 (DJV) Berlin

DJV begrüßt die Entscheidung und fordert Bundesrat auf, zuzustimmen. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz werden erstmals in Einklang gebracht. DJV-Präsident spricht von großem verbandspolitischem Erfolg.

Das geänderte Bundesjagdgesetz ermöglicht unter anderem ein aktives Bestandsmanagement von Wölfen.
Das geänderte Bundesjagdgesetz ermöglicht unter anderem ein aktives Bestandsmanagement von Wölfen. (Quelle: Rolfes/DJV)

Der Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem geänderten Bundesjagdgesetz wird die Grundlage geschaffen, um Problemwölfe künftig unbürokratisch und schnell zu entnehmen. Zudem wird ein aktives Bestandsmanagement möglich, über welches die weitere Populationsentwicklung aktiv gesteuert werden kann. Artenschutz, Weidetierschutz und dauerhafte Akzeptanz des Raubtiers im ländlichen Raum werden erstmals in Einklang gebracht.

DJV dankt Bundesregierung

DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke spricht vom größten jagdpolitischen Erfolg der vergangenen Jahrzehnte. „Wir danken der Bundesregierung aus Union und SPD, dass sie Wort gehalten hat. Damit ist die zentrale jagdpolitische Frage unserer Zeit klug geregelt." Die Jägerschaft werde ihren Beitrag leisten, um Konflikte durch die starke Populationszunahme des Wolfes zu minimieren, so Dammann-Tamke weiter.

Entnahme von Wölfen trotz Klagen möglich

Auf den letzten Metern wurde über einen Änderungsantrag von Union und SPD auch eine Forderung des Bundesrates mit aufgenommen. Demnach haben Klagen gegen Wolfsmanagementpläne keine aufschiebende Wirkung für die Entnahme von Wölfen. Der DJV begrüßt dies ausdrücklich, denn nach den bisher geltenden Regelungen im Naturschutzgesetz war die schnelle Entnahme von Problemwölfen nach Nutztierrissen in fast allen Fällen vor Gericht gescheitert.

Ausweisung von Weidegebieten, wo Herdenschutz unmöglich ist

Bundesländer können künftig zudem sogenannte Weidegebiete ausweisen, in denen zumutbarer Herdenschutz mit vertretbarem Aufwand unmöglich ist – etwa entlang von Deichen oder auf Almen. Hier soll das Bundesjagdgesetz künftig die rechtssichere Entnahme von Wölfen auch unabhängig vom Erhaltungszustand gewährleisten.

Wildbiologisch sinnvolle Jagdzeiten geplant

Der DJV fordert, dass künftig in der Zeit von Juli bis Oktober 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses auf Basis von Managementplänen der Länder entnommen werden. Grundlage sind wildbiologische Erkenntnisse – im Gegensatz zu pauschalen Abschussquoten in anderen europäischen Ländern. Dadurch wird beim Bestandsmanagement die Sozialstruktur des Rudels gewahrt, indem Jung- und Altwölfe sicher unterschieden werden können. So kann das Wachstum des Wolfsbestandes in Deutschland verlangsamt und gleichzeitig der günstige Erhaltungszustand der Population gewahrt werden. Die Wahrung der Sozialstruktur ist wichtig, um ein Ansteigen von Nutztierrissen möglichst zu vermeiden.

Bundesrat muss Gesetzentwurf noch zustimmen

Der DJV fordert die Bundesländer jetzt auf, in der Bundesratssitzung Ende März für den Gesetzentwurf zu stimmen und zeitnah ihren Gestaltungsrahmen über regionale Managementpläne wahrzunehmen. Der DJV und seine Mitgliedsverbände werden diese nächsten Schritte kritisch begleiten. Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben bereits wichtige Vorarbeit geleistet und den Wolf ins Landesjagdgesetz aufgenommen.