(Quelle: Kauer/DJV)

Bilanz der gestrigen Anhörung im NRW-Umweltausschuss

23. Januar 2015 (djv/ljv-nrw) Dortmund

Fachleute und betroffene Verbände bekräftigen Forderungen des LJV-NRW nach gravierenden Änderungen im Gesetzentwurf zum Landesjagdgesetz

Experten bekräftigen Forderungen des LJV-NRW
Experten bekräftigen Forderungen des LJV-NRW (Quelle: LJV NRW)

Im Rahmen der gestrigen Expertenanhörung im Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtags unterstützten Rechtswissenschaftler, Naturschutzfachleute, Vertreter der betroffenen Verbände aus Land- und Forstwirtschaft sowie der Grundeigentümer mit überwältigender Mehrheit und eindringlich die Forderungen des Landesjagdverbandes nach maßgeblichen Änderungen beim NRW-Jagdgesetz.

Vor der Anhörung hatten bereits rund 250 Jäger und Landleute auf Einladung der Kreisjägerschaft Düsseldorf-Mettmann vor dem Landtag gegen die Verschlechterungen im Tier-, Natur- und Artenschutz durch den rot-grünen Gesetzentwurf demonstriert.

Gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung hatte der Landesjagdverband eine 107 Seiten umfassende, detaillierte Stellungnahme vorgelegt, die in der gestrigen Sitzung von den Experten aller Fachrichtungen weiter untermauert wurde. Danach ist der Gesetzentwurf in weiten Teilen der derzeitigen Fassung verfassungswidrig, antidemokratisch und eine Verschlechterung des längst im Jagdgesetz verankerten Tierschutzes.

Nachdem bereits im Entwurfsstadium der Gesetzesnovelle zahlreiche Verschlimmbesserungen von der Landesregierung zurückgezogen werden mussten, wurden zur Anhörung nochmals die folgenden Kritikpunkte offenbar:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz. 

2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.

3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.

4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.

5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.

6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.

13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.

 

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