(Quelle: Kauer/DJV)

Rotwildhegegemeinschaften

10. Juli 2012 (djv) Berlin

Stellungnahme des DJV im Rahmen einer Umfrage der Deutschen Wildtierstiftung

Hirschkuh Hirschkalb Sommer (Quelle: Rolfes/DJV)

(1) Die Rolle der Hegegemeinschaften
Als ursprünglicher Bewohner der offenen und halboffenen Landschaften lebt das Rotwild in Deutschland gegenwärtig vorwiegend in großen geschlossenen Waldgebieten. Auch seinem biologischen Bedürfnis nach großräumigen Wanderungen im Jahresverlauf kann es heute aufgrund zunehmender Besiedelung und Habitatfragmentierung nicht mehr nachkommen. Dennoch deckt ein Jagdrevier nur einen mehr oder weniger kleinen Teil des Aktionsradius von Kahlwild- oder Hirschrudeln ab. Je nach Nahrungsangebot, Deckungsbedürfnis und Lokalklima bildet Rotwild im Jahresverlauf Verbreitungsschwerpunkte.


Ein auf Revierebene bezogenes Rotwildmanagement wird der großräumig lebenden, sozialen Tierart nicht gerecht. Daher sind Hegegemeinschaften die wesentlichen Einrichtungen eines modernen Rotwildmanagements. Die Rotwildhegegemeinschaften bieten die notwendige Möglichkeit, den Ansprüchen des Rotwildes in der heutigen, stark anthropogen geprägten Umwelt annähernd gerecht zu werden und gleichzeitig die Belange aller Nutzergruppen zu berücksichtigen. Die Hegegemeinschaft soll in Selbstverwaltung eine Satzung und ggf. eine Geschäftsordnung sowie für ihr Gebiet ein Rotwildkonzept erstellen und für dessen Implementierung Sorge tragen. Im Idealfall wird durch Beschluss in der Mitgliederversammlung und Bestätigung durch die untere Jagdbehörde das Konzept verbindlich. Die Arbeit der Hegegemeinschaft regelt sich gemäß der unterschiedlichen Rechtsverordnungen der Bundesländer und muss daran angepasst werden. Dabei müssen länderspezifische Unterschiede berücksichtigt werden.

(2) Hegegemeinschaften und Grundeigentümer
Es besteht ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag das Rotwild artgerecht in lebensfähigen Populationen zu erhalten. Die langfristige Absicherung der Rotwildvorkommen in Deutschland basiert auf Verantwortung und Mithilfe der Grundeigentümer; ohne diese kann es weder eine nachhaltige Sicherung der Lebensräume noch unserer Wildbestände geben. Zentrale fachliche Instanz zur Erhaltung einer Rotwildpopulation unter Einbindung der betroffenen Grundeigentümer ist die Hegegemeinschaft. Jeder Jagdausübungsberechtigte sollte es zum Wohle der Tierart als persönliche Verpflichtung ansehen, Mitglied in der Hegegemeinschaft zu sein, um die erforderliche Hege und Bejagung flächendeckend nach revierübergreifenden, d.h. abgestimmten Grundsätzen zu fördern. Eine enge Abstimmung mit weiteren Akteuren und deren Einbindung (z.B. Natur- und Artenschutz, Landschaftspflege, Raumplanung und Tourismus) ist wichtig zur Erreichung der Zielsetzung des Rotwildkonzeptes.

(3) Hegegemeinschaften und Wildtiermanagement
Hegegemeinschaften bieten sich aufgrund ihrer Größe und ihres Organisationsgrades als planende und durchführende Instanz für Maßnahmen moderner Jagdausübung an; diese haben zum Ziel den Rotwildlebensraum zu erhalten und zu fördern. Hegegemeinschaften erlauben es bspw. Ausreichend große Wildruhezonen auszuweisen und Wildäsungsflächen anzulegen. Die Erarbeitung und Durchsetzung der Zielstellung ist Aufgabe der Hegegemeinschaft und hat unter Mithilfe der Jagdausübungsberechtigten und Grundeigentümer zu erfolgen. Eine abgestimmte Abschussplanung sowie eine wildökologisch sinnvolle Raumplanung sind dabei für alle Interessensgruppen von Nutzen. Es ist daher zentrale Aufgabe der Hegegemeinschaften, sich mit den Nutzergruppen (v. a. Forst-, Landwirtschaft und Tourismus) über die Größe der Rotwildpopulation ihres Gebietes zu verständigen. Maßstab hierfür ist die Habitattragfähigkeit (unter Berücksichtigung der Sommer- und Wintereinstände) sowie eine artgerechte Populationsgröße und -aufbau. Die Hegegemeinschaften dürfen sich einer sachlichen Diskussion mit anderen gesellschaftlichen Gruppen nicht verschließen und sollten stets um gemeinsame Lösungen bemüht sein.

(4) Hegegemeinschaften und Öffentlichkeit
Die Arbeit der Hegegemeinschaften ist in die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit zu integrieren. Lebensraum- und Artenschutzaspekte sowie regionale Projekte sollen kompetent in die Lehr- und Hegeschauen einbezogen werden; dabei müssen auch interessierte Nichtjäger angesprochen werden. Das Bestreben der Hegegemeinschaft muss auf eine angepasste Bestandesgröße und –gliederung ausgerichtet sein. Die Hegeschauen sind hierzu als Hilfsmittel zu nutzen. Auch andere Nutzergruppenüber Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigte hinaus- sollen von der Hegegemeinschaft über deren Ziele und Inhalte informiert werden. Die Vertreter der Hegegemeinschaften müssen im Interesse des Wildes in die Öffentlichkeit hineinwirken. Hierbei können eine Einladung der breiten Öffentlichkeit zu den Lehr- und Hegeschauen sowie eine gute Pressearbeit förderlich sein.

(5) Inhalte und Aufgaben einer Rotwildhegegemeinschaft
Hegegemeinschaften sollen als fachkundige und durchsetzungsfähige Planungs- und Organisationseinheiten weiterentwickelt werden. Die zur artgerechten Hege und Bejagung des Rotwildes sowie zur Lebensraumgestaltung und Schadensminimierung erforderlichen Instrumente müssen auch durch rechtliche Regelungen gestärkt werden. Hegegemeinschaften richten sich zum einen nach den Bedürfnissen der Wildart, zum anderen sind die Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen. Deshalb deckt eine Hegegemeinschaft in der Regel nicht das gesamte Streifgebiet ab und eine Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Hegegemeinschaften ist unerlässlich.

Die Inhalte und Aufgaben einer Rotwildhegegemeinschaft können wie folgt definiert werden:

  1. Abstimmung der Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdrevieren sowie die gemeinschaftliche Durchführung koordinierter Maßnahmen, welche den Lebensraum der Population sichern und fördern.
     
  2. Erarbeitung eines revierübergreifenden Rotwildkonzeptes sowie Berücksichtigung und Umsetzung wildbiologischer und ökologischer Erkenntnisse. Dieses beinhaltet Werkzeuge einer wildökologischen Raumplanung, wie bspw. die Einrichtung von Wildruhezonen, Äsungsverbesserung und ggf. ein abgestimmtes Fütterungskonzept. Hierzu zählen auch grenzübergreifende Kooperationen und die gemeinsame Planung jagdlicher Maßnahmen wie regionale Regelungen zu Jagdzeiten und Jagdstrategien sowie Vereinbarungen über die Wildfolge.
     
  3. Eine gemeinschaftliche Ermittlung des Wildbestandes und der Raumnutzung.
     
  4. Evtl. eine gemeinschaftliche Erhebungen von Wildschäden in Feld und Wald.
     
  5. Abstimmung der Abschusspläne (Erörterung der Abschussplanung auf einer Planungsebene und vorzugsweise Abschussfestsetzung durch die Kreisjagdbehörden), Erarbeitung sowie regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Zielbestandesgröße an die regionalen, sich wandelnden Landschaftsbedingungen, Kontrolle des Abschusses (ggf. körperlicher Nachweis allen erlegten Rotwildes).
     
  6. Erfassung und Auswertung der Strecke nach Anzahl, Alter und Geschlecht.
     
  7. Fachliche Zuarbeit zu den Landesjagdverbänden insbesondere zu den Themen Flurbereinigungsverfahren und bei Vorhaben, die die Lebensräume von Wildtieren betreffen (z.B. Raumordnungspläne, Biotopvernetzung, Wildquerungshilfen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen).
     
  8. Förderung und Einhaltung der Belange des Arten- und Tierschutzes, des Natur- und Umweltschutzes.
     
  9. Ggf. Unterstützung wildbiologischer und jagdwissenschaftlicher Forschungsprojekte.
     
  10. Öffnung der Hegegemeinschaft für eine Diskussion mit anderen gesellschaftlichen Gruppen.
Download Image

DJV Position Rotwildhegegemeinschaften

Herunterladen