(Quelle: Kauer/DJV)

Frage-und-Antwort-Papier zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

28. Mai 2021

Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.

Bache mit Frischlingen.
Bache mit Frischlingen. (Quelle: Kauer/DJV)

Was ist die Afrikanische Schweinepest und woher stammt sie?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Das Virus stammt ursprünglich aus den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und wird dort von Lederzecken auf Warzenschweine übertragen. Die involvierten Lederzecken können das Virus selbstständig vermehren. In Ländern außerhalb Afrikas spielen diese Zecken zumeist keine Rolle.

Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.
Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte, brüchige Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Einblutungen in den Organen (v.a. an den Nieren), der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Diese und weitere pathologisch-anatomisch auffällige Krankheitsbilder sind in der Broschüre "Wissenswertes zur ASP" mit Fotos dargestellt. Allerdings schließt das Fehlen solcher Auffälligkeiten nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. Im Zweifelsfall sollte bei Unsicherheit das Veterinäramt hinzugezogen werden.

Das ASP-Virus kann durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Besonders durch Schweiß (Blut) wird das Virus übertragen. Kleinste Blutmengen reichen für eine Infektion aus, auch Speichel und Sperma infizierter Tiere enthalten das ASP-Virus. Weiterhin spielen indirekte Übertragungswege durch kontaminierte Materialien wie Speiseabfälle, Kadaver, Futtermittel und andere Gegenstände eine Rolle. Über kontaminierte Trophäen, Fleisch, Werkzeuge, Kleidungsstücke oder Transportfahrzeuge aus Risikoregionen kann der ASP-Virus eingeschleppt werden.

Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine flächendeckend verlässlich zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind für Deutschland möglich. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 200 Prozent (frühgeburtliche Mortalität bereits abgezogen; Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik (2019/20: knapp 856.000 Wildschweine) liegt der Frühjahrsbestand bei etwa 430.000 Tiere. Im Sommer wäre dann ein Maximum von knapp 1,3 Millionen Tieren erreicht. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass Jäger insgesamt nahezu so viele Tiere erlegen wie geboren werden.

Die Beachtung der allgemeinen hygienischen Grundsätze und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagdausübung ist besonders wichtig. Das ASP-Virus besitzt eine sehr hohe Widerstands- und Überlebensfähigkeit gegenüber äußeren Einflussfaktoren. Im pH-Bereich von 4 bis 10 bleibt das ASP-Virus stabil. Eine Desinfektion ist grundsätzlich mit allen Mitteln gegen behüllte Viren möglich. Anwendung finden z. B. säurebasierte  Desinfektionsmittel, Peressigsäure und Zitronensäure. Auch Formalin sorgt dafür, das Virus zu inaktivieren. Weitere Hinweise für Jäger werden ab Seite 17 in der ASP-Broschüre vorgestellt.

Nein. Durch eine verstärkte Bejagung wird die Fruchtbarkeit der Wildschweine nicht gesteigert. Diese Vermutungen gehen auf eine Studie von Servanty et al. (2009) zurück. In dieser Studie wurde gemutmaßt, dass eine verstärkte Bejagung, neben den wichtigen Faktoren: Nahrungsangebot und Witterung, auch ein Grund für unterschiedlich starke Reproduktionsraten bei Wildschweinen sein könnte. Es ist eher so, dass Wildschweine verfrüht Geschlechtsreif werden. Dies bestätigt Gethöffer et al. (2007): Frischlinge ab einem Alter von sechs Monaten und mit einem Gewicht von ca. 20 Kilogramm können geschlechtsreif werden und nehmen somit schon im ersten Jahr an der Reproduktion teil. Laut dem österreichischen Prof. Dr. Walter Arnold liegt dies unter anderem am Klimawandel. Der Klimawandel bedingt eine geringere Frischlingssterblichkeit und durch ein besseres Nahrungsangebot auch im Winter. Frauendorf et al. (2016) konnten belegen, dass nur Nahrung und Witterung die Reproduktion der Wildschweine beeinflussen, die Bejagung unter den derzeitigen Bedingungen bei uns hingegen nicht. 

Die ASP ist keine Zoonose und damit für den Menschen ungefährlich – übrigens auch für andere Haus- und Heimtiere! Haus- und Wildschweine allerdings sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.

Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgniserregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen. 

Nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der Beseitigung von Kadavern zu.

Auch hier gibt es laut Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts bisher keine Hinweise darauf, dass Insekten bei der Verbreitung der ASP in Deutschland eine Rolle spielen. Untersuchungen von Insekten, gesammelt in ASP-Regionen in Estland, ergaben keine Funde von ASP Genomen. Bekannt ist hingegen, dass das ASP-Virus auf Fliegen in einem infizierten Hausschweinestall finden kann.

Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem dichten Behälter zulässig.

Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der Präventionsphase ist allerdings der Elterntierschutz nicht verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten:

  • Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr - in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen
  • Erlass der Trichinenuntersuchungsgebühr um die Bejagung von Frischlingen zu fördern
  • Förderung von Verwertung und der Direktvermarktung von Wildbret des Schwarzwildes
  • Aufwandsentschädigung für Monitoring und Beprobung (Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeannahmestellen
  • Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)

Weitere Forderungen sind in dem ASP-Forderungspapier aufgelistet. Online abrufbar unter https://www.jagdverband.de/djv-verabschiedet-asp-forderungspapier

Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Von besonderer Bedeutung ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden unter anderem an die Reviergegebenheiten, das Schwarzwildvorkommen und an natürliche und unnatürliche Barrieren (z.B. gezäunte Autobahnen oder Bahnstrecken) angepasst. 

Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.

Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2017-10%20DJV-FLI_2_Massnahmenkatalog-ASP.pdf

Der Einsatz von Nachtsichtgeräten ist mittlerweile waffenrechtlich erlaubt aber weiterhin durch das Bundesjagdgesetz §19 verboten. Im Moment erlauben lediglich Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd. In Bayern gelten zeitlich begrenzte Sonderregelungen. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Einsatz von Saufängen ist unter den Aspekten des Tierschutzes und der Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen behördlich genehmigten Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.

Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, Ungarn, im Baltikum, der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Jagdausrüstung müssen gründlich gereinigt oder desinfiziert werden. Weiterhin sollten Jäger das Verbot der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von seuchenkranker oder verdächtiger Tiere aus Seuchenregionen und Drittländern, sowie deren Erzeugnisse (Trophäen oder Wildbret) strengstens beachten (TierGesG §13).

Bei der von Tierrechtlern hervorgebrachten Idee eine ASP-Verbreitung durch die "Pille für das Wildschwein" vorzubeugen wird auf das Medikament Improvac verwiesen. Dieses ist allerdings nur wirksam wenn es zweimal zu definierten Zeitpunkten gespritzt wird. Zudem lässt die gewünschte Wirkung schon acht Wochen nach der zweiten Impfung nach. Aufgrund der Tatsache, dass es in der Praxis nicht möglich ist, jedes männliche Wildschwein zwei mal zu bestimmten Zeitpunkten einzufangen und zu impfen, ist der Vorschlag der "Pille für das Wildschwein" weder zielführend noch umsetzbar. Sollten als Alternative zu der Impfung von Improvac, Gestagene als Köder in der Natur ausgebracht werden, würde das einen unverantwortbaren Eingriff in das Ökosystem darstellen. Die auch beim Menschen zur Schwangerschaftsverhütung angewendeten Hormone müssten regelmäßig von den weiblichen Wildschweinen aufgenommen werden
um den gewollten Effekt zu erreichen. Bei unregelmäßiger Aufnahme würde eine Fruchtbarkeit sogar provoziert werden. Darüber hinaus stellen ausgelegte Köder eine erhebliche Gefahr für andere Tierarten dar. Somit sind Impfungen von Improvac, oder die Auslegung von Gestagenen in der Natur, weder zielführend für eine Bestandsregulierung, noch im Sinne des Tierschutzes vertretbar.

Das Tierfundkataster des DJV ermöglicht es, die Fundorte von verendetem Schwarzwild durch Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle und mit aufgenommen Bildern, in kürzester Zeit den zuständigen Veterinärbehörden mitzuteilen. Gleichzeitig wird schnell ein Kontakt zwischen dem Finder und der zuständigen Stelle hergestellt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Das trägt maßgeblich zur schnellen Früherkennung der ASP bei. Den Link zum Tierfundkataster finden Sie unter: http://bit.ly/DJVTFK

Da es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollte man den Fund eines Schwarzwildkadavers unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden, um abzuklären, ob das Tier mit ASP infiziert ist. Welches Amt für den jeweiligen Fundort zuständig ist, finden Sie hier: https://amtstierarzt.de/adressen/untere-veterinaerbehoerden . Alternativ können Sie die Bürgerhotline unter der Nummer 115 oder den Notruf der Polizei oder Feuerwehr wählen. 

Proben vom Kadaver sollten nur sachverständige Fachleute nehmen und die Entsorgung überwachen. Ein Transport toter Wildschweine ist nur in dichten Spezialbehältnissen sicher. Das Virus kann selbst im Schlamm am Kotflügel eines Autos lange Zeit überleben und verschleppt werden. Daher sollten verdächtige, tote Wildschweine nur von Fachleuten bewegt werden. Wichtig ist, den Fundort zu sichern und den Kadaver abzudecken, etwa mit einer Plane.

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Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest (Stand: Mai 2021)

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