Nach dem Messerattentat in Solingen fordert der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) die Entwaffnung radikalisierter Asylbewerber. Waffenrechtsverschärfung werden abgelehnt: Deutschland hat kein Tatmittel-, sondern ein Täterproblem.

Nach dem Messerattentat von Solingen hat der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) seine Bestürzung und sein Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer zum Ausdruck gebracht. Jetzt legt der Verband einen 4-Punkte-Plan für ein individuelles Waffenverbot vor, der sich gegen radikalisierte Asylbewerber richtet. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts lehnt der BZL hingegen entschieden ab. „Ebenso wie namhafte Experten aus Polizei- und Sicherheitskreisen sind wir überzeugt, dass die jetzt wieder propagierte Verschärfung des Waffenrechts der falsche Weg ist, um solche Taten zu verhindern“, so Matthias Klotz, Vorsitzender des BZL. Der Verband verweist dabei darauf, dass auch in Solingen ein Messer zum Einsatz kam, welches bereits nach dem jetzt geltenden Waffengesetz gar nicht mitgeführt werden darf. „Terroristen halten sich an keine Verbote, also werden weitere Einschränkungen wirkungslos verpuffen“, so Klotz. Der BZL fordert konkret:

  1. Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Asylsuchende. Wiederholter Verstoß führt zum Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung.
  2. Sämtliche Erstaufnahmestellen und Asylunterkünfte werden zu Waffenverbotszonen erklärt, in denen Messer nur bis zu einer Klingenlänge von 4 Zentimetern erlaubt sind.
  3. Verbot der Abgabe von Messern jenseits 4 Zentimeter Klingenlänge an Asylsuchende für den Einzel- und Onlinehandel. Bei Zuwiderhandlung entsprechend hohe Geldstrafen.
  4. Klares und robustes Mandat für Polizei und Ordnungsbehörden, diese Verbote und Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.

Darüber hinaus sieht der BZL folgende weitern Maßnahmen als dringend geboten:

  1. Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Personen, die wegen eines Gewaltdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind.
  2. Erweiterung der Befugnisse für die Polizei, die im Waffengesetz bereits bestehenden Regelungen zu Messerverboten anlassunabhängig jederzeit und überall zu kontrollieren.
  3. Drastische Erhöhung des Polizeipersonals in den Innenstädten, an Bahnhöfen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen.

Dazu Matthias Klotz: „Das sind klare und unmissverständliche Regeln, die an die Ursache gehen und die auch effizient kontrolliert werden können. Wenn dann noch das Polizeipersonal entsprechend erhöht und besser ausgerüstet wird, haben wir ein handfestes Maßnahmenpaket, das im Gegensatz zu einer Waffenrechtsverschärfung auch Wirkung zeigen wird.“

Neue Messerverbote helfen nicht gegen Messerkriminalität: Darin sind sich Jochen Kopelke von der GdP und der Vorsitzende des Bundesverbandes zivile Legalwaffen, Matthias Klotz, einig.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, hatte vorgeschlagen, die Abgabe von verbotenen Messern zu belohnen, etwa mit einem Netflix-Abo. Das sieht der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) als Interessenvertretung von Sportschützen, Jägern und Sammlern kritisch und hatte ihn um ein Treffen gebeten. Dabei wurde deutlich, dass Kopelke die polarisierende Wirkung seines Vorschlags durchaus bewusst war – er wollte aber die Diskussion um die zunehmende Messerkriminalität neu in Gang bringen.

Im Gespräch zwischen GdP und BZL wurde deutlich, dass beide sich in einem zentralen Punkt einig sind: Die Forderungen von Innenministerin Faeser nach weiteren Messerverboten führen nicht zum Ziel. Schon jetzt fehlt es laut Kopelke der Polizei an Personal für wirkungsvolle Kontrollen. Neue Messerverbotszonen würden noch mehr Kräfte binden, die an anderer Stelle fehlten. „Ohnehin würden weitere Verbote die Kriminellen in keiner Weise interessieren“, so Matthias Klotz.

GdP-Chef Kopelke stellte heraus, dass Jäger, Angler, Sportschützen, Messersammler, Handwerker und rechtstreue Bürger mit Multitool oder Schweizer Messer nicht das Problem seien. Bei weiteren Messerverboten steige die Wahrscheinlichkeit jedoch, dass diese – häufig ohne es zu wissen – mit dem Gesetz in Konflikt kämen. „Den verständlichen Unmut dieser Menschen bekommen dann die Beamten vor Ort zu spüren, die ebenfalls wissen, dass sie gerade den Falschen kontrollieren“, so Kopelke.

Vielmehr wirbt auch die GdP dafür, den Fokus auf die Täter und potenzielle Tätergruppen zu richten. Das beinhaltet – wie auch vom BZL gefordert – ein generelles Waffenverbot für verurteilte Gewalttäter, das auch Messer umfasst. Zudem müsse die Polizei mehr Personal bekommen und mit einem robusteren Mandat ausgestattet werden. Der Bevölkerung sei deutlich mehr geholfen, wenn die Polizei bei den tatsächlichen Gefährdern durchgreifen könne als durch weitere Verbote.

Individuelle Waffenverbote statt Netflix-Abos.

Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) widerspricht den jüngsten Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach weiteren Messerverboten für jedermann, einer Verschärfung des Waffengesetzes und einer Amnestie-Regelung, bei denen die Besitzer verbotener Messer durch monetäre oder materielle Anreize zur deren straffreier Abgabe motiviert werden sollen. Konkret hatte die GdP Programme wie z. B. ein kostenloses einjähriges Netflix-Abo bei Abgabe eines so genannten Butterfly-Messers ins Spiel gebracht.

„Wir stehen klar für eine wesentlich konsequentere Bekämpfung der Messerkriminalität und ebenso klar an der Seite der Polizei“, so Matthias Klotz, Vorsitzender des BZL. „Aber so einig wir mit der GdP bzgl. des angestrebten Ziels sind, so sehr differieren wir im Weg dorthin. Das müssen wir eingehend diskutieren.“ Aus Sicht des BZL gibt es kein Tatmittelproblem, sondern ein Täterproblem, welches dringend angegangen werden muss. Das zeige gerade auch der von GdP-Chef Jochen Kopelke zum Anlass für seine Vorschläge genommene Fall aus Stuttgart, bei dem ein dutzendfach vorbestrafter 17-jähriger Syrer drei Menschen schwer verletzt haben soll. Dazu Matthias Klotz: „Bei allem Verständnis für das völlig berechtigte Anliegen der Polizei muss die Frage erlaubt sein, ob wir ernsthaft glauben, einen Menschen mit derart krimineller Energie und anhaltender Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz durch weitere Verbote oder gar durch das Angebot eines Netflix-Abos entwaffnen und zu einem friedlichen Teil unserer Gesellschaft machen zu können.“ Angesichts dieser Tat und weiterer Vorkommnisse, bei denen polizeibekannte Serien-Straftäter schließlich Gewalttaten mit Messern verübt haben, ließen sich nach Ansicht des BZL solche Amnestie-Initiativen der Gesellschaft nur sehr schwer vermitteln. Vielmehr stellten sich die Menschen die Frage, warum solche „Berufs-Kriminelle“ auf freiem Fuß sind bzw. überhaupt Waffen – also auch Messer – mit sich führen dürfen.

Schon im Juni hatte der BZL daher angeregt, das Instrument der individuellen Waffenverbote weit stärker als bisher zu nutzen. So müsse nach seiner Ansicht dringend darüber nachgedacht werden, Personen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind, mit einem individuellen Waffenverbot zu belegen, das sich auf alle Arten von Waffen – also auch frei erhältliche, wie z. B. Messer – erstreckt. Darüber hinaus müssten überführte Straftäter wesentlich schneller abgeurteilt werden, um nicht bis zu einer erst Monate später anberaumten Verhandlung wieder auf freien Fuß zu kommen. „Wenn wir all das durchsetzen, ist der öffentlichen Sicherheit mehr gedient als durch Messerverbote für jedermann und Netflix-Abos für Straßen-Kriminelle“, so Klotz, der die Entgegnungen zu den Vorschlägen der GdP aber auch mit einem Gesprächsangebot verbindet. „Bei aller Zurückhaltung gegenüber den konkreten Forderungen der GdP müssen wir einen solchen Hilferuf der Polizei sehr ernst nehmen. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Exekutive zunehmend hilflos einem immer gewalttätigeren Milieu gegenübersieht, in dessen krimineller Parallelgesellschaft Gesetze und Verbote nicht existieren. Daher stehen wir als Vertreter des Legalwaffenbesitzes jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Denn unser aller Ziel muss es sein, genau diejenigen zu entwaffnen, die tatsächlich eine Gefahr für unsere Sicherheit und unser Gemeinwohl darstellen.“

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