(Quelle: Kauer/DJV)

Verfahren um erschossenen Wolf eingestellt

2. Juli 2013 (dpa) Dresden
Jäger muss Jagdschein abgeben

Juristisch gesehen ist der Fall des im Westerwald erschossenen Wolfes nun endgültig zu den Akten gelegt. Das Berufungsverfahren gegen den Jäger wurde gegen Auflagen eingestellt.

Der neuerliche Prozess um den erschossenen Wolf aus dem Westerwald hat ein schnelles Ende gefunden. Das Koblenzer Landgericht stellte das Berufungsverfahren gegen einen 73 Jahre alten Jäger am Dienstag gegen Auflagen ein. Der Mann aus dem nordrhein-westfälischen Bad Honnef soll im April 2012 das Tier erschossen haben. Es war vermutlich der erste Wolf auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren. Die Tiere stehen in Deutschland unter Artenschutz. Der Schütze hatte angegeben, den Wolf für einen wildernden Hund gehalten zu haben.

Der Verteidiger des Schützen, Christian Comes, beantragte die Einstellung mit dem Hinweis auf das Alter seines Mandanten und dessen schlechten gesundheitlichen Zustand. Das Gericht gab dem statt – mit der Auflage, dass der Mann seinen Jagdschein und seine Waffen abgibt sowie 3500 Euro Strafe zahlt.

Zu der Geldstrafe war er im Januar bereits in erster Instanz vom Amtsgericht Montabaur verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten danach Berufung eingelegt. Fachleute hielten das erschossene Tier damals für einen Wolf, das Amtsgericht hatte die Frage letztlich offen gelassen. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht sollte das tote Tier ursprünglich an diesem Mittwoch im Gerichtssaal begutachtet werden – dazu kommt es nun nicht mehr.

Staatsanwalt Ralf Tries betrachtete es am Dienstag als “Gebot der Fairness”, sich der Einstellung des Verfahrens nicht entgegenzustellen. “Trotz aller öffentlichen Betroffenheit darf man den Fall nicht überkriminalisieren.” Es sei nach wie vor von einer fahrlässigen Tötung des Tieres durch den Angeklagten auszugehen.

Prozessbeobachter Olaf Strub, Referent des rheinland-pfälzischen Landesverbandes des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), zeigte sich nach der Verhandlung unzufrieden. “Der Beschluss ist enttäuschend, weil der Artenschutzaspekt unberücksichtigt bleibt.” Es hätte mehr im Fokus stehen müssen, dass eine geschützte Art erschossen wurde. Bevor die Identität des mutmaßlichen Schützen bekanntgeworden war, hatte der NABU bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Tötung hatte der Verband damals als “hinterhältige Tat” bezeichnet.