(Quelle: Kauer/DJV)

Bundesagrarministerium: Korridor soll wildschweinfrei werden

11. November 2020 (dpa) Berlin/Potsdam

Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest können Wildschweinbestände in eingezäunten Korridoren auf Null reduziert werden. Nach Angaben des Bundesagrarministerium ist eine entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft getreten.

Wildschwein im Wald (Quelle: Kapuhs/DJV)

Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest ermöglicht das Bundesagrarministerium die Reduzierung des Wildschweinbestandes in eingezäunten Korridoren in Brandenburg auf Null. Eine entsprechende Rechtsgrundlage sei in Kraft getreten, teilte das Bundesministerium am Dienstag mit. Brandenburg könne damit wie geplant ab Mitte des Monats mit den Maßnahmen beginnen. Das sei eine wirksame und sinnvolle Maßnahme, um eine Verschleppung der Seuche zu verhindern, betonte das Ministerium. Bisher wurde die Afrikanische Schweinepest in Brandenburg bei 143 Wildschweinen nachgewiesen.

Eine «weiße Zone» wird derzeit um das Kerngebiet des Ausbruchs eingerichtet: ein etwa fünf Kilometer breiter Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließt. Zwei feste Drahtzäune sollen sie sichern. Wenn beide Zaunreihen fertig sind, soll nach den Angaben der Wildschweinbestand in dem Bereich möglichst vollständig erlegt werden. Für die Rechtssicherheit hat das Bundesministerium die Schweinepest-Verordnung kurzfristig entsprechend geändert. Insgesamt gibt es drei Kernzonen um Fundorte infizierter Wildschweine.

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