(Quelle: Kauer/DJV)

„Naturschutz funktioniert nur mit Landnutzern“

24. Februar 2016 (AFN) Brüssel

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) hat in Brüssel ein Gutachten mit dem Titel „EU-Fitness Check für die FFH- und Vogelrichtlinie“ vorgestellt. Das Papier beleuchtet unter anderem die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien und kritisiert diese stark.

 

AFN-Vorsitzender zu Guttenberg übt Kritik am Vorgehen der EU-Kommission. (Quelle: HorstWagner.eu)
AFN-Vorsitzender zu Guttenberg übt Kritik am Vorgehen der EU-Kommission. (Quelle: HorstWagner.eu)

In Brüssel hat das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ein Gutachten mit dem Titel „EU-Fitness Check für die FFH- und Vogelrichtlinie“ vorgestellt. Das Papier beleuchtet unter anderem die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien. Im Ergebnis führe die Umsetzung von Habitat- und Vogelschutzrichtlinie zu Akzeptanzproblemen bei den Landnutzern und schaffe somit negative Effekte für Wirtschaft und Naturschutz. „Die Landnutzer müssen in die EU-Gesetzgebung zum Naturschutz auf gleicher Augenhöhe einbezogen werden, da sie von der Umsetzung direkt betroffen sind“, forderte Philipp Freiherr zu Guttenberg, Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer in Deutschland.

Im Januar 2015 hatte die Europäische Kommission den REFIT-Prozess für die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie begonnen. In mehreren Mitgliedstaaten hatte die Generaldirektion Umwelt in öffentlichen und halböffentlichen Gesprächen versucht, sich unter anderem über die Effektivität und den Mehrwert der beiden Richtlinien ein Bild zu machen. „Allerdings hat die Kommission den Eigentümern und Bewirtschaftern keinen Raum geboten, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der beiden Richtlinien einzubringen“, so die Kritik des AFN-Vorsitzenden. Das Gutachten des „Kölner Büro für Faunistik“ und der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ soll diese Lücke füllen. Neben einer Bestandsaufnahme zeigt es auch Lösungswege auf.

„Wir sind offen für Gespräche“

Ein zentrales Ergebnis der Gutachter ist, dass die Umsetzung der Richtlinien zu erheblichen Akzeptanzproblemen geführt hat, da oftmals der „Schutz des Wertes des Eigentums einen geringeren Stellenwert“ habe als der Schutz der Natur. Sie plädieren dafür, die Kommunikation mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern deutlich zu verbessern. So sollte die Vorbereitung und Umsetzung von Managementplänen, die auf eine Verbesserung des Erhaltungszustandes abzielen, transparent und im Einvernehmen mit den Bewirtschaftern aufgestellt werden. „Landnutzer und Eigentümer müssen einbezogen werden, um negative Effekte auf Wirtschaft und Naturschutz zu vermeiden“, forderte zu Guttenberg. „Wir sind offen für Gespräche, denn Nachhaltigkeit und Naturschutz zählen zur Basis unseres Wirtschaftens.“

Als ein Mittel, um die Akzeptanz bei den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern zu erhöhen, schlagen die Gutachter den Vertragsnaturschutz vor. „Vertragliche Lösungen sollten einen Vorrang vor ordnungspolitischen Maßnahmen haben“, heißt es. Dies ermögliche zudem eine Kombination von Schutz- und Förderinstrumenten. Weiterhin sollten bestehende Förderprogramme von EU und Mitgliedstaaten für Eigentümer und Bewirtschafter vorrangig berücksichtigt werden, damit sich diese effektiver und aktiver am Naturschutz beteiligen können. Zudem sollten schwerwiegende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte einen angemessen Ausgleich nach sich ziehen.

Umgang mit Schutzzielen muss flexibler werden

Auch auf einen weiteren kritischen Punkt weisen die Gutachter hin, bei dem der Artenschutz konterkariert wird: So ziele die Vogelschutzrichtlinie auf den Schutz sämtlicher wildlebender Vogelarten ab, ob sie nun gefährdet seien oder nicht. Zudem würde eine uneingeschränkte Anwendung von artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH- und Vogelrichtlinie nicht nur die Bewirtschaftung von forstwirtschaftlichen Flächen unmöglich machen, sondern auch mit der Erhaltung von Vogelarten kollidieren, die auf Kulturlandschaften und bewirtschaftete Lebensräume angewiesen sind. „Mit derartig praxisfernen Regelungen stellt sich der Artenschutz ein Bein. Dies geht am Ende auf Kosten von Wirtschaft und Naturschutz“, kritisierte der AFN-Vorsitzende.

Insgesamt plädieren die Gutachter dafür, einen flexibleren Umgang mit Schutzzielen und ein stärkeres Anreizsystem an die Stelle von Restriktionen und Sanktionen zu setzen. Mehr Kooperationsbereitschaft von Seiten des Naturschutzes würde nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Motivation bei den Landnutzern erhöhen, bei Naturschutzmaßnahmen mitzumachen. Zu Guttenberg: „Wer keine Chance bekommt mitzureden, hat keine Motivation mitzumachen. Naturschutz hat auf Dauer nur Bestand, wenn er im Dialog mit den Landnutzern umgesetzt wird.“  

Weitere Informationen zu dem Gutachten unter www.forum-natur.de.

 

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