
Änderung des Bundesjagdgesetzes: Regulierung des Wolfes ist überfällig
„Die organisierte deutsche Jägerschaft begrüßt, dass es jetzt eine Einigung in der Bundesregierung gibt, wonach es in der heutigen Kulturlandschaft der Regulierung eines großen Beutegreifers bedarf.“, sagt der Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Helmut Dammann-Tamke. „Die Akzeptanz der Menschen im ländlichen Raum für den Wolf ist in den Hauptverbreitungsgebieten dramatisch gesunken. Deshalb ist dieser politische Schritt überfällig.“
Nach Ansicht des DJV ist es aus wildbiologischer Sicht wichtig, die Jagdzeiten an die Sozialstrukturen der Wölfe anzupassen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Jagdzeit von September bis Februar birgt die Gefahr, dass die Sozialstruktur in Wolfsrudeln beeinträchtigt wird. Der Verband fordert deshalb eine Jagdzeit für Jungwölfe von Juni bis Oktober.
„Nur in diesem Zeitraum ist eine sichere Unterscheidung zwischen Jung- und Altwölfen möglich. Das ist die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Bestandsregulierung bei gleichzeitiger Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes", erklärt der DJV. Wissenschaftliche Studien zeigten zudem, dass zerstörte Rudelstrukturen Weidetierrisse begünstigen können. Das muss durch eine artgerechte Bejagung vermieden werden.
Unabhängig vom Erhaltungszustand muss es eine zweite Säule der Bejagung von Wölfen geben. Die Entnahme schadensstiftender Individuen oder Rudel muss ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein, wenn sie durch Nutztierrisse auffällig geworden sind. Die Erlegung dieser schadensstiftenden Wölfe muss rechtssicher und unbürokratisch ausgestaltet werden.
Zudem ist es wichtig, künftige Regelungen in die bestehenden – etwa zu den sachlichen Verboten – einzupassen und vollständig und europarechtskonform im Jagdrecht zu verankern.
Der DJV wird sich im Zuge der Verbändeanhörung intensiv in die Diskussion um eine künftige Ausgestaltung einbringen.
