(Quelle: Kauer/DJV)

Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetz reichen nicht aus

29. September 2016 (ljv baden-württemberg) Stuttgart

Als einen nur kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV) die heute ins Parlament eingebrachte Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Es besteht noch erheblicher Bedarf zur Anpassung für die Praxis.

Landtag in Stuttgart
Landtag in Stuttgart
Nachdem die zunächst geheime Nebenabrede zum Koalitionsvertrag bekannt wurde, in der auf eine umfassende Novelle des Jagdgesetzes verzichtet wird, wurde dem Verband bewusst: Mit einer dringend notwendigen, umfassenden Änderung des Gesetzes ist in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen.
 
„An seiner Forderung nach weitgehenden Reformen zahlreicher nicht
praxisgerechter Regelungen im JWMG hält der Landesjagdverband
unverändert fest“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart. „Dringende Änderungen sind noch bei Wildschadensersatz, jagdbaren Arten und Jagdzeiten notwendig.“
 
Um zukünftig Rehe im Winter füttern zu dürfen, müssen Jagdpächter einen
Antrag mit umfangreicher Konzeption bei der Behörde einreichen. Dieses
Konzept sollte für eine Mindestfläche von 2.500 Hektar erstellt werden. In der aktuellen Novelle wird diese Mindestfläche auf 1.500 Hektar reduziert. Dies führt zu einer kleinen Erleichterung, schafft aber die bürokratischen Hürden nicht ab. Zielführender wäre die Entscheidung ob Füttern notwendig ist auf die Jägerschaft zu übertragen. Sie kennt die Situation vor Ort am besten.
 
Außerdem wurde die Erweiterung der Bejagungsmöglichkeit von
Wildschweinen im März bei Schneelage im Wald beschlossen. Dies ist gut,
jedoch meist auf Hochlagen beschränkt. Eine generelle Bejagungsmöglichkeit wäre zielführender, denn besonders in tieferen Regionen ohne Schnee wühlen Wildschweine die Wiesen in diesem Zeitraum gerne um. Auch die Möglichkeit des Anlockens mit Mais ist in diesem Zeitfenster verboten - eine Bremse für effiziente Wildschweinjagd.