Verunsicherungen mit einem Rundschreiben an die Behörden beendet. Auch Nachsuche und Kitzrettung sind zulässig.

In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium) bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.

Die Bundesministerien machen sich damit die Auffassung zu eigen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Abgeordnete vertreten hatten: "Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar."

Damit ist nunmehr klar, dass die Jagd - insbesondere auf Schwarzwild, aber auch auf anderes Schalenwild - auch dann möglich ist, wenn eine nächtliche Ausgangssperre aufgrund des kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte sich der Deutsche Jagdverband (DJV) für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Auffassung des Gesetzgebers zur Jagd deutlich - nämlich, dass die Jagd auf Schalenwild in der Regel unter die generelle Ausnahmeklausel in § 28b des Infektionsschutzgesetzes fällt. Dennoch gab es im Anschluss bei vielen Jägerinnen und Jägern Unsicherheit, was nun erlaubt ist. Auch bei vielen Jagdbehörden war das der Fall. Diese Unsicherheiten sind nun mit der Klarstellung der Ministerien ausgeräumt.

Der DJV weist in diesem Kontext darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Jagd auch weitere Ausnahmen gelten: Das Gesetz sieht nämlich (ausdrücklich) vor, dass eine Ausnahme auch für die Versorgung von Tieren gilt. Dazu zählen auch die Nachsuche, etwa nach einem Verkehrsunfall, oder die Kitzrettung vor der Mahd - beides ist schon aus Tierschutzgründen erforderlich.

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Der Bundestag hat heute eine bundesweite "Notbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke" sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines "veterinärmedizinischen Notfalls" vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

"Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

DJV fordert: Einzeljagd muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Ausnahmeregelung sollte im Gesetz stehen. Bundesministerien haben Bedeutung der Jagd bereits im Frühjahr 2020 hervorgehoben.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung unter anderem nächtliche Ausgangssperren einführen, die bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte gelten sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt in diesem Zusammenhang davor, die nächtliche Einzeljagd zu verbieten. Diese ist wichtig für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Verhütung von Wildschäden während der Vegetationsperiode. Der DJV hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine entsprechende Klarstellung pro Jagd im Gesetzentwurf gefordert. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren ausgenommen werden sollte. Dies ist auch in entsprechenden Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise explizit umgesetzt.

Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass die Ausgangssperre in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem ist die Rede von "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".  Dazu gehört nach Auffassung des DJV auch die Einzeljagd, jedenfalls soweit sie der Verhütung von Wildschäden oder der Jagd auf invasive Arten dient. Dies sollte nach Auffassung des Dachverbandes der Jäger explizit im Gesetz oder seiner Begründung ausgewiesen sein.

Die Jagd auf Reh- und Rotwild, sowie Dam- und Muffelwild leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Forstwirtschaft und trägt zum dringend erforderlichen Waldumbau bei. Sie leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Verhütung von Wildschäden in der Landwirtschaft. Auch die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist erforderlich, um massive Schäden zu verhindern: Die Nutria unterhöhlt beispielsweise Entwässerungsgräben oder Deiche. Aus Tierschutzgründen ist auch die Nachsuche bei Wildunfällen weiter erforderlich. Es kommt hinzu, dass in der Nachtzeit nur die Einzeljagd ausgeübt wird, bei der kein Infektionsrisiko besteht.

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