(Quelle: Kauer/DJV)

EU-Agrarreform gemeinsam gestalten

27. Juni 2014 (djv) Berlin

Vorrangflächen: DJV fordert Positivliste für Zwischenfruchtanbau

Agrarlandschaft (Quelle: Rolfes/DJV)

Die Umsetzung der EU-Agrarreform in deutsches Recht bewertet der Deutsche Jagdverband (DJV) als verbesserungswürdig. Über eine Liste müssten umgehend auf dem Verordnungsweg Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangflächen bestimmt werden, deren Ernte nicht mit der Brut- und Setzzeit zusammenfällt. „Ökologische Vorrangflächen dürfen nicht zum Risiko für Wildtiere werden“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning auf dem Bundesjägertag. Überlegungen der Bundesregierung, z.B. Wickroggen als ökologische Vorrangfläche anzuerkennen, kann zu Konflikten führen, wenn die Ernte in der Brut- und Setzzeit im Mai und Juni stattfinden würde. Untersuchungen aus Niedersachsen zeigen, dass im Grünroggen zahlreiche Arten wie Feldhase, Rebhuhn, Schafstelze oder Feldlerche ihre Jungen großziehen. Insbesondere in den Saumbereichen.

Positiv bewertet der DJV bei der Umsetzung der EU-Agrarreform die sogenannten „Flächen im Umweltinteresse“, darunter auch Pufferstreifen. „Jäger und Landwirte haben hier die Chance, wirtschaftlich weniger interessante Anbauflächen gemeinsam in ökologisch hochwertige Habitate umzuwandeln“, betont Dr. Böhning. Pufferstreifen eigneten sich beispielsweise für Schattenwurfflächen am Waldrand oder entlang von Wasserläufen. Der DJV begrüßt den von der Politik gewählten hohen Gewichtungsfaktor von 1,5 für Pufferstreifen: Ein Quadratmeter tatsächlich angelegter Streifen entspricht für die Berechnung 1,5 Quadratmetern ökologische Vorrangfläche. Das mache Pufferstreifen attraktiv für Landwirte, so Dr. Böhning.

Der Dachverband der Jäger bedauert es ausdrücklich, dass bei der Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland die Vorschläge der Jäger kaum Berücksichtigung fanden. Ein Vorschlag lautete, dass Landwirte bereits bestehende Agrarumweltprogramme – etwa Blühstreifen – als ökologische Vorrangfläche anrechnen lassen können. Der DJV hatte sich weiterhin für ein produktionsintegriertes Greening eingesetzt. Demnach wäre beispielsweise die Nutzung ökologischer Vorrangflächen wie Blühstreifen für die Biogasproduktion möglich gewesen, was die Attraktivität für Landwirte gesteigert hätte. Einzige DJV-Einschränkung: Die Ernte sollte erst nach der Brut- und Setzzeit stattfinden. Der DJV fordert Bund und Länder auf, Risiken für Wildtiere bei der Anlage ökologischer Vorrangflächen in der noch ausstehende Verordnung zu minimieren.

EU-Agrarreform – Positives im Überblick:

  • Dauergrünland: Die verabschiedetet Genehmigungs- und Ausgleichspflicht verbessert den Schutz von Dauergrünland
  • Anbaudiversifizierung: Landwirtschaftliche Betriebe mit über 30 Hektar Anbaufläche müssen künftig drei verschiedene Kulturen anbauen, um weiterhin die vollen Prämien zu bekommen. Insbesondere Biogasanlagenbetreiber müssen jetzt statt 100 Prozent Mais noch zwei weitere Kulturen anbauen. Die Hauptkultur darf nur 75 Prozent ausmachen.
  • Flächen im Umweltinteresse: Landwirte werden verpflichtet, ab 15 Hektar Ackerfläche auf mindestens 5 Prozent der Fläche sogenannte „Flächen im Umweltinteresse“ – also ökologische Vorrangflächen – einzurichten. Dafür kommen beispielsweise Zwischenfrüchte, Agroforstflächen, Feldgehölze oder Pufferstreifen in Frage.
     

Positiv sind bei Pufferstreifen:

  • der Umrechnungsfaktor von einem Meter Streifen (Breite derzeit nicht definiert) in sechs Quadratmeter Flächenäquivalenz
  • sowie der Gewichtungsfaktor 1,5.
     

In Deutschland kommt aber aufgrund der parzellenscharfen Flächenaufnahme nur der Gewichtungsfaktor in Betracht.
Also: Ein Quadratmeter tatsächlich angelegter Pufferstreifen (z.B. entlang von Gewässern) entspricht für die Berechnung der ökologischen Vorrangflächen 1,5 Quadratmetern. Im Vergleich dazu hat der Anbau von Zwischenfrüchten einen Faktor von 0,3 erhalten. Das bedeutet: Der Anbau von einem Quadratmeter Zwischenfrüchte entspricht 0,3 Quadratmetern ökologischer Vorrangfläche.